Unisex-Versicherungen frühestens im Januar 2013
Unerwartet ist das Gesetz zur Einführung der neuen Unisex-Versicherungen im Bundesrat gescheitert. Anlass war eine Klausel im Entwurf, die die Länder nicht hinnehmen wollten. Nun muss die Bundesregierung nachbessern, doch vor Januar 2013 ist mit einer tatsächlichen Einführung der geschlechtsunabhängigen Tarife wohl kaum noch zu rechnen.
Verwirrung herrscht dieser Tage, was die Einführung der
Unisex-Versicherungen betrifft. Eigentlich sollten die
geschlechtsunabhängigen Bedingungen für Policen wie Risikolebensversicherungen, Kfz-Versicherung und
private
Krankenversicherung zum 21. Dezember eingeführt werden. Doch
nun hat der Bundesrat überraschend die
Reform gestoppt. Vor Januar 2013
werden die Unisex-Versicherungen wohl nicht im deutschen Gesetz
verankert.
Bundesrat kippt unerwartet Gesetzentwurf
Der Grund für die plötzliche Aussetzung: Der rechtliche
Rahmen für die Unisex-Tarife schaffte es nicht durch den
Bundesrat. Schließlich hatte die Bundesregierung gleichzeitig
versucht, die Überschussbeteiligung aus den Bewertungsreserven zu
verringern. Dieser Vorstoß war Teil des gleichen Gesetzentwurfes
wie die Unisex-Regelung - doch die Bundesländer wollten einer
Kürzung der Überschussbeteiligung nicht zustimmen. In der Folge
kippte der Bundesrat die
kombinierte Gesetzesvorlage, die nun nicht in
Kraft treten kann. Daher wird der
Vermittlungsausschuss entscheiden müssen, an den
der Bundesrat das Problem weitergereicht hat.
Neues Gesetz für Unisex-Versicherungen wohl nicht vor
Januar
Um ein eigenes Gesetz für die Unisex-Versicherungen auf den Weg zu
bringen, wird die Bundesregierung noch einige Zeit
benötigen. Der einst angesetzte Termin kann daher nicht
eingehalten werden. Frühestens im Januar 2013 wird
ein neues Gesetz in Kraft treten, schätzt der Bund der Versicherten (BdV).
Problematisch können jetzt neue
Versicherungsverträge werden, die zwischen dem Datum der vom
Europäischen Gerichtshof festgelegten Frist zum
21. Dezember 2012 und der tatsächlichen Einführung
einer entsprechenden rechtlichen Grundlage abgeschlossen
werden.
Verträge nach dem 21.12.12 - was Verbraucher beachten
müssen
Die Verbraucher können jedoch davon ausgehen, dass die meisten
Versicherer ihre Unisex-Tarife von der Gesetzeslage unabhängig wie
geplant anbieten werden. Der Gesamtverband
der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sogar
angekündigt, dass es keine Policen nach den alten Bisex-Tarifen
mehr geben werde. Da er aber keine Weisungsbefugnis hat, können
sich die Versicherungsnehmer nicht vollkommen darauf verlassen.
Nach Auffassung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht wären Neuverträge, die nach
dem 21. Dezember 2012 noch zwischen den Geschlechtern
unterscheiden, jedoch mit großer Vorsicht zu
genießen. Der BdV hingegen hält Bisex-Verträge unter Berufung auf
das deutsche Aufsichtsrecht jedoch weiterhin für rechtens.
Ohne eindeutige Rechtsgrundlage dürfte die Uneinigkeit unter den
Experten vorerst anhalten und weiterhin zu widersprüchlichen
Medienberichten führen. Der GDV hält Sie mit einer aktuellen Stellungnahme zum Thema
auf dem Laufenden.
Hier lesen Sie, welche
Änderungen Sie mit der Einführung der Unisex-Tarife
erwarten
