Sonderkündigungsrecht: Kündigungschance nutzen

Jeder Vertrag kann im Rahmen des ordentlichen Kündigungsrechts gekündigt werden – in manchen Situationen empfinden viele Verbraucher dies jedoch als unfair. Dies gilt zum Beispiel für Mietverträge bei Umzügen, bei DSL-Verträgen mit langer Laufzeit oder bei nicht mehr benötigten Versicherungsverträgen. In manchen Fällen können Verbraucher jedoch außerordentlich kündigen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 20, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Verbraucher können bei langfristigen Verträgen in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Hierfür müssen allerdings besondere Voraussetzungen gelten.

    Voraussetzungen: Außerordentliche Kündigung bei langfristigen Verträgen

    Grundsätzlich gilt für Verträge, dass sie ohne Einhaltung einer vorgeschriebenen Kündigungsfrist gekündigt werden können, wenn das Vertragsverhältnis für eine Partei unzumutbar wird. Gemäß Paragraph 314, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen dabei die jeweiligen Interessen der Vertragspartner genau abgewogen werden.

    Damit Sie einen langfristigen Vertrag außerordentlich kündigen können, muss einer der zwei folgenden Gründe zutreffen. Diese Kündigungsgründe sind relativ unstrittig und können sich entweder aufgrund gesetzlicher Regelungen ergeben oder vertraglich vereinbart werden. Eine einheitliche Regelung für alle Arten von Verträgen gibt es nicht:

    1. Besondere Ereignisse
      Vorzeitig kündigen können Vertragspartner, wenn ein Todesfall vorliegt oder ein Vertragspartner die Vorzüge des Vertrags aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit nicht mehr wahrnehmen kann. Unfälle können ebenfalls so ein besonderes Ereignis darstellen. In strittigen Fällen ist nach Paragraph 314, Absatz 1 des BGB abzuwägen.
    2. Einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung einer Vertragspartei
      Erhöht eine Versicherung die Tarife ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers, wird die Prämie für eine Autoversicherung erhöht oder ändern Vertragspartner einseitig die AGB, kann ein Grund für eine Sonderkündigung vorliegen.

    Musterkündigungsschreiben

    Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig oder ordentlich kündigen wollen, finden Sie hier auf FinanceScout24 kostenlose Vorlagen für Musterkündigungsschreiben

    Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

    Wer eine Versicherung nutzt, hat grundsätzlich das Recht, diese außerordentlich zu kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge oder den Selbstbehalt erhöht, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas verbessert. Dieses Recht ist durch Paragraph 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesichert. Ebenso besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten, gestrichen oder reduziert werden.

    Vier Wochen Kündigungsfrist

    Für das Sonderkündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

    Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

    Ein großer Teil der Kfz-Versicherungen endet am 31. Dezember eines Jahres. Deshalb hat sich bei vielen Kfz-Besitzern eingebürgert, dass der 30. November immer der Stichtag für die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist.

    Tatsächlich haben Kfz-Versicherungen meist immer eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann somit ordentlich bis zu einem Monat vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden.

    In diesen Fällen dürfen Sie die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

    1. Erhöhung der Beiträge ohne Leistungsanpassung
      Wird die Kfz-Versicherung teurer, ohne dass die Leistung des Vertrags verbessert wird, können Versicherungsnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen. Beitragserhöhungen können sich hinter verschiedenen Gründen verstecken. So kann eine Neuordnung der Regionalklasse oder der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu Beitragserhöhungen führen. Außerdem ist es möglich, dass die Typklasse verändert wurde und der Beitrag dadurch gestiegen ist.
    2. Schadensfall
      Wenn Sie einen Unfall hatten und Ihre Versicherung deshalb die Beiträge erhöht, können Sie außerordentlich kündigen. Gleiches gilt auch dann, wenn Ihre Versicherung in die Schadensregulierung eingebunden war und die Beiträge nicht erhöht hat.
    3. Neues Fahrzeug
      Sobald Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen, können Sie den Versicherungsvertrag für Ihren alten Wagen außerordentlich kündigen.

    Wenn Sie kündigen können, ist ein Tarifvergleich besonders nützlich um einen Nachfolge-Versicherer zu finden. Hierbei hilft Ihnen der FinanceScout24 Kfz-Versicherungsvergleich.

    Versicherungsbeiträge genau prüfen

    Da Autoversicherer nicht verpflichtet sind, die Beitragserhöhungen schriftlich anzukündigen, sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge genau prüfen.

    Kontrollieren Sie in diesem Fall die Abrechnung. Stellen Sie Erhöhungen fest, für die es keine Begründung oder Leistungsverbesserung gibt, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.

    Gesetzliche Krankenversicherung dank Sonderkündigungsrecht kündigen

    Viele gesetzlich Versicherte glauben, dass sie ihre Krankenversicherung nur fristgerecht kündigen dürfen. Dennoch steht Ihnen nach Paragraph 175 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) ein Sonderkündigungsrecht zu und zwar dann, wenn Ihre GKV die Zusatzbeiträge anhebt.

    Gleiches gilt auch, wenn die Krankenkasse erstmalig die Beiträge erhöht oder angekündigte Prämien kürzt oder zurückzieht. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zu berücksichtigen.

    Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über den neuen Zusatzbeitrag von der Kasse informiert wurden. Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie weniger als 18 Monate in dieser GKV versichert waren. Im Wahltarif können gesetzlich Krankenversicherte bei Erhöhung der Zusatzbeiträge ebenfalls kündigen.

    Mögliche Probleme mit dem Arbeitgeber

    Wer seinen Versicherungsvertrag mit der GKV kündigt, muss dies auch seinem Arbeitgeber schnellstmöglich mitteilen. Denn er muss seine Beiträge dann an die neue Versicherung überweisen.

    Private Krankenversicherung

    Wenn Versicherte in der PKV weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Jahresentgeltgrenze verdienen, können sie ihren Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen und zur GKV wechseln.

    Möglich ist auch eine rückwirkende Kündigung spätestens drei Monate, nachdem der Angestellte nach dem Gesetz krankenversicherungspflichtig geworden ist. Wichtig ist, dass der Versicherte das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

    Laut Paragraph 205, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der ehemals privat Krankenversicherte nachweisen, dass er nun unter die gesetzliche Pflichtversicherung fällt.

    Der Nachweis kann in Form von Gehaltsabrechnungen erfolgen und muss innerhalb von zwei Monaten nach der Aufforderung durch die PKV bei der Versicherung eintreffen.

    Haftpflichtversicherung außerordentlich kündigen

    Verbraucher können ihre Haftpflichtversicherung dank Sonderkündigungsrecht immer dann außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer die Prämien ohne Leistungsverbesserung erhöht hat.

    Zugleich können Sie die Haftpflicht nach einem Schadensfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden von der Versicherung reguliert wird oder die Schadensregulierung abgelehnt wurde.

    Versicherungslücke vermeiden

    Die außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung muss schriftlich erfolgen.

    Damit bei einem Versicherungswechsel keine Versicherungslücke besteht, sollten Sie sich im Vorfeld eine neue Haftpflichtversicherung suchen.

    In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Details zur Kündigung der Haftpflichtversicherung. 

    Lesen Sie bei uns auch nach, wie Sie Ihre Hausratversicherung kündigen können.

    Sonderkündigung der Baufinanzierung

    Baufinanzierungen sind in der Regel Verträge, die Laufzeiten von mindestens zehn Jahren aufweisen. Erst nach dieser Zeit können Baufinanzierungen ordentlich gekündigt werden.

    In diesen Fällen dürfen die Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dieses Recht ist in Paragraph 489, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgeschrieben. Als Vorfälligkeitsentscheidung wird der Betrag bezeichnet, der dem Kreditnehmer im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines langfristigen Kredits berechnet wird. Dies gilt jedoch nur,  sofern nicht die Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde, den Kredit vor dessen Fälligkeit zurückzuzahlen.

    Kündigung durch Bausparkassen

    Auch Bausparkassen können eine Baufinanzierung gemäß Paragraph 489, Absatz 1 BGB ordentlich kündigen.

    Inwiefern dies zulässig ist, wurde noch nicht durch eine höchstrichterliche Entscheidung bestätigt oder widerrufen.

    In diesen Fällen ist eine Sonderkündigung möglich

    Eine Sonderkündigung der Baufinanzierung ist möglich, wenn Hausbesitzer die Immobilie vor Ablauf der Finanzierung verkaufen. Allerdings muss dabei eine Frist von sechs Monaten eingehalten werden.

    Zudem haben Kreditinstitute in diesem Fall nach Paragraph 490, Absatz 2 des BGB ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie diese genau ausfällt, wird im Gesetz nicht geregelt.

    Da die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierung meist vertraglich festgelegt wurde, können Verbraucher schon im Vorfeld berechnen, wie viel sie dafür bezahlen müssen.

    Da die Kündigungsfrist sechs Monate beträgt, haben Verbraucher außerdem Zeit, das nötige Geld für das Tilgen der Restschuld durch einen Verkauf zu erhalten. Wichtig ist, dass sie diese Frist nutzen, denn nach Ende der Sechs-Monats-Frist haben sie nur zwei Wochen Zeit, um die Restschuld komplett zu tilgen.

    Wird die Restschuld nicht beglichen, erlischt ihr Recht auf eine Sonderkündigung.

    Änderung an der Baufinanzierung

    Wenn Sie Änderungen an Ihrer Baufinanzierung vornehmen lassen, beginnt die Frist für die ordentliche Kündigung von zehn Jahren wieder vor vorn.

    Sonderkündigungsrecht beim Energieversorger (Gas oder Strom)

    Jeder Vertrag mit einem Energieversorger hat eine bestimmte Kündigungsfrist sowie eine vertraglich festgelegte Laufzeit. Wichtig ist, dass Verbraucher diese Daten im Blick behalten.

    Denn wenn ein Vertrag mit einem Strom- oder Gasanbieter innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht gekündigt wird, verlängert er sich noch einmal um mindestens ein Jahr.

    In diesen Fällen dürfen Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas Gebrauch machen

    Wie bei den meisten Verträgen gilt auch bei Strom und Gas, dass Sie bei Preiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht haben. Sobald Sie als Verbraucher von einer Erhöhung erfahren, können Sie Ihren Versorgungsvertrag sofort kündigen. Für die Kündigung haben Sie nur zwei Wochen Zeit.

    Bei einem Umzug können Sie den Stromanbieter oder Gasanbieter außerordentlich kündigen und zwar dann, wenn Sie jeweils den Grundtarif nutzen.

    Dann haben Sie ohnehin ein gesetzlich gesichertes Kündigungsrecht von zwei Wochen. Sind Sie bei einem alternativen Gas- oder Stromanbieter, können Sie Ihren Vertrag bei einem Umzug nicht außerordentlich kündigen.

    Kein Ausschluss per Vertrag möglich

    Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorfs vom 5. Juli 2015 ist es nicht zulässig, dass Anbieter in ihren Verträgen ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen durch Steuern, Umlagen oder Abgaben ausschließen. Deshalb dürfen Verbraucher auch dann außerordentlich kündigen, wenn die Preiserhöhung auf erhöhten Steuern oder Abgaben beruht.

    Zwei Wochen Zeit für die Kündigung

    Wenn Sie Ihren Stromvertrag oder Gasvertrag außerordentlich kündigen, haben Sie eine Frist von zwei Wochen, nachdem Sie über eine Preiserhöhung informiert wurden.

    Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben. Nur so haben Sie einen Nachweis darüber, dass der Versorger Ihre Kündigung tatsächlich erhalten hat.

    Alternativ können Sie auch auf einen Kündigungsdienst zurückgreifen.

    Sonderkündigung im Mietrecht

    Auch Mieter können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zwar in folgenden Fällen:

    • Erhöhung des Mietzinses
      Sobald ein Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung erhöht, können Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Die Rechtsgrundlage hierfür liefert Paragraph 561 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Um zu prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist, haben Mieter demnach zwei Monate Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monate und die vom Vermieter angekündigte Erhöhung ist in diesem Fall ungültig.
    • Tod des Mieters
      Verstirbt ein Mieter, können die Erben den Mietvertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat nach dem Ableben des Mieters beenden.
    • Ablehnung eines Untermieters
      Wollen Sie Teile Ihrer Wohnung untervermieten und der Vermieter lehnt das ohne triftigen Grund ab, können Sie Ihren Vertrag kündigen.

    Pflichten des Vermieters bei Modernisierungen oder Mieterhöhungen

    Vermieter sind verpflichtet, Mieter über anstehende Modernisierungen sowie Mieterhöhungen rechtzeitig, also spätestens drei Monate vorher, zu informieren. Auf diese Weise haben Mieter ausreichend Zeit, sich zu überlegen, ob Sie die Wohnung behalten wollen oder nicht.

    Sollte es sich bei den Modernisierungen um sogenannte „Bagatellmaßnahmen“ handeln, also Maßnahmen, die nur unerhebliche Auswirkungen auf das Mietobjekt haben, muss der Vermieter diese nicht ankündigen.

    Wenn der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht

    Auch Vermieter können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:

    • Eigenbedarf
      Nach Paragraph 573 und 573 c des BGB darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden und den Mietvertrag deshalb fristgemäß zu den vorgeschriebenen Fristen kündigen. Dabei müssen Vermieter bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen die Personen angegeben werden, die später in der Wohnung leben werden. Mieter haben die Möglichkeit, gegen Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. Stellen Vermieter fest, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, können sie Schadensersatz einklagen.
    • Mietrückstände
      Wenn ein Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine oder seine Miete nur teilweise bezahlt hat und die Rückstände eine volle Monatsmiete überschreiten, darf der Vermieter fristlos kündigen. Allerdings wird die Kündigung erst nach verschiedenen Voraussetzungen wirksam. So hat der Mieter die Möglichkeit, die Rückstände auszugleichen. Dann wird die fristlose Kündigung unwirksam.

    Fristlose Kündigung vermeiden

    Um eine fristlose Kündigung zu vermeiden, sollten Mieter die Miete nie eigenständig reduzieren, wenn sie der Auffassung sind, dass es Mietmängel gibt.

    Denn wenn der Mietrückstand insgesamt auf mehrere reduzierte Mietzahlungen verteilt zwei offene Monatsmieten ergibt, darf der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen.

    Der Vermieter kann selbst im Falle einer fristlosen Kündigung jedoch nicht davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung sofort räumt. Er hat diesem vielmehr eine Frist zuzuteilen, in welcher der Mieter Vorbereitungen für seinen Auszug treffen kann. Diese Frist beträgt im Allgemeinen ein bis zwei Wochen.

    560 BGB: Veränderung von Betriebskosten

    Wenn die Betriebskosten-Vorauszahlung steigt, kann der Vermieter die Miete erhöhen.

    Diese Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn die Betriebskosten im Mietvertrag als Nebenentgelt in Form einer Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden.

    Gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 560, Absatz 1 und Absatz 4 des BGB.

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