Saisonkennzeichen

Wenn der Winter naht heißt es: Noch ein paar Sonnentage genießen, dann haben Cabrio und Motorrad Winterpause. Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie An- und Abmeldegebühren, Steuern und Kfz-Versicherung. Korrekt abgestellt ist Ihr Schmuckstück beitragsfrei weiter versichert.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Seit dem 1. März 1997 kann ein Saisonkennzeichen in Deutschland beantragt werden. Dank dieses speziellen Kennzeichens müssen Sie einen Wagen nur für einen bestimmten Zeitraum anmelden und können auf diese Weise Kosten einsparen. Der optische Unterschied zu regulären Kfz-Kennzeichen besteht in den Zahlen zwischen eins und zwölf außen am rechten Rand.

    Allerdings lohnt sich das Saisonkennzeichen nur, wenn Sie es für ein Fahrzeug verwenden, das Sie nur für eine eingeschränkte Zeit nutzen. Das ist beispielsweise bei den folgenden Fahrzeugen der Fall:

    Viele nutzen das Wohnmobil zum Beispiel nur für einige Wochen im Urlaub, wenn sie verschiedene Reiseziele auf eigene Faust erkunden wollen. Und Cabrios, Oldtimer und Motorräder werden als Schönwetter-Fahrzeuge häufig nur im Frühling und Sommer gefahren.

    Gültigkeitszeitraum

    Der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen kann von jedem Halter beliebig gewählt werden.

    Zu beachten sind dabei allerdings die folgenden Vorgaben:

    1. Der Zeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar.
    2. Die Dauer des Kennzeichens muss an einem Stück erfolgen. Sie können also nicht für Mai bis Juni und für August bis Oktober das gleiche Kennzeichen verwenden.
    3. Möchten Sie während der Laufzeit des Kennzeichens den Zeitraum verändern, müssen Sie ein neues beantragen.

    Werden diese Aspekte beachtet, steht der Nutzung des Saisonkennzeichens nichts mehr im Weg.

    Unterscheidung vom Kurzzeitkennzeichen

    Häufig wird das Kurzzeitkennzeichen mit dem Saisonkennzeichen in Verbindung gebracht – allerdings handelt es sich hierbei keinesfalls um eine Alternative. Denn während das Saisonkennzeichen für mindestens zwei Monate beantragt werden muss, kann das Kurzzeitkennzeichen für maximal fünf Tage verwendet werden. Dieses Kennzeichen ist also eher für Probefahrten, Überführungsfahrten sowie einmalige Prüfungsfahrten geeignet. Eine Zuteilung des Kennzeichens in die Zukunft ist nicht möglich.

    Aufbau des Kennzeichens

    Ein Saisonkennzeichen ähnelt in seinem Aufbau einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Allerdings befinden sich bei diesem neben den herkömmlichen Zeichen zusätzlich zwei Zahlen, die den Zulassungszeitraum angeben. Die durch einen Strich getrennten Zahlen stehen übereinander: Die obere gibt an, in welchem Monat der Zeitraum beginnt. Die untere gibt an, wann der Zulassungszeitraum endet.

    Ein Beispiel: Die obere Zahl ist eine 3, die untere eine 9. Das bedeutet, dass der Zulassungszeitraum für das entsprechende Kennzeichen und damit das Fahrzeug am 1. März beginnt und am 30. September endet.

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    Ruhezeit von Fahrzeug und Fahrzeughalter

    Hat der Zulassungszeitraum geendet, beginnt die Ruhezeit. Währenddessen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Auch öffentlich zugängliche Parkplätze sind in diesem Zeitraum tabu. Parken Sie das Auto also auf einem privaten Parkplatz und bewegen Sie es erst, wenn der nächste Zulassungszeitraum beginnt.

    Sollten Sie gegen diese Regelungen verstoßen, kann das schwerwiegende Strafen nach sich ziehen:

    • Punkte in Flensburg
    • Geldbußen
    • Abschleppkosten beim Parken auf öffentlichen Plätzen
    • Teils Haftstrafen

    Halter haftet bei Unfall in Ruhezeit

    Bei einer Fahrt außerhalb des Zulassungszeitraums verstoßen Sie außerdem gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Deshalb haben Sie die Gesamtkosten auf sich zu nehmen, wenn ein Unfall geschieht – auch wenn Sie nicht der Fahrer waren. Denn hierbei haftet der Halter des Wagens.

    Ruheversicherung als Basisschutz in der Ruhezeit

    Der Abschluss der Ruheversicherung ist für die Ruhezeit in jedem Fall sinnvoll. Hierbei handelt es sich um einen Basisschutz, der bei einem ordnungsgemäßen Abstellen gegen Diebstahl, Sturmschäden und ähnliche Schäden absichert. Wichtig ist, dass Sie hierbei ebenfalls eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Ruheversicherung tritt automatisch in Kraft, sobald die Versicherung von der Stilllegung erfährt.

    Vorteil: Kosteneinsparung

    Bei der Anmeldung von Saisonkennzeichen können Kosten gespart werden. So können Sie beispielsweise bei den Zulassungsgebühren sparen, da sie Ihr Fahrzeug nicht ständig ab- und anmelden müssen. Da Sie den Wagen während der Ruhezeit nicht bewegen, erhalten Sie außerdem Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer sowie bei der Kfz-Versicherung. Dadurch sind Sie während der Ruhezeit bezüglich dieser Kosten praktisch beitragsfrei.

    Darüber hinaus können Sie von diesen Vorteilen profitieren:

    • Es können Wunschkennzeichen vergeben werden.
    • Ihr Verwaltungs- und Zeitaufwand ist deutlich geringer.
    • Sie zahlen nur Steuern für die Monate, in denen Sie das Fahrzeug nutzen.
    • Sie können den Zulassungszeitraum frei wählen.

    Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

    Wie eingangs schon erwähnt, ist ein Saisonkennzeichen dann sinnvoll, wenn Sie über ein Fahrzeug verfügen, das Sie nicht das gesamte Jahr über nutzen. Hier lohnt sich das spezielle Kennzeichen, um Kosten, Zeit und Verwaltungsaufwand zu sparen. Allerdings gehen mit der Nutzung des Saisonkennzeichens Kosten einher, anhand der überlegt werden sollte, ob das Kennzeichen sich wirklich für Ihre Zwecke lohnt.

    Häufig wird empfohlen, das Saisonkennzeichen erst bei einer Nutzung von mehr als sechs Monaten zu beantragen. Denn erst ab diesem Zeitraum können Sie davon profitieren, dass Sie im kommenden Jahr besser bei der Kfz-Versicherung eingestuft werden. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass Sie das ganze Jahr über schadenfrei fahren.

    Um abzuwägen, ob sich das Saisonkennzeichen für Sie lohnt, müssen Sie die möglichen Ersparnisse den Kosten gegenüberstellen. Einzuplanen haben Sie die Kosten für einen privaten Garagenstellplatz, wenn Ihnen kein Platz auf Ihrem Grundstück zur Verfügung steht – das kann durchaus teuer werden. Auch müssen Sie mit der einmaligen Zulassungsgebühr rechnen, die meist bei 27 bis 30 Euro liegt. Es gibt jedoch keine bundeseinheitliche Gebühr, weshalb die Kosten für Ihre Zulassung hiervon abweichen können.

    Sparen Sie trotz dieser Kosten noch Geld, dann ist das Saisonkennzeichen in jedem Fall eine hervorragende Alternative.

    Anmeldung des Saisonkennzeichens

    Anmelden können Sie Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Dafür benötigen Sie mehrere Unterlagen, so unter anderem die folgenden:

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung
    • Bescheinigung für gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
    • Bisherige Kennzeichen
    • Gültige eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung) und Angabe des gewünschten Saisonzeitraums
    • Ggf. Bestätigung Ihres Wunschkennzeichens

    Was ist bei der Anmeldung zusätzlich zu beachten?

    Möchten Firmen das Saisonkennzeichen anmelden, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung sowie einen Auszug aus dem Handelsregister zur Zulassungsbehörde mitbringen – der Handelsregisterauszug darf dabei nicht älter als drei Jahre sein. Zudem wurde die Deckungskarte abgeschafft und stattdessen die eVB-Nummer eingeführt. Dank dieser Nummer können alle Daten auch online eingegeben und bearbeitet werden.

    Möchten Sie ein Wunschkennzeichen beantragen, können Sie dieses bei vielen Kfz-Zulassungsstellen schon vorab kostenfrei reservieren.

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