Krankenkassenbeitrag: Alles, was Sie wissen sollten

In Deutschland sind nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen rund 90 Prozent aller Einwohner gesetzlich krankenversichert. Für einen bestehenden Versicherungsschutz ist dabei die Zahlung der Krankenkassenbeiträge grundsätzlich Pflicht. Wie hoch diese Beiträge ausfallen, variiert zwischen den verschiedenen Versicherern – gerade deshalb kann es lohnenswert sein, die Krankenkasse nach einem umfangreichen Vergleich zu wechseln.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 02, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden hierzulande von der Bundesregierung festgesetzt. Seit 2015 liegt der allgemeine Beitragssatz unverändert bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts und wird von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber je zur Hälfte getragen. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Dieser gilt für Mitglieder, bei denen kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

    In Form von Zusatzbeiträgen wird jedoch Krankenkassen seit 2015 das Recht gewährt, den Beitrag um bestimmte Prozentpunkte anzuheben. Diese Kosten entfallen im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz vollständig auf den Arbeitnehmer. Wer auf der Suche nach einer günstigeren Kasse ist, sollte sein Augenmerk daher vor allem auf den Zusatzbeitrag richten.

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    Die günstigsten bundesweiten Krankenkassen 2022

    Zu Beginn des Jahres legen die GKV ihre individuellen Zusatzbeiträge fest. Im Jahr 2022 wurde folgendes Ranking aufgestellt:

    Platzierung Krankenkasse Beitragssatz
    (Grundsatz + Zusatzbeitrag)
    1. Hkk 15,29 Prozent
    2. BKK firmus 15,44 Prozent
    3. BKK Gildemeister Seidensticker 15,50 Prozent
    4. Bertelsmann BKK 15,60 Prozent
    5. Securvita BKK 15,70 Prozent

    Die teuersten bundesweiten Krankenkassen 2022

    Einen Überblick über die kostspieligsten Kassen gewährt die folgende Tabelle:

    Platzierung Krankenkasse Beitrag
    (Grundsatz + Zusatzbeitrag)
    1. WMF Betriebskrankenkasse 16,2 Prozent
    2. VIACTIV Krankenkasse 16,2 Prozent
    3. KNAPPSCHAFT 16,2 Prozent
    4. BKK VBU 16,2 Prozent
    5. Novitas BKK 16,1 Prozent

    Sparen mit regionalen Krankenkassen

    Sind Sie auf der Suche nach einer günstigen Krankenkasse, sollten Sie auch regionale Anbieter in Betracht ziehen. Oft kann hier bei den Beiträgen gespart werden, da die zusätzlichen Anteile meist geringer ausfallen. Vergessen Sie allerdings nicht, auch das Leistungsportfolio zu prüfen!

    Krankenkassenbeitrag berechnen: So geht's

    Um den Krankenkassenbeitrag auszurechnen, bieten sich kostenfreie Rechner im Internet an. Hier müssen in eine Maske für gewöhnlich einige Angaben eingetippt werden, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erzielen:

    • Aktuelle Krankenkasse
    • Berufsgruppe
    • Monatliches Bruttoeinkommen

    Zur Berechnung werden dann die Sätze der verschiedenen Krankenkassen im aktuellen Jahr herangezogen. Haben Sie Ihren persönlichen Beitrag berechnet, lohnt sich anschließend ein umfangreicher Vergleich. Schließlich können die Zusatzbeiträge von Versicherer zu Versicherer enorm variieren, sodass durch einen Vergleich mehrere hundert Euro im Jahr gespart werden können!

    Rechenbeispiel

    Nehmen Sie an, Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 3.200 Euro. Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse nun bei 1,5 Prozent, müssen Sie monatlich rund 280 Euro selbst zahlen. Finden Sie nun eine Kasse, die nur einen Prozent zusätzlich erhebt, verringert sich Ihr Beitrag um über 20 Euro – auf das ganze Jahr gerechnet sparen Sie so mehr als 180 Euro ein.

    Wie wird der Beitrag berechnet?

    Welche Summe jeden Monat an die GKV gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen vor allem:

    1. Allgemeiner Beitragssatz (von Bundesregierung festgelegt)
    2. Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse
    3. Ihr Bruttogehalt

    So muss einerseits der Grundbetrag gezahlt werden, der derzeit 14,6 Prozent des Bruttogehalts beträgt. Als Arbeitnehmer tragen Sie davon die Hälfte. Bei einem Bruttogehalt von 2.800 Euro würden Sie also monatlich circa 205 Euro abführen müssen. Allerdings muss bei den meisten Krankenkassen auch ein Zusatzbeitrag einkalkuliert werden, der vollkommen vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Dieser liegt bei der Techniker Krankenkasse beispielsweise aktuell bei einem Prozent. So müssten Sie dann insgesamt einen Beitrag von rund 232 Euro pro Monat zahlen.

    Der Krankenkassenbeitrag steht also in direkter Relation zum eigenen Gehalt – allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag, der Versicherungspflichtgrenze der GKV. Diese Grenze liegt derzeit bei 52.200 Euro pro Jahr, was einem Bruttogehalt von rund 4.350 Euro pro Monat entspricht. Verdienen Sie noch mehr, wird der Beitrag dennoch an dieser Pflichtgrenze bemessen.

    Wechsel in die private Versicherung gut überlegen!

    Darüber hinaus haben Sie bei einem Verdienst über der Pflichtgrenze die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass der erneute Einstieg in eine gesetzliche Kasse sich als überaus schwierig erweisen kann – unter Umständen müssten Sie dann ein geringeres Bruttogehalt nachweisen!

    Was ist der Krankenkassenbeitrag?

    Krankenkassen sind ein elementarer Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Fast 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind dabei gesetzlich versichert. Um Versicherungsschutz zu genießen, müssen jedoch jeden Monat Beiträge gezahlt werden. Im Gegenzug hat die Kasse dem Versicherten bestimmte Leistungen zu erbringen, wie etwa die Kostenübernahme für:

    • Ärztliche Versorgung
    • Zahnärztliche Versorgung
    • Behandlung im Krankenhaus
    • Verschriebene Medikamente
    • Mutterschaftsgeld
    • Häusliche Krankenpflege

    Etwa 95 Prozent des Leistungsportfolios ist gesetzlich geregelt, während rund fünf Prozent der Leistungen von Versicherer zu Versicherer variieren. So werden je nach Kasse beispielsweise auch die folgenden Leistungen angeboten:

    • Professionelle Zahnreinigung
    • Alternative Heilmethoden
    • Haushaltshilfen im Krankheitsfall
    • Reiseimpfungen

    Kasse nach Maß

    Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sollten nicht nur die Kosten entscheidend sein. Auch die zusätzlichen Leistungen, die je nach Anbieter variieren, sollten berücksichtigt werden. Gehen Sie etwa viel und gerne auf Reisen, sollten Sie eine Kasse wählen, die für Reiseimpfungen aufkommt.

    Kann ich mich auch ohne Einkommen versichern lassen?

    Im Jahr 2007 wurde eine neue Gesundheitsreform verabschiedet, nach der alle Bürger in Deutschland zur Krankenversicherung verpflichtet sind. Dies betrifft auch Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen. Zu all diesen Personengruppen existieren unterschiedliche Regelungen:

    • Arbeitslose: Bei arbeitslos gemeldeten Personen wird die Zahlung der Beiträge zur GKV in der Regel vom Arbeitsamt übernommen. Bei ehemaligen selbstständigen Personen zahlt das Arbeitsamt sogar die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Personen ohne Einkommen, die nicht als arbeitslos gemeldet sind, sollten sich dringend mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen – auch für sie gilt die Versicherungspflicht.
    • Hausfrauen & Studenten: Bei verheirateten Paaren kann grundsätzlich eine Person über den Partner mitversichert werden, sofern dieses Mitglied in einer GKV ist. Selbiges gilt für die Kinder des gesetzlich Versicherten bis 23 Jahren. Absolvieren Ihre Kinder derzeit ein Studium, erhöht sich die Grenze auf 25 Jahre. Alternativ können die Beiträge etwa aus vorhandenem Vermögen gezahlt werden.

    Kann ich den Krankenkassenbeitrag von der Steuer absetzen?

    Die Beiträge zur GKV können zum größten Teil steuerlich abgesetzt werden. Dazu müssen sie in der Steuererklärung unter dem Posten „Sonderausgaben“ eingetragen werden.

    Das gilt nicht nur für den gesetzlichen Grundsatz, sondern auch für den jeweiligen Zusatzbeitrag. Allerdings können die Beiträge nicht vollumfänglich geltend gemacht werden, da das Finanzamt eine Pauschale von vier Prozent für Krankheitsgeld abzieht.

    Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?

    Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Abfindungen als beitragsfrei. Dafür muss die Abfindung jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. So muss sie eine Entschädigung für Verdienstmöglichkeiten darstellen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallen.

    Der Betrag wird also außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, sodass diese Summe nicht der Beitragspflicht unterliegt.

    Zusatzbeitrag: Wichtig zu wissen

    Der sogenannte Zusatzbeitrag wurde erst im Januar 2015 eingeführt. Dieser darf von Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Satz erhoben werden, der momentan bei 14,6 Prozent liegt.

    Durch den zusätzlichen Betrag von meist 0,1 bis 2 Prozentpunkten können Kassen finanzielle Engpässe besser auffangen. Im Gegensatz zur Kostenaufteilung zwischen Arbeitgeber und –nehmer beim allgemeinen Satz muss der Zusatzbeitrag allein vom Versicherten getragen werden.

    Wer legt den Zusatzbeitrag fest?

    In diesem Jahr liegt der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 1,1 Prozent. Wie hoch der Beitrag genau ausfällt, kann vom Versicherer selbst festgelegt werden. Da mit den zusätzlichen Geldern vor allem finanzielle Engpässe bewältigt werden sollen, orientieren Kassen sich dabei vor allem an:

    1. Der wirtschaftlichen Situation der Krankenkasse
    2. Der Höhe und Verwendung vorhandener Finanzreserven

    Laut GKV-Spitzenverband soll der Zusatzbeitrag in den nächsten drei Jahren bis auf durchschnittlich 1,9 Prozent ansteigen – dies läuft somit auch auf höhere Kosten für Versicherte hinaus. Grund dafür sind vor allem verabschiedete Reformen, die hohe Kosten verursachen und die Ausgaben wesentlich stärker wachsen lassen als die Einnahmen.

    Muss jedes Krankenkassenmitglied Zusatzbeiträge leisten?

    Grundsätzlich müssen Zusatzbeiträge von Mitgliedern einer Krankenkasse gezahlt werden. Jedoch sind einige Personengruppen von der Zahlungspflicht befreit, wie etwa:

    • Mitversicherte Familienmitglieder
    • Auszubildende, sofern das Gehalt unter 325 Euro liegt
    • Menschen mit Behinderungen
    • Menschen in Einrichtungen der Lebenshilfe
    • Sozialhilfe-Empfänger
    • Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2
    • Bezieher von Elterngeld

    So gestaltet sich für Rentner der Krankenkassenbeitrag

    Auch im Ruhestand bleibt die Pflicht zur Krankenversicherung bestehen. Dabei ist es grundsätzlich von Vorteil, Pflichtmitglied bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu sein. Ähnlich wie bei Arbeitnehmern werden die Beiträge hier aufgeteilt. Der Versicherte muss hier 7,3 Prozent der Rente abführen, während der verbliebene Teil vom jeweiligen Versicherer getragen wird. Auch hier wird der Zusatzbeitrag vom Versicherten gezahlt.

    Diese Option hat jedoch nicht jede Person, die gesetzliche Rente bezieht. So muss eine gewisse Vorversicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens (ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit) muss die Person gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Trifft dies nicht zu, können Rentner alternativ freiwillige Mitglieder der KVdR werden. Die Beiträge müssen dann jedoch vollumfänglich selbst gezahlt werden. Doch auch dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss der Rentner bereits vor Eintritt der Rente freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein und das entweder für:

    • 12 Monate direkt vor Renteneintritt oder
    • 24 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre.

    Als Selbstständiger den Beitrag senken

    Etwa 1,3 Millionen Selbstständige sind in Deutschland derzeit gesetzlich versichert. Diese müssen im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern den kompletten Grundsatz von 14,6 Prozent plus den jeweiligen Zusatzbeitrag selbst zahlen.

    Da zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der GKV noch kein Gehalt nachweislich ist, wird zur Bemessung der Beiträge zunächst ein „fiktives Gehalt“ herangezogen. Dieses fiktive Gehalt liegt derzeit bei 4.237 Euro – allein durch den Grundsatz von 14,6 Prozent kommen so monatliche Beiträge von über 600 Euro zustande.

    Selbstständige, die weniger verdienen, sollten ihr Einkommen daher umgehend bei der Krankenkasse nachweisen. So lässt sich der Beitrag auf rund 312 Euro monatlich reduzieren. Hier wird von einem Einkommen von bis zu etwa 2.178 Euro pro Monat ausgegangen.

    Verdienen Sie als selbstständige Person weniger, ist ein Härtefallantrag die beste Option. Hier wird bei der Bemessung der Beiträge von einem fiktiven Gehalt von etwa 1.452 Euro ausgegangen, sodass die Beiträge sich weiter reduzieren lassen.

    Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen

    • Kurzfristiger Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse möglichx
      Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sich der Wechsel zu anderen Versicherern sehr einfach gestaltet. So kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Hebt Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge an, können so durch einen Wechsel immense Kosten gespart werden.
    • Basisschutz gesetzlich geregelt
      Mitglieder der GKV genießen ein Leistungsportfolio, das gesetzlich festgeschrieben ist. Daher sind auch 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Kassen nahezu identisch. Die übrigen fünf Prozent können aber durchaus zwischen den verschiedenen Anbietern variieren. Hier lohnt sich ein genauerer Blick in den Leistungskatalog.
    •  Versicherung trotz Vorerkrankungen möglich
      Während Vorerkrankung bei privaten Versicherern oftmals ein Problem bis hin zum Ausschlusskriterium darstellen, stellt dies bei gesetzlichen Krankenkassen keine Hürde dar – diese müssen grundsätzlich auch vorerkrankte Menschen aufnehmen.
    • Familienmitglieder können mitversichert werden
      Ein wesentlicher Vorteil gegenüber privaten Kassen besteht darin, dass bei der GKV auch Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden können. Neben dem Beitragszahler gilt der Schutz dann auch für folgende Personen: Kinder bis 23 Jahre, Kinder in Studium oder Ausbildung bis 25 Jahre, Ehepartner, Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft.
    • Beitrag orientiert sich am jeweiligen Gehalt
      Die Beiträge der GKV sind grundsätzlich einkommensabhängig. Während bei der privaten Versicherung meist Pauschalen herangezogen werden, orientiert sich die GKV dabei am tatsächlichen Gehalt. So müssen Geringverdiener auch weitaus weniger zahlen als Großverdiener.
    • Beitragsfreiheit während Elternzeit möglich
      Eltern können sich während der Elternzeit beitragsfrei stellen lassen. Hierzu muss die jeweilige Person jedoch Arbeitnehmer und somit Pflichtmitglied einer GKV sein. Zudem darf während dieser Zeit kein Einkommen erfolgen – bei Teilzeitverdiensten müssen demnach also Beiträge gezahlt werden.
      Freiwillig gesetzlich Versicherte, wie etwa Selbstständige, können sich ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei stellen lassen. Beispielsweise muss der Ehepartner zu dieser Zeit ebenfalls gesetzlich versichert sein.

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