Autounfall: Was tun? So klappt die Unfallabwicklung

Pro Jahr ereignen sich auf Deutschlands Straßen über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Selbst wenn es sich oft nur um einen leichten Sachschaden handelt, gibt es bei der Unfallabwicklung einiges zu beachten: Vom richtigen Verhalten an der Unfallstelle über die Meldung bei der Versicherung bis hin zur Entscheidung für einen Gutachter und einen Ersatzwagen. Wenn Sie von Anfang an bedacht reagieren und die richtigen Entscheidungen treffen, können Sie sich viel Ärger und sogar Kosten sparen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 13, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Autounfall ist passiert: Was jetzt tun?

    Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, sollten Sie trotz des Schrecks in erster Linie ruhig und bedacht bleiben, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Vor allem folgende Punkte gilt es zu beachten!

    So handeln Sie bei einem Autounfall richtig

    1. Unfallstelle absichern
    2. Notruf verständigen
    3. Erste Hilfe leisten
    4. Beweise sammeln
    5. Kontaktdaten austauschen

    Unfallstelle absichern

    Halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle, an der Sie den fließenden Verkehr wenig behindern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Warnweste an.

    Informieren Sie andere Autofahrer, indem Sie das Warndreieck aufstellen. Als Richtwert gilt: Circa 50 Meter vor der Unfallstelle im Stadtverkehr, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen.

    Entfernen Sie die Verletzten aus der Gefahrenzone (möglichst hinter die Leitplanke). Achten Sie dabei aber immer auf Ihre eigene Sicherheit! Fordern Sie ggf. weitere Personen zur Unterstützung auf.

    Notruf verständigen

    Wenn Personen verletzt sind, dann verständigen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Die Leitstelle übernimmt auch alle weiteren Alarmierungen von Polizei und ggf. der Feuerwehr.

    Liegen ausschließlich Sachschäden vor, dann informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110. Wenn nur kleinere Schäden vorliegen, ist der Anruf bei der Polizei nicht unbedingt nötig, aber auch nicht verboten.

    Beachten Sie bei Ihrer Meldung die sogenannten 5 W:

    • Wo ist der Unfallort?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele Personen sind betroffen?
    • Welche Verletzungen gibt es?
    • Warten auf Rückfragen!

    Erste Hilfe leisten

    Warten Sie auf keinen Fall ab, bis der Rettungsdienst und die Polizei am Unfallort sind. Leisten Sie sofort Erste Hilfe. Haben Sie keine Angst, die Verletzten falsch zu versorgen. Als Laie können Sie für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden. Unterlassene Hilfeleistung hingegen ist strafbar!

    Ist ein Verletzter nicht ansprechbar, dann überprüfen Sie zunächst die Vitalfunktionen wie Atmung und Puls. Wenn Sie eine regelmäßige Atmung feststellen, bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage. Falls die Atmung aussetzt oder unregelmäßig ist, sollten Sie sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Starke Blutungen sollten Sie mit einem Druckverband stillen.

    Wichtig außerdem: Halten Sie die Verletzten warm (mithilfe der Rettungsdecke oder einer Jacke) und beruhigen Sie sie.

    Auch unverletzte Unfallopfer benötigen Ihre Hilfe

    Erste Hilfe beim Autounfall heißt nicht nur, Schwerverletzte zu versorgen. Kümmern Sie sich auch um die anderen Beteiligten. Es besteht z. B. die Gefahr, dass diese die Unfallstelle verwirrt verlassen. Versuchen Sie stets, beruhigend auf alle Unfallbeteiligten einzuwirken, bis professionelle Hilfe eintrifft.

    Beweise sammeln

    Gerade bei größeren Unfällen sollten Sie keine Spuren beseitigen, die für die Polizei wichtig sein könnten, um den Ablauf des Unfalls nachzuvollziehen. Machen Sie Fotos – sowohl Detailfotos von den Schäden als auch Übersichtsbilder vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen – und fertigen Sie eventuell auch eine Skizze an, die den Hergang verdeutlicht.

    Es empfiehlt sich auch, gemeinsam mit dem/den anderen Beteiligten einen Unfallbericht zu verfassen. Dafür sollten Sie immer einen Schreibblock und Stift im Auto haben. Falls Sie mit Ihrem Handy keine Fotos machen können, ist auch eine Kamera sinnvoll.

    Keine Schuldeingeständnisse vor Ort

    Am Unfallort sollten Sie auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen - weder mündlich noch schriftlich. Auch nicht, wenn Sie nur eine Teilschuld tragen. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann gegen den Vertrag Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung verstoßen und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.

    Daher ist es auch nicht ratsam, vor Ort einen konkreten und/oder verkürzten Unfallhergang zu unterschreiben. Sie als Unfallbeteiligter stehen vielleicht unter Schock und haben gerade keinen klaren Überblick über das Geschehen.

    Insofern sollte der Unfallbericht lediglich als Hilfe zur vollständigen Datenaufnahme genutzt werden.

    Kontaktdaten austauschen

    Besonders wichtig ist es natürlich, dass Sie mit allen Beteiligten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) austauschen sowie Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter (sofern das nicht die Fahrer selbst sind) notieren. Auch die Versicherung des Unfallverursachers und seine Vertragsnummer sollten Sie aufschreiben. Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich auch deren Kontaktdaten geben.

    Wenn die Polizei informiert ist, bleiben Sie unbedingt an der Unfallstelle, bis die Beamten eingetroffen sind. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie sogar bis zu zwei Stunden warten. Auf Fahrerflucht stehen Geld- und Gefängnisstrafen, es genügt also auch bei kleinen Schäden nicht, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

    Der Führerschein wird bei Fahrerflucht zudem entzogen, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist. Dieser liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ab einem Wert von ca. 1.300 Euro vor. Es kann also durchaus möglich sein, dass trotz klarer Unfallflucht die Verteidigung bei geringerem Schaden den Führerscheinverlust abwenden kann.

    Den Unfall der Versicherung melden

    Sie sind verpflichtet, den Unfall schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung zu melden, innerhalb einer Woche sollte der Anbieter informiert werden - wobei eine schnellere Meldung in Ihrem Interesse sein sollte. Und zwar unabhängig davon, ob Sie oder andere Unfallbeteiligte die Schuld tragen. Bei schweren Verletzungen und Todesfällen gilt sogar eine Frist von 48 Stunden und hier sind auch die jeweiligen Unfallversicherungen zu benachrichtigen.

    Für den Kontakt mit der gegnerischen Autoversicherung kann es ratsam sein Ihren Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann verhindern, dass Sie die gegnerische Versicherung zu Entscheidungen überredet - etwa hinsichtlich der Einschaltung eines Sachverständigen -, welche letztlich nicht in Ihrem Interesse sind.

    Wie melde ich den Unfall?

    Den Versicherungsschaden können Sie telefonisch, schriftlich und bei vielen Anbietern inzwischen auch online möglich. Selbstverständlich ist es auch möglich, persönlich Ihre Versicherungsagentur aufsuchen. Viele Versicherungen bieten einen Unfallaufnahmebogen an, auf dem Sie auch die vorliegenden Schäden auf einer schematischen Zeichnung markieren können. Ihre Angaben sollten der Wahrheit entsprechen und auch auf Nachfragen Ihrer Versicherung müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, da Sie einer sogenannten Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht unterliegen.

    Wenn Ihr Unfallgegner die Schuld trägt, kann sinnvoll sein, sich selbst aktiv bei dessen Versicherung zu melden. Die entsprechenden Daten haben Sie sich idealerweise direkt am Unfallort geben lassen. So verlieren Sie keine Zeit und sind nicht darauf angewiesen, dass Ihr Unfallgegner sich darum kümmert.

    Kann ich auf die Meldung bei der Kfz-Versicherung verzichten?

    Bei kleineren Schäden bis zu einem Betrag von etwa 500 Euro kann es sinnvoll sein, sich selbst um eine Schadensregulierung kümmern, anstatt die den Unfall der Kfz-Versicherung zu melden. Wenn Sie den Schaden selbst bezahlen und der Versicherung nicht melden, behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse. Diese richtet sich nach der Anzahl von Jahren, in denen Sie unfallfrei gefahren sind, und ist mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen verbunden.

    Bei kleinen Schäden kann es sich also durchaus lohnen, selbst für die Reparatur aufzukommen. Die Rückstufung erfolgt nämlich gleich um mehrere Klassen und Sie brauchen einige Jahre, um sie wieder auszugleichen. Wenn Sie den Schaden aber doch noch nachträglich melden wollen, müssen Sie das innerhalb des Kalenderjahrs tun. Liegt der Unfall zu lange zurückliegt, lehnt die Versicherung die Bearbeitung möglicherweise ab.

    Wenn Ihre Kfz-Police einen sogenannten Rabattretter oder Rabattschutz enthält - also eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr keine Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklassen haben – gilt dies nicht. Hier ist der Verzicht auf eine Meldung bei der Versicherung nur sinnvoll, wenn Sie die „freien“ Schäden bereits ausgereizt haben.

    Wann zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

    Nicht in allen Fällen ist die Kfz-Versicherung dazu verpflichtet zu zahlen. Gründe dafür können mangelnde Deckung oder die zu späte Unfallmeldung sein. Lesen Sie hier alle Details.

    Kfz-Gutachter: Notwendig oder nicht?

    Ab einer Schadenshöhe von ca. 800 Euro (regionale Unterschiede möglich!) wird der Schaden üblicherweise besichtigt. Besitzen Sie eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung, wird Ihre Versicherungsgesellschaft den Gutachter auf eigene Kosten schicken.

    Bei einer Haftpflichtversicherung können Sie als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen selbstgewählten und unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Bedenken Sie: Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte nicht der hauseigene Gutachter der gegnerischen Versicherung gewählt werden.

    Was kostet ein Kfz-Gutachten und wer bezahlt es?

    Auch den unabhängigen Gutachter muss Ihre Versicherung bezahlen, es sei denn es handelt sich um Bagatellschäden – hier wären die Kosten unverhältnismäßig – oder Sie tragen die Schuld oder eine Teilschuld an dem Unfall. Gesetzlich ist das Honorar des Gutachters nicht genau festgelegt. Es richtet sich meist nach der Schadenssumme und beträgt 10 bis 40 Prozent davon.

    Wie finde ich einen geeigneten Gutachter?

    Wenn Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Gutachter begeben, sollten Sie bedenken, dass „Kfz-Gutachter“ kein geschützter Begriff ist. Bei den Industrie- und Handelskammern finden Sie Listen, die nur vereidigte Gutachter aufnehmen. So vermeiden Sie auch, dass die gegnerische Versicherung das Schadensgutachten anfechten kann.

    Idealerweise lassen Sie den Gutachter in die Werkstatt kommen, wo er direkt Vorrichtungen wie die Hebebühne benutzen kann. Bei der Wahl der Werkstatt sind Sie übrigens auch frei und haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens auszusuchen. Ausnahmen gelten allerdings, wenn Ihre Police eine Werkstattbindung vorsieht.

    Was beinhaltet das Gutachten?

    Das Gutachten umfasst unter anderem eine Prognose der Reparaturkosten und der Reparaturdauer, eine Einschätzung der Reparaturwürdigkeit, der Wertminderung und der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs. Dabei werden auch Zustand und Alter des Fahrzeugs, seine Laufleistung und eventuelle Vorschäden berücksichtigt.

    Wie geht es weiter?

    Nachdem Sie den Unfall der Versicherung gemeldet und ggf. ein Gutachten beauftragt haben, gibt es einige weitere Fragen zu klären. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Sie zum Beispiel das Recht auf einen Mietwagen.

    Brauche ich auch einen Anwalt?

    Wenn die Schuldfrage eindeutig ist und auch sonst keine komplexen Fragen zu klären sind, benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt. Er kann aber eine große Hilfe im gesamten Verlauf der Schadensregulierung sein und Sie bei strittigen Punkten kompetent beraten. Dies gilt auch, wenn es zwischen Ihnen und Ihrer eigenen Kfz-Versicherung zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

    Sie können den Anwalt frei auswählen und sollten sich für einen Experten im Verkehrsrecht entscheiden. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, ansonsten kommt Ihre Rechtsschutzversicherung möglicherweise dafür auf.

    Muss die Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Leihwagen tragen?

    Wenn Ihr Wagen so stark beschädigt wurde, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie während der Reparaturzeit Anspruch auf einen Mietwagen und können sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Doch Vorsicht: Sie dürfen kein Auto einer höheren Wagenklasse als Ihr eigenes Fahrzeug mieten und müssen eine tägliche Fahrstrecke von circa 30 Kilometern zurücklegen. Für deutlich kürzere Wege wäre die Nutzung eines Taxis günstiger und die Versicherung wird sich daher meist weigern, die Kosten für den Mietwagen zu übernehmen. Bei einer Anmietdauer von über drei Tagen sind Sie außerdem verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen und das günstigste zu wählen.

    Erhalte ich für den Nutzungsausfall des Autos eine Entschädigung?

    Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen möchten, haben Sie als Geschädigter stattdessen für die Zeit der Reparatur Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Diese beträgt je nach Wert Ihres Autos zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. In der Verwendung des Geldes sind Sie frei, können sich also zum Beispiel eine Wochenkarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen oder mit dem Taxi fahren. Sie müssen allerdings nachweisen, dass Sie ihr Auto in dem entsprechenden Zeitraum tatsächlich gebraucht hätten, etwa für den Arbeitsweg. Voraussetzung ist außerdem, dass in Ihrem Haushalt kein Zweitwagen zur Verfügung steht, den Sie nutzen könnten.

    Kann die Versicherung eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs verlangen?

    Auch wenn ein Gutachten vorliegt, fordern Versicherungen gelegentlich eine Nachbesichtigung und begründen dies damit, dass das Gutachten nicht aussagekräftig genug sei. Wenn Sie einer solchen Nachbesichtigung durch den Gutachter der Versicherung zustimmen, kann der Schaden als geringer eingeschätzt werden und Sie haben das Nachsehen. Lassen Sie sich also nicht vorschnell auf Nachbesichtigungen ein, denn die Versicherungen haben kein generelles Recht darauf, wenn das bestehende Gutachten keine groben Fehler aufweist. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Lage durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

    Schadenersatzansprüche

    Wenn Sie wegen des Unfalls regelmäßig zum Arzt oder Physiotherapeuten gehen müssen, dann notieren Sie sich alle Daten und die dadurch entstandenen Unkosten. Lassen Sie sich bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden am besten von einem Rechtsanwalt beraten, damit Sie alles erhalten, was Ihnen zusteht.

    Was ist im Ausland zu beachten?

    Wenn Sie mit dem eigenen Pkw in den Urlaub fahren, sollten Sie sich vor der Reise informieren, ob Ihr Wagen auch dort versichert ist. Auch wenn ein Unfall vermutlich das Letzte ist, woran Sie denken: Das Risiko eines Unfalls ist im Ausland oftmals höher, weil Sie nicht mit allen lokalen Verkehrsregeln und -zeichen sowie mit der üblichen Fahrweise vertraut sind. Lesen Sie hier mehr zum Europäischen Unfallbericht.

    Wo gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung?

    Solange Sie innerhalb der geografischen Grenze n Europas unterwegs sind, gilt der Schutz der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Inseln wie Martinique und die Kanaren gehören dazu. Vorsicht ist in Russland und in der Türkei geboten: Nur der europäische Teil dieser Länder –also westlich des Urals beziehungsweise des Bosporus – fällt darunter. Weitere Länder können ebenfalls eingeschlossen sein, wenn sie auf der Grünen Versicherungskarte eingetragen sind. Das sollten Sie also vor der Reise überprüfen.

    Wann brauche ich die Grüne Versicherungskarte?

    Die internationale Versicherungskarte brauchen Sie bei Reisen im EU-Ausland nicht mitzuführen. Dort gilt Ihr Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Trotzdem empfiehlt es sich auch innerhalb der EU, weil die Unfallabwicklung durch sie sehr erleichtert werden kann. Die Grüne Karte erhalten Sie kostenfrei bei Ihrer Versicherung.

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