Attraktive Neuerungen bei der Riester- und Rürup-Rente
Viele Leute sind sich auch 10 Jahre nach Einführung der Riester-Rente nicht sicher, ob sich dieses Modell der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für sie lohnt. Dabei macht es schon Sinn, von staatlicher Förderung zu profitieren, wenn es diese schon gibt. In 2013 bieten einige attraktive Neuerungen zusätzliche Vorteile für die Verbraucher.
Viele Leute sind sich auch 10 Jahre nach Einführung der Riester-Rente nicht sicher, ob sich dieses Modell der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für sie lohnt. Dabei macht es schon Sinn, von staatlicher Förderung zu profitieren, wenn es diese schon gibt. In 2013 bieten einige attraktive Neuerungen zusätzliche Vorteile für die Verbraucher.
Die Riester-Förderung
Bei der Riester-Rente fördert der
Staat den Sparer mit einer Grundzulage von bis zu 154 Euro im Jahr.
Pro Kind gibt es noch einmal 185 Euro, bzw. für ab 2008 geborene
sogar 300 Euro, dazu. Anstelle der Zulage gibt es auch die Variante
des Steuersparens. So lassen sich bis zu 2.100
Euro Riester-Beiträge jährlich vom steuerpflichtigen Einkommen
absetzen. Das Finanzamt vergleicht Zulage und Steuervorteil und
wendet automatisch die bessere Lösung für den Sparer an. Bis zu 30
Prozent des gesparten Riester-Kapitals kann man sich zu
Rentenbeginn bis zu 30 Prozent seines angesparten
Riester-Kapitals sofort auszahlen lassen. Weitere Informationen zu
diesem Thema finden Sie in unserem News-Beitrag "Riester-Rente: Fördergelder
nicht verfallen lassen".
Am meisten profitieren Durchschnittsverdiener und
Eltern
Volle Förderung erhält, wer - einschließlich der
Zulagen - 4 % des Gehalts in die Riester-Vorsorge einzahlt.
Riestern lohnt sich besonders für
Durchschnittsverdiener und Familien mit
Kindern, denn sie zahlen gemessen an den Zulagen
vergleichsweise wenig Beitrag aus eigener Tasche. Bis zu 200
Prozent der Eigenbeiträge schießt der Staat je nach Gehalt und
Familiensituation zu.
Wichtig: Angebote gut vergleichen
Um von Riester zu profitieren, sollte man vor Vertragsabschluss
unbedingt die verschiedenen Angebote ausführlich prüfen. Denn hier
gibt es große Unterschiede, die sich hinterher entscheidend auf die
Höhe der ausgezahlten Beträge auswirken können. Es gibt einige
wichtige Kriterien, die man bei den unterschiedlichen Anbietern
gezielt vergleichen sollte. Ganz entscheidend sind die Kosten. Je
höher die Kosten für den Versicherten, desto
geringer fällt die Mindestrente aus.
Auch die Transparenz und
Flexibilität des Vertrages gilt es zu prüfen:
Welche Kosten entstehen bei Vertragskündigung, beim Wechsel oder
bei Freistellung? Wie viel bleibt dem Kunden übrig, wenn er zu
einem bestimmten früheren Zeitpunkt in Rente geht oder die Beiträge
nicht mehr zahlen kann? Verändern sich die Konditionen nach einer
Zahlungspause? Der Vertrag sollte all diese Informationen
enthalten. Ganz wichtig sind die Qualität der
Geldanlage und die Erfolgsbeteiligung des
Versicherten. Schließlich hängt davon ab, mit welchen Überschüssen
der Kunde rechnen kann. Und genau die machen die Riester-Rente
letztlich interessant. Es lohnt sich also, sich vorab zu
informieren und gut zu vergleichen.
Rürup-Rente: Staatliche Förderung für Selbstständige und
Gutverdiener
Die Rürup-Vorsorge oder
Basis-Rente wendet sich in erster Linie an Selbstständige, denn
diese haben in der Regel keinen Anspruch auf Riester-Förderung und
können auch keine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Damit ist die
Rürup-Rente für Unternehmer und Freiberufler häufig die einzige
Möglichkeit, von staatlicher Unterstützung bei der Altersvorsorge zu
profitieren. Nicht nur als Basis-Rente sondern auch als
Steuersparmodell bietet sich Riester für Selbstständige an. Denn
während der Ansparphase fällt keinerlei Kapitalertragssteuer an und
die Beiträge lassen sich in jährlich steigendem Maß als
Sonderausgaben geltend machen. Gefördert werden konventionelle oder
fondsgebundene Rentenversicherungen und neuerdings auch
Fondssparpläne. Voraussetzung für die
Rürup-Förderung ist, dass das angesparte Kapital später als
garantierte lebenslange Monatsrente ausgezahlt wird.
Attraktive Neuerungen in 2013
Im Februar 2013 wird der Gesetzgeber voraussichtlich das
"Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz"
verabschieden, mit attraktiven Neuerungen für die Riester- und
Rürup-Produkte. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend ab dem 1.
Januar gelten, so dass die Vorteile bereits in diesem Jahr voll
wirksam sind.
Pauschale Kostenbegrenzung: Zu den wichtigen
Neuerungen gehört die pauschale Kostenbegrenzung beim Wechsel des
Riester-Anbieters.
Mehr Flexibilität bei Wohn-Riester: Bei
Wohn-Riester lässt sich künftig angespartes Kapital flexibler und
steuergünstiger nutzen. So kann dann das Riester-Vermögen dann auch
jederzeit zur Tilgung eines Immobilienkredits eingesetzt werden.
Bislang war dies nur für den Bau, Immobilienkauf oder die
Schuldentilgung ab Rentenbeginn möglich. Auch der behinderten- oder
altersgerechte Umbau der eigenen vier Wände wird künftig
gefördert.
Höherer Steuervorteil bei Rürup: Der steuerlich
absetzbare Anteil der Rürup-Beiträge steigt jährlich um zwei
Prozent. 2013 lassen sich dann 76 Prozent des Höchstbeitrags
geltend machen, nach der Gesetzesänderung also bis zu 18.240 Euro
pro Rürup-Sparer (36.480 Euro für Ehepaare). Damit sollen pro
Sparer bis zum Jahr 2025, Beiträge bis zu 24.000 Euro steuerlich
berücksichtigt werden (48.000 Euro für gemeinsam veranlagte
Eheleute).
Bessere Informationen: Um dem Verbraucher den Vergleich der
verschiedenen Angebote zu erleichtern, soll künftig allen Riester-
wie auch Rürup-Verträgen eine standardisierte und für den Laien
verständliche Produktinformation mit allen wichtigen Vertragsdaten
beiliegen. Darunter fallen die Kosten für Abschluss und Verwaltung,
eine Modellrechnung sowie die garantierte Rente.
