Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung nutzen
Der 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Wer das Datum verpasst, kann aber noch sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Bedingung dafür ist, dass einer der Vertragspartner einseitig die Bedingungen verändert. Eine Preiserhöhung genügt da schon. Wichtig ist die Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist.
Wer die Kündigungsfrist zum 30. November verpasst, kann unter
Umständen noch das Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung
nutzen. So müssen Fahrzeughalter nicht unbedingt bis zum nächsten
Jahr warten, um den alten Vertrag aufzulösen und den Anbieter zu
wechseln. Doch was sind die Bedingungen
dafür?
Grundlage 1: Einseitige
Vertragsveränderungen
Im Grunde verhält es sich ganz einfach - ein Vertragspartner
verändert einseitig die Bedingungen des
Versicherungsvertrages. Erklärt beispielsweise der Anbieter der Autoversicherung,
dass er seine Preise erhöhen wird, ist es sofort
möglich, die Gesellschaft zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht
der Kfz-Versicherung räumt den Kunden nach Eingang der
angekündigten Preiserhöhung einen Monat Zeit für
die Auflösung des Vertrages ein. Zusätzlich ist es möglich, die
Police rückwirkend zu kündigen, wenn das Schreiben
erst im Januar eintrifft. Dann können Fahrzeughalter den Wechsel
rückwirkend zum 31. Dezember des Vorjahres durchführen. Die
Monatsfrist ist aber unbedingt einzuhalten, denn
nach Ablauf dieser Zeit erklärt der Versicherte automatisch seine
Zustimmung zu den neuen Vertragskonditionen.
Weitere Grundlagen: Fahrzeugwechsel, Schadensfall und
nicht bezahlte Beiträge
Neben einer Preiserhöhung, die sicherlich die häufigste Grundlage
für das Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung ist, gibt es
noch zwei weitere mögliche Auslöser. Wer sich ein neues
Fahrzeug kauft, hat ebenfalls die Gelegenheit, trotz
Vertragsbindung seine Autoversicherung aufzulösen und einen neuen
Anbieter zu wählen. Auch ein Schadensfall
ermöglicht die außerordentliche Kündigung des Vertrages. Im
Gegenzug ist es der Versicherungsgesellschaft ebenso
erlaubt, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen,
wenn der Kunde seine Leistungen nicht erfüllt. Wer also seine
Beiträge nicht bezahlt, kann sehr schnell seinen
Versicherungsschutz verlieren.
