Dispozinsen

Ein Drittel aller Deutschen nimmt einen Dispokredit in Anspruch, zehn Prozent sogar mehrmals im Jahr. Dispokredite sind teuer, obwohl sich die Banken derzeit bei der Europäischen Zentralbank zu historisch niedrigen Zinsen refinanzieren können – angesichts eines Dispokredit-Volumens von dreißig Milliarden Euro ein überaus lukratives Geschäft für die Finanzbranche. Wir sagen Ihnen, auf was Sie bei der Auswahl Ihres Dispokredits achten sollten und stellen Ihnen darüber hinaus Alternativen vor.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Dispositionskredit wird in bestimmter Höhe („Dispolimit“) auf einem Kontokorrentkonto (Girokonto, „laufendes Konto“) eingerichtet. Üblicherweise werden Dispolimits in Höhe von zwei oder drei (manchmal auch fünf) Nettomonatsgehältern eingeräumt. Der Kontoinhaber kann bis zur Dispositions-Kreditlinie zu Zwecken des Zahlungsverkehrs zum Beispiel durch Überweisung oder Barabhebung verfügen. Dispokredit-Zinsen werden fällig, sobald der Kunde den Dispokredit auch tatsächlich in Anspruch nimmt.

    Die Einräumung eines Dispositionskredits bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Solange zwischen Bank und Girokontoinhaber keine solche Dispo-Vereinbarung getroffen wurde, so ist das Girokonto grundsätzlich im Guthaben zu führen. Der Dispokredit kommt rechtlich durch die erste Inanspruchnahme des Kunden zustande, mit dem dieser das Darlehensangebot der Bank annimmt, welches diese durch ein unaufgefordertes Schreiben an den Kunden oder durch Hinweis auf eine Dispositionskreditlinie im Kontoauszug abgibt.

    Im Regelfall werden für die Einräumung eines Dispokredits keine Sicherheiten gefordert. Die Bank überprüft lediglich von Zeit zu Zeit, ob ein Dispolimit durch die laufenden Zahlungseingänge noch gerechtfertigt ist. Die Rückführung eines Dispositionskredits kann durch Zahlungseingänge in unterschiedlicher Größenordnung erfolgen.

    Unterschied zwischen Dispo- und Überziehungszinsen

    Dispo-Zinsen fallen für die Inanspruchnahme von dem Kredit innerhalb des Dispolimits an. Oft ist es sinnvoller, über einen Kreditvergleich einen Kredit in gewünschter Höhe zu finden. Hierbei entfallen die oftmals hohen Zinsen. Überziehungszinsen werden für nicht genehmigte, aber von der Bank geduldete Überziehungen eines Kontos oder eines Dispolimits berechnet. Die Duldung einer nicht genehmigten Kontoinanspruchnahme begründet kein Recht des Kontoinhabers auf einen Dispositionskredit. Etliche Kreditinstitute verzichten seit einiger Zeit auf die Berechnung von – gegenüber den Dispozinsen – erhöhten Überziehungszinsen. Andere Banken halten weiterhin an Überziehungszinsen fest, die bis zu 5,5 Prozent über den Dispozinsen liegen können. Zins-Beispiele verschiedener Banken:

    Bank Dispozinsen (%) Überziehungszinsen (%)
    Commerzbank 10,5 16,00
    Stadtsparkasse Düsseldorf 11,42 11,42
    PSD Bank Koblenz 7,50 10,50
    1822direkt 7,43 7,43

    Quelle: Webseiten der Bankinstitute; Stand: August 2016

    Berechnung von Dispozinsen

    Die Höhe der in Rechnung gestellten Dispokredit-Zinsen hängt von der tatsächlichen Kreditinanspruchnahme ab. Der Dispozinssatz ist variabel, die Sollzinsen können von der kontoführenden Bank jederzeit nach eigenem Ermessen verändert werden. Dispozinsen werden nicht sofort, sondern zu bestimmten Abrechnungszeitpunkten fällig, die im Abstand von mindestens drei Monaten aufeinander folgen. Meistens werden die Zinsen zum Quartalsende abgebucht. Werden diese Zinsen nicht durch Einzahlungen zurückgeführt, so entsteht ein Zinseszinseffekt: In der folgenden Abrechnungsperiode werden dann auch auf die zuvor belasteten Dispozinsen ebenfalls Zinsen berechnet.

    Änderung des Dispozinssatzes

    Meistens wird der Kunde über eine Änderung des Dispozinssatzes durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug informiert. Manchmal verschickt die Bank aber auch einen Brief.

    Höhe der Dispositionszinsen

    Leider besteht hinsichtlich der Dispozinssätze nur eine eingeschränkte Markttransparenz. So veröffentlicht nur etwa die Hälfte aller Kreditinstitute die Höhe ihrer Dispozinssätze auf ihrer Internetseite. Die auf Gewinnoptimierung zielende Geschäftspolitik der Banken bleibt daher der wichtigste Einflussfaktor für die Höhe der Dispokredit-Zinsen.

    Grundsätzlich dürfen Banken die Dispokredit-Zinsen nach freiem Ermessen anpassen. Allerdings gibt es eine gesetzliche Obergrenze. Wenn Kreditgewährung und Zinszahlung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, dann liegt wegen Wucher ein sittenwidriges und damit nichtiges Rechtsgeschäft vor (§ 138 Absatz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kredit dann sittenwidrig ist, wenn der Zinssatz um mehr als 91 Prozent oberhalb des vergleichbaren Marktzinssatzes liegt (BGH-Urteil vom 8.7.1982, Az. III ZR 60/81). Liegt der Marktzins also beispielsweise bei 5 Prozent, so ist ein Zinssatz von 10 Prozent sittenwidrig. Nach einer Erhebung der Stiftung Warentest wurden im Februar 2015 durchschnittlich Dispozinsen in Höhe von 11 Prozent berechnet. Die Bandbreite der Dispokredit-Zinsen reichte von 5 bis 14 Prozent. Von 1.500 untersuchten Banken verlangten 35 Kreditinstitute mehr als 13 Prozent Dispozinsen.

    Die regionale Bankenstruktur und die Intensität des regionalen Banken-Wettbewerbs wirken sich erkennbar auf die Höhe der Dispozinsen aus. In Regionen mit einem hohen Marktanteil kleinerer Banken werden häufig überdurchschnittlich hohe Dispokredit-Zinsen verlangt. Auch innerhalb einzelner Bankengruppen lassen sich große Zinsbandbreiten feststellen (Stand: April 2015).

    • Sparda-Bank Berlin: 12,18 Prozent
    • Sparda-Bank Hamburg: 9,65 Prozent
    • Sparda-Bank München: 9,02 Prozent

    Allerdings beeinflussen weniger die Region oder die Institutsgruppe als vielmehr die Kostenstrukturen der einzelnen Banken sowie die lokale Wettbewerbssituation die Höhe der Dispokredit-Zinsen. Direktbanken, die auf ein teures Filialnetz verzichten und deshalb eine günstige Kostenstruktur aufweisen, bieten beispielsweise meistens sehr günstige Dispozinsen an.

    Kündigungsrecht bei Zinserhöhung

    Erhöht Ihre Bank den Dispo-Zinssatz, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Zinserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die durch das Kreditinstitut verlangte Zinserhöhung darf Ihnen gegenüber dann nicht geltend gemacht werden (Nr. 12 Absatz 4 AGB Banken beziehungsweise Nr. 17 Ziffer 2 Absatz 2 AGB Sparkassen).

    Gründe für Zins-Unterschiede

    Die Kreditinstitute legen die Dispozinsen im Rahmen ihrer Geschäftspolitik autonom fest. Dabei berücksichtigen Banken ihr Wettbewerbsumfeld und bestimmen diejenigen Zinssätze, von denen sie glauben, dass sie sich – maximal gewinnbringend – bei ihren Kunden durchsetzen lassen. Es gibt aber auch Banken, die hohe Dispozinsen ganz anders erklären: So vertrat Commerzbank-Chef Martin Blessing im Mai 2013 die Auffassung, dass niedrige Dispozinsen „gefährlich“ sind: „Je billiger das Geld, desto höher verschulden sich Verbraucher.“ Die hohen Dispozinsen seien „bewusst ein Anreiz, das Konto nicht langfristig zu überziehen“. Wer allerdings auf hohe Dispozinsen als erzieherische Maßnahme seiner Hausbank gerne verzichten möchte, der kann problemlos das Bankinstitut wechseln.

    Kündigung des Dispokredits durch die Bank

    Banken können nach ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Die Bank muss bei der Kündigung auf die Belange des Kunden Rücksicht nehmen (Nr. 26.1 AGB Sparkassen, Nr. 19 Absatz 1 AGB-Banken), daher wird allgemein eine Frist von 30 Tagen als adäquat angesehen. Eine fristlose Kündigung durch die Bank ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 26 Absatz 2a AGB Sparkassen, Nr. 19 Absatz 3 AGB-Banken) oder bei Einleitung einer Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer vor (Nr. 26 Absatz 2d AGB Sparkassen). Nach einer rechtwirksamen Kündigung ist ein in Anspruch genommener Dispokredit sofort zurückzuzahlen.

    Ab welcher Zinssatzhöhe sollte ich die Bank wechseln?

    Ob Sie als Kunde einen vergleichsweise hohen Dispozinssatz Ihrer Hausbank noch akzeptieren sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Welche Gesamtkosten entstehen Ihnen durch das Konto (unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie Kontoführungsgebühren und Guthabenzinsen)?
    • Wünschen Sie sich eine persönliche Beratung bei Ihrer Hausbank vor Ort oder genügt Ihnen ein kostengünstiges Direktbank-Konto?
    • Erlaubt Ihre persönliche Bonität ohne Weiteres den Wechsel zu einem anderen Institut?

    Dispozinsen nicht das alleinige Kriterium

    Achten Sie bei der Auswahl eines Girokontos nicht nur auf die Dispozinsen – auch Kontoführungs- und Kartengebühren, Kosten für Bargeldabhebungen sowie die Guthabenverzinsung sollten unbedingt in die Gesamtbewertung einfließen. Bevor Sie wegen hoher Dispozinsen zu einem anderen Kreditinstitut wechseln, sollten Sie zunächst die Möglichkeiten zinsgünstiger Konsumenten- oder Abrufkredite prüfen.

    Kostengünstige Alternativen

    Als Alternative zu teuren Dispokrediten kommen die meist deutlich preiswerteren Abrufkredite und Konsumentenkredite in Betracht.

    Ein Abrufkredit ist ein Rahmenkredit, der der Abdeckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs dient. Ein solcher Rahmenkredit eignet sich insbesondere, wenn Sie einen zinsgünstigen einmaligen Kredit mit einer kurzen Laufzeit (beispielsweise zwölf Monate) suchen. Die vereinbarte Abrufkreditsumme können Sie ganz oder teilweise in Anspruch nehmen. Zinsen werden nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag berechnet.

    Ein Abrufkredit ist zwar etwas teurer als ein Ratenkredit, bietet aber dieselbe Flexibilität wie ein Dispokredit. Abrufkredite sind mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, der durch das Kreditinstitut entsprechend der Entwicklung der kurzfristigen Kapitalmarktzinsen angepasst werden kann. Die Rückzahlung des Kredits kann flexibel erfolgen, da keine feste Kreditlaufzeit vereinbart wird. Meistens wird jedoch eine monatliche Rückzahlung in Höhe von einem oder zwei Prozent der jeweiligen Kreditinanspruchnahme vereinbart. Möglich ist aber auch die Rückzahlung in größeren Teilbeträgen oder als Einmalbetrag.

    Ein Ratenkredit ist noch zinsgünstiger als ein Rahmenkredit, weist aber auch einen festen Zinssatz und eine feste Laufzeit auf. Ratenkredite eignen sich zum Beispiel für die Umschuldung bei Dauerinanspruchnahme eines Dispokredits oder wenn Sie davon ausgehen, dass eine gewisse Grundverschuldung auf zumindest mittlere Sicht vorhanden sein wird. Die Zahlung der regelmäßigen Kreditrate hilft bei der kontinuierlichen Rückführung der Schulden.

    Verschuldung vermeiden

    Besser als eine Kreditinanspruchnahme zu einem günstigen Zinssatz ist die Vermeidung von Schulden.

    • Schulden entwickeln sich häufig bei fehlendem Überblick über die finanzielle Situation. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hilft bei der Ermittlung der Liquiditätssituation. Bei deren Kenntnis können frühzeitig Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen und/oder zur Verringerung der Ausgaben eingeleitet werden.
    • Überprüfen Sie alle Ausgaben sorgfältig auf ihre Notwendigkeit.
    • Frühzeitige gebildete Rücklagen helfen bei der Überbrückung finanziell belastender Notsituationen, sodass die Aufnahme teurer Kredite oft vermieden werden kann.
    • Ansprüche auf staatliche Leistungen sollten vollständig geltend gemacht werden (zum Beispiel Wohngeld und andere Sozialleistungen).
    • Vor der Aufnahme eines Kredits sollten Sie die Konditionen verschiedener Banken vergleichen.
    • Bei Zahlungsschwierigkeiten helfen Schuldnerberatungsstellen.

    Rechtliche Regelungen

    Ein Dispokredit beruht auf einem Darlehensvertrag im Sinne von § 488 BGB. § 504 Absatz 2 BGB regelt die kreditvertraglich festgelegte „Überziehungsmöglichkeit“. Dispozinsen auf einen Dispokredit werden in Abständen von mindestens drei Monaten in Rechnung gestellt (§ 504 Absatz 2 BGB). Für den Dispokredit gelten bei einer Abrechnungsperiode von nicht mehr als drei Monaten einige der gesetzlichen Regeln für Verbraucherdarlehensverträge (§ 504 Absatz 2, §§ 491ff BGB) nicht, falls außer den Dispozinsen keine weiteren Kosten anfallen. Auch für Dispokredite müssen Banken die Effektivzinsen angeben (§ 6 Preisangabenverordnung). Ferner gelten für Dispokredite die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen.

    Folgen von Kontopfändung und Privatinsolvenz

    Pfändbar sind lediglich die bis zu einer vereinbarten Dispokreditlinie freien Geldmittel – aber nur dann, wenn der Kontoinhaber den Kredit auch in Anspruch nimmt. Bei Nichtverfügung des Kontoinhabers kann von dritter Seite nicht über freie Teile einer Dispokreditlinie verfügt werden. Wenn die Bank bei Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den Dispokredit kündigt, werden auch die dem Kreditinstitut zustehenden Zinsen fällig und dem Schuldsaldo zugeschlagen. Da es sich bei Guthaben und Schulden um „gleichartige“ Forderungen handelt und der Dispokredit durch die kündigende Bank fällig gestellt wurde, kann die Bank die wechselseitigen Forderungen aufrechnen (§ 387 BGB). Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Kontopfändung über weitere Besonderheiten. Das Guthaben auf dem Konto wird nach einer Kontopfändung bis zur Höhe der Pfändung gesperrt. Zudem gibt es keinen automatischen Schutz des Existenzminiums oder möglicher Sozialleistungen. Demzufolge wird das komplette Girokontoguthaben gesperrt und Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn das Konto über mehr Guthaben als der gepfändete Betrag verfügt. 

    Eine Privatinsolvenz zeigt eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse an, sodass die Bank zur Kündigung des Dispokredits berechtigt ist. Nach Kündigung eines Dispokredits ist dieser sofort fällig und muss zurückgezahlt werden. Der Dispokreditnehmer wird von seinen Dispokredit-Schulden befreit (Restschuldbefreiung), wenn er sich innerhalb der sogenannten Wohlverhaltensphase (zwischen 36 und 72 Monaten) an die für das Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschriebenen Regeln hält.

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