Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das Sie für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten verwenden können. Die maximale Gültigkeit des Kennzeichens beträgt 5 Tage. Für die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens müssen Sie eine gültige HU (Hauptuntersuchung) oder SP (Sicherheitsprüfung) nachweisen können sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Jedes Kraftfahrzeug, das am deutschen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt ein gültiges Kennzeichen. Im Normalfall handelt es sich dabei um ein Nummernschild, das Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle für Ihr Fahrzeug erhalten und dessen Gültigkeit unbegrenzt ist.

    Wenn Ihr Kfz aber noch nicht angemeldet ist und Sie das Fahrzeug sicher von einem Ort zum anderen überführen möchten, ist eine komplette Anmeldung nicht nötig. In diesem Fall nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, das von den Behörden für Überfahrten oder Probefahrten vorgesehen ist. Seine Gültigkeit ist deshalb nur auf maximal fünf Tage und auf ein Fahrzeug beschränkt. Deshalb wird es häufig auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Die Verwendungsdauer kann auch kürzer sein und hängt davon ab, für wie viele Tage Sie Ihr Kfz versichern wollen.

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    Einsatzzwecke

    • Sie haben ein Auto, Motorrad oder einen Anhänger gebraucht oder neu gekauft und möchten Ihren Kauf sicher an Ihren Heimatort überführen.
    • Sie verkaufen Ihr Kfz von privat und möchten Ihren Käufern die Möglichkeit zu einer Probefahrt geben.
    • Sie kaufen ein Kfz und ein Privatverkäufer möchte Sie Probefahren lassen.
    • Sie wollen ein Fahrzeug zur HU bringen, das längere Zeit nicht bewegt wurde, aber keine reguläre Zulassung und keinen gültigen TÜV mehr hat.

    Allgemein spricht man von Überführungskennzeichen, wenn das Nummernschild für die Fahrzeugüberführung oder Probefahrten verwendet wird. Grundsätzlich gibt es jedoch drei verschiedene Überführungskennzeichen. Welchen Typ Sie verwenden müssen, hängt davon ab, ob Sie Ihr Auto innerhalb Deutschlands überführen oder in ein EU-Land bzw. Nicht-EU-Land bringen oder von dort einführen.

    1. Kurzzeitkennzeichen verwenden Sie nur für Überführungen oder Probefahrten innerhalb Deutschlands. Alle anderen Fahrten, wie private Erledigungen oder Kurztrips, sind hiermit nicht erlaubt.
    2. Kurzzeitkennzeichen und eine Internationale Versicherungsbestätigungskarte („grüne Karte“) benötigen Sie für Überführungen in ein EU-Land. Ein einmal erteiltes Kennzeichen kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden. Die Verwendung für ein anderes Fahrzeug ist verboten.
    3. Ausfuhrkennzeichen (Auslandskennzeichen) verwenden Sie für Überführungen in Länder, die nicht zur EU gehören.

    Unterschiede zum Händlerkennzeichen

    Auf der Straße sieht man häufiger auch rote Kennzeichen, die zur Überführung von Kfz verwendet werden. Dabei handelt es sich um sogenannte „Händlerkennzeichen“. Sie sind grundsätzlich auch für Überführungen und Probefahrten sowie Prüffahrten geeignet, unterscheiden sich jedoch in einigen Aspekten vom Kurzzeitkennzeichen.

    Der große Unterschied besteht darin, dass das Händlerkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden kann und seine Gültigkeit nicht beschränkt ist. Für die Beantragung gelten zudem besondere Voraussetzungen: So müssen die Anträge schriftlich gestellt werden und es wird ein aktuelles Führungszeugnis benötigt. Darüber hinaus fordert die Zulassungsbehörde einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Eine Gewerbeanmeldung sowie eine spezielle Versicherungsbestätigung sind ebenfalls erforderlich.

    Gültige HU: Voraussetzung für Kurzzeitkennzeichen

    Lange Zeit wurden Kurzzeitkennzeichen von Kriminellen missbraucht. Besonders im Bereich der Fahrzeugverschiebungen spielte das Kurzkennzeichen eine bedeutende Rolle, da die betroffenen Kfz nicht in einem zentralen Register gespeichert wurden. Sobald das Fahrzeug weiterverkauft wurde, konnte außerdem kein eindeutiger Halter mehr identifiziert werden. Darüber hinaus sorgte die fehlende Pflicht zur HU oder Sicherheitsprüfung dazu, dass auch nicht-verkehrssichere Fahrzeuge mit einer Kurzzeitzulassung am Straßenverkehr teilnahmen.

    Der Gesetzgeber hat aus den genannten Gründen gehandelt und die Regelung für die Erteilung der Kurzzeitzulassung geändert. Seit dem 1. April 2015 sind folgende Voraussetzungen nötig:

    • Kfz ist den Zulassungsbehörden bekannt
    • Nachweis einer gültigen HU oder SP (Sicherheitsprüfung) liegt vor
    • Fahrzeug ist im Fahrzeugschein konkret aufgeführt

    Auf korrekte Daten achten

    Die Fahrzeugdaten werden nach dem Antrag in einem eigenen rosafarbenen Fahrzeugschein eingetragen. Achten Sie darauf, dass diese Daten korrekt sind, ansonsten kann das Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt werden.

    Fahrzeug muss abgemeldet sein

    Für die Anmeldung mit einem Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt abgemeldet sein, zu dem Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen.

    In diesen Fällen sind auch Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV erlaubt

    Verfügt Ihr Kfz über keinen gültigen TÜV, können Sie es in bestimmten Fällen dennoch im Straßenverkehr bewegen. Dabei handelt es sich aber nicht um Überführungen oder Probefahrten.

    • Wenn Ihr Fahrzeug einem Typ entspricht, der nicht genehmigt wurde oder für welchen keine Einzelgenehmigung vorliegt, dürfen Sie auch ohne TÜV bis zu einem Gutachter fahren. Der Gutachter muss im Bezirk Ihrer Zulassungsbehörde oder einem angrenzenden Bezirk liegen, welche Ihnen das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt hat.
    • Wenn Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Kurzzeitkennzeichens einen Termin für die HU oder Sicherheitsprüfung erhalten haben, können Sie die nächstgelegene Prüfstelle mit Ihrem Kfz auch ohne gültigen TÜV aufsuchen. Die Prüfstelle muss im Bezirk liegen, in welchem die Zulassung für Ihr Kennzeichen ausgestellt wurde.
    • Sie dürfen weiterhin ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn Sie nach der TÜV- oder Sicherheitsprüfung Mängel beseitigen müssen. Die Fahrt darf aber nur direkt zur Werkstatt erfolgen und muss im gleichen oder einem angrenzenden Bezirk liegen.

    Verkehrsunsichere Fahrzeuge ausgenommen

    Wenn Ihr Kfz allgemein als verkehrsunsicher eingestuft wurde, dürfen Sie es ohne gültige HU-Plakette auch in den drei hier genannten Ausnamefällen NICHT bewegen. Als Fahrbereit gilt ein Auto, wenn der TÜV diesem erhebliche Mängel zuschreibst. Die schlechteste TÜV-Bewertung "verkehrsunsicher“ attestiert das Auto als nicht fahrbereit.

    So sieht ein Kurzkennzeichen aus

    Kurzzeitkennzeichen verwenden die gleichen Ziffern und Buchstaben wie herkömmliche Kfz-Kennzeichen. Es beginnt mit dem Buchstabenkürzel für den Landkreis oder die Stadt, gefolgt von einer blauen Stempelplakette. Anschließend kommt eine Ziffernfolge, die entweder mit „03“ oder „04“ beginnt.

    Am rechten Rand befindet sich ein gelbes Feld mit weiteren Zahlen. Von oben nach unten wird dort das Ablaufdatum in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr eingestanzt.

    Abschluss eines kurzzeitigen Kfz-Versicherungsschutzes

    Laut gesetzlicher Vorgaben dürfen Sie das Kurzzeitkennzeichen nur mit gültigem Versicherungsschutz verwenden. Dieser Schutz besteht aus einer Haftpflichtversicherung, welche mit dem Kfz verursachte Personen- und Sachschäden übernimmt. Abhängig von der Laufzeit Ihrer Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist auch die Gültigkeit des Nummernschilds.

    Sobald Ihre Versicherung abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Kfz keine öffentlichen Straßen mehr nutzen. Auch das Parken auf öffentlichem Gelände ist nicht mehr gestattet, da das Fahrzeug über keinen Versicherungsschutz mehr verfügt.

    So kommen Sie schnell zur Versicherung fürs Überführungskennzeichen

    1. eVB anfragen
      Wählen Sie eine Kfz-Versicherung Ihrer Wahl aus und bitten Sie den Anbieter telefonisch um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Hierfür benötigt der Versicherer Ihren Fahrzeugtyp und das -modell bzw. die Herstellernummer. Alternativ beantragen Sie Ihre eVB-Nummer über das Internet. Innerhalb von wenigen Minuten erhalten Sie Ihre Nummer in beiden Fällen per Mail oder Fax. Manche Anbieter teilen Ihnen die Nummer auch sofort am Telefon mit.
    1. Zulassungsstelle aufsuchen
      Suchen Sie nun eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl auf und beantragen Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen mit Ihrer eVB und einem gültigen Personalausweis. Nach der Anmeldung und der Bezahlung der Gebühren erhalten Sie einen rosafarbenen Fahrzeugschein. Dort tragen Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten ein.
    1. Schilder pressen
      In der Nähe der Zulassungsbehörde finden Sie meist schnell einen Schilderdienst, wo Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen pressen lassen können.
    2. Zulassungsstempel abholen
      Nachdem Ihre Schilder gepresst wurden, müssen Sie erneut zur Zulassungsstelle, um sich den blauen Zulassungsstempel abzuholen.

    Folgeversicherung kann Kostenersparnis bringen

    Die Versicherungsgebühren richten sich nach der Versicherungsdauer und der Art Ihres Fahrzeugs. Viele Versicherungen erstatten Ihnen die Gebühr für Versicherung für die Kurzzeitzulassung, wenn Sie Ihr Kfz später bei ihnen regulär versichern.

    Ausstellen einer Vollmacht möglich

    Sie können den Antrag auch von einer bevollmächtigten Person durchführen lassen, wenn Sie keine Zeit haben, die Zulassungsstelle aufzusuchen. Dies ist vor allem in Großstädten wie Berlin sinnvoll, wo die Behörden immer sehr stark frequentiert werden und lange Wartezeiten entstehen.

    Üblicherweise reicht eine Teilkaskoversicherung aus, um eine eVB-Nummer für Ihre Kurzzeitzulassung zu erhalten. Wenn Sie wünschen, können Sie aber auch eine Vollkasko-Versicherung für Ihr Kurzzeitkennzeichen abschließen. Diese Leistung hängt aber von der Wahl Ihrer Versicherung ab.

    Komplette Online-Abwicklung möglich

    Wenn Sie überhaupt keine Zeit für die Anmeldung haben, können Sie im Internet Anbieter finden, welche die komplette Abwicklung für Sie übernehmen und Ihnen die Kennzeichen mit gültigem Stempel nach Hause liefern.

    Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 für Ihr Fahrzeug als Original oder Kopie
    • Einen Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung
    • Gültige eVB-Nummer
    • Personalausweis oder alternativ einen Reisepass & Meldebestätigung
    • Bei Firmen einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    Wenn Ihr Fahrzeug über keine gültige HU verfügt, können Sie zwar ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, müssen aber umgehend eine akkreditierte Prüfstelle (DEKRA, TÜV, GTU) aufsuchen.

    Wenn die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden soll, benötigt diese neben den eben genannten Unterlagen außerdem:

    • Einen eigenen Ausweis zur Legitimation
    • Eine schriftliche Vollmacht

    Vollmacht auch bei Ehepartnern notwendig

    Auch wenn Sie als Ehepartner oder Eltern eine Kurzzeitanmeldung beantragen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht!

    Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen als Firma beantragen, benötigt die Meldestelle außerdem:

    • Eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug
    • Einen Ausweis der verantwortlichen Person (Prokurist, Geschäftsführer, Verwalter)

    Wenn Sie das Kennzeichen als Verein beantragen, sind folgende Dokumente erforderlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen Person (Vorsitzender)

    Wenn das Kurzkennzeichen an Minderjährige ausgehändigt werden soll, wird eine Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweis benötigt. Alternativ kann auch ein Sorgerechtsurteil oder eine Sterbeurkunde als Legitimation dienen.

    Kein Fahrzeugschein benötigt

    Sie benötigen für die Anmeldung keinen eigenen Fahrzeugschein, sondern erhalten einen rosafarbenen Schein, den Sie mit den Daten Ihres Fahrzeugs selbst ergänzen müssen. 

    Fragen und Antworten

    Dürfen die bestimmten Überführungskennzeichen nur für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden?

    Das Kurzzeitkennzeichen für den privaten Gebrauch darf nur für ein bestimmtes Fahrzeug für die maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen verwendet werden. Dies gilt auch für Ausfuhrkennzeichen. Im Gegensatz dazu ist das rote Händlerkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge nutzbar.

    Darf das Kurzzeitkennzeichen an Dritte weitergegeben bzw. ausgeliehen werden?

    Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht an Dritte weitergegeben werden, da es nur für den Antragsteller ausgestellt wird. Der Antragsteller muss bei Fahrten mit dem Kennzeichen mit im Fahrzeug sitzen.

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