Kfz-Zulassung: So verläuft sie reibungslos

Die Kfz-Zulassung ist erforderlich, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Wer ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, kommt also nicht darum herum, dass Auto anzumelden. Der Besuch der Zulassungsstellen der Verkehrsämter stellt in der Regel keinen großen Aufwand dar, wenn er zuvor ausreichend vorbereitet wird.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 07, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Neben den stets erforderlichen Dokumenten wie beispielsweise Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder auch der Personalausweis können bei besonderen Anmeldungen zusätzliche Unterlagen notwendig sein. Falls die Anschrift gar nicht oder nicht korrekt vermerkt ist, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (auch bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter) vorgezeigt werden.

    Dies gilt besonders für Fälle, in welchen ein Fahrzeug aus dem europäischen oder nichteuropäischen Raum importiert und zugelassen werden soll. Hier sind neben den originalen ausländischen Fahrzeugunterlagen zusätzlich Bescheinigungen über gezahlte Zölle und Einfuhrsteuern für die Anmeldung notwendig. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Sonderfälle, wie die Anmeldung von Oldtimern oder auch spezielle Saison- oder Wechselkennzeichen, durch welche sich das Zulassungsverfahren leicht ändern kann.

    In jedem Fall benötigen Sie als Grundvoraussetzung für die Zulassung eine abgeschlossene Kfz-Versicherung, die bereits vor dem Amtsgang vorliegen muss. Nicht versicherte Fahrzeuge dürfen nämlich nicht zugelassen werden. Wenn Sie sich auf die für Ihren Fall zutreffenden Besonderheiten und Abläufe vorbereiten, ist die Kfz-Zulassung schnell erledigt und Sie können Ihr an- oder umgemeldetes Fahrzeug schnell einsetzen.

    Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung anmelden möchten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Bei guter Vorbereitung ist die Fahrzeuganmeldung schnell erledigt und Sie dürfen losfahren. Ohne Zulassung ist das Nutzen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr verboten. Hier finden Sie Informationen rund um die Kfz-Zulassung, damit Sie den Amtsgang optimal vorbereitet antreten können.

    So können Sie Ihr Kfz zulassen

    Nach dem Autokauf, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle notwendig, um Ihr neues Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden. Über diese beiden klassischen und häufigsten Zulassungsfälle hinaus kann eine Kfz-Zulassung auch erforderlich werden, wenn Sie eine Wiederzulassung für ein längere Zeit stillgelegtes Fahrzeug benötigen oder Umbauten in die Fahrzeugpapiere aufgenommen werden sollen. In allen Fällen sind die Zulassungsstellen der Verkehrsämter in Deutschland die richtige Anlaufstelle.

    Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen die örtliche Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Wenn Sie einen Zweitwohnsitz besitzen und dort die Regionalklasse und somit die Kfz-Versicherung Ihres Fahrzeugs günstiger wäre, ist es dennoch nicht möglich ein Fahrzeug am Zweitwohnsitz anzumelden. Seit dem 1. Oktober 2019 können alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass Neuzulassungen, Umschreibungen und alle weiteren Varianten der Wiederzulassung online beantragt werden können. Bei Umschreibungen können Sie als Fahrzeughalter nach Abschluss des Online-Verfahrens Ihr neues Fahrzeug direkt in Betrieb nehmen. Durch i-KFZ ist die KFZ-Zulassung einfacher, bequemer und effizienter geworden. Sie sparen sich nicht nur die Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle, die öffentliche Behörde wird zusätzlich entlastet. 

    Zulassungsfreie Krafträder

    Mofas und Kleinkrafträder werden mit einem Versicherungskennzeichen betrieben und sind zulassungsfrei. Das bedeutet, dass die Anmeldung solcher Fahrzeuge über die Versicherung erfolgt und der Besuch eines Amtes nicht erforderlich ist. Das Versicherungskennzeichen ist ein Jahr gültig und kann bei Versicherungsunternehmen unter Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.

    Der Ablauf der Kfz-Zulassung ist deutlich simpler, als viele Fahrzeughalter zunächst denken. Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, ist der Gang zur Zulassungsstelle eine reine Formsache. Nachdem Sie dem Sachbearbeiter Ihre Unterlagen überreicht haben, werden diese kurz geprüft und anschließend in das EDV-System der Verkehrsämter übertragen. Dieser eigentliche Zulassungsprozess dauert meist nur ein paar Minuten. Dabei wird Ihrem Fahrzeug auch gleich ein Kennzeichen zugewiesen.

    Wartezeit verkürzen durch Terminvereinbarung

    Den größten Zeitaufwand kostet in der Regel das Warten, bis ein Sachbearbeiter Zeit für Sie hat. Diese Wartezeit können Sie ganz einfach verkürzen, indem Sie vorab einen Termin vereinbaren. Dadurch entfällt die Wartezeit zwar nicht vollständig, weil es immer mal wieder zu Verzögerungen kommt, allerdings wird sie auf ein sehr verträgliches Maß reduziert. Eine weitere Möglichkeit ist das Verfahren bequem online einzureichen. So entfällt die Wartezeit bei der Zulassungsstelle komplett. 

    Weil viele Autofahrer die Kombination aus Zahlen und Buchstaben auf dem Kennzeichen gern nach ihren Wünschen gestalten möchten, fragen die Sachbearbeiter mittlerweile regelmäßig nach, ob bestimmte Kennzeichenwünsche bestehen. Ist das Wunschkennzeichen noch frei, wird es eingetragen. Das Amt wird dafür eine einmalige Sondergebühr von etwas mehr als zehn Euro erheben.

    Wenn Sie ein besonderes Kennzeichen für eine spätere Zulassung reservieren möchten, ist dies ebenfalls gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr möglich. Anschließend müssen Sie die Kennzeichen noch herstellen lassen, was in aller Regel direkt in der Nähe der Zulassungsstelle angeboten wird. Zuletzt werden die erforderlichen Plaketten an den Nummernschildern angebracht und die Kennzeichen selbst am Fahrzeug montiert - schon kann es losgehen.

    Benötigte Unterlagen

    Damit der oben beschriebene schnelle Ablauf so erfolgen kann, müssen Sie zwar das anzumeldende Fahrzeug nicht vorstellen, die folgenden Unterlagen benötigen Sie jedoch für die Kfz-Zulassung:

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung (bei nicht korrekter oder nicht hinterlegter Adresse)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bargeld, EC- oder Kreditkarte

    Während Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alle für die Zulassung relevanten Fahrzeuginformationen enthalten, belegt die Versicherungsbestätigung, dass das Fahrzeug durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist. Ohne eine Versicherung darf ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Bargeld, EC- oder Kreditkarte benötigen Sie, um die fällig werdenden Gebühren bezahlen zu können.

    Für die Kfz-Zulassung bei einem Verkehrsamt muss der Fahrzeughalter nicht zwingend selbst anwesend sein. Wenn Sie keine Zeit haben, können Sie einfach eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten. Die bevollmächtigte Person kann dann allein beim Amt vorstellig werden und die Zulassung in Ihrem Namen durchführen. Die bevollmächtigte Person muss neben den oben aufgeführten Unterlagen und dem nötigen Geld auch den eigenen Ausweis sowie die schriftliche Vollmacht mitbringen.

    Außerdem muss die sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorgelegt werden oder der Hersteller muss einen elektronischen Datenabruf bereitgestellt haben. Sollte das Fahrzeug innerhalb der EU oder in Deutschland gekauft worden sein, werden die CoC-Papiere direkt vom Hersteller erstellt.

    Kfz anmelden: Kosten und Voraussetzungen

    Bei der Kfz-Zulassung fallen unterschiedlichste Kosten und Gebühren an. Je nachdem ob Sie eine Ab-, Um-, oder Anmeldung beantragen fallen inklusive neuer Kennzeichen schnell bis zu 100 Euro an Kosten an, informiert „RP Online“. Die Gebühren sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die folgende Übersicht gibt Ihnen erste Anhaltspunkte, mit welchen Kosten zu rechnen ist: 

    • Neuzulassung ABE 1 bzw. K: 26,30 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)
    • Neuzulassung ABE 2 bzw. A: 36,50 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)
    • Neuzulassung ABE 3 bzw. E: 41,60 Euro (ohne allg. Betriebserlaubnis und Technik)
    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks: 5,60 Euro
    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) außerhalb des Zulassungsbezirks: 10,70 Euro
    • Umschreibung (Ummeldung) innerhalb des Zulassungsbezirks: 19,60 Euro
    • Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 1,2 bzw. K,A): 29,90 Euro
    • Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 3 bzw. E): 43,70 Euro
    • Wiederzulassung bei gleichem Halter: 11,40 Euro
    • Feinstaubplakette: ab 5,00 Euro
    • Wunschkennzeichen: Je nachdem ob mit vorherige Reservierung oder ohne bis zu 25 Euro
    • Herstellung des Kennzeichens durch privaten Anbieter: Kosten können variieren: 8 bis 40 Euro

    Voraussetzungen

    Neben der bereits erwähnten Versicherungsbescheinigung müssen Sie für eventuell nachträglich erfolgte Änderungen am Fahrzeug eine Betriebserlaubnis haben. Wurden für Änderungen Bauteile mit einem anerkannten Zertifikat und amtlichen Prüfzeichen verwendet, darf das verbaute Teil auch ohne gesonderte Anmeldung bei der Zulassungsstelle zusammen mit dem Fahrzeug genutzt werden. Die amtlichen Prüfzeichen erkennen Sie zum Beispiel an einem großen „E“ in einem Kreis oder einem kleinen „e“ in einem Rechteck. Das Zertifikat informiert Sie zusätzlich darüber, ob der Einbau des Teils umgehend von einem Sachverständigen abzunehmen ist.

    Wurde ein Fahrzeug in einen anderen Fahrzeugtyp umgebaut, zum Beispiel ein Pkw in ein Wohnmobil, oder wurden Änderungen an Motor, Auspuffanlage, Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk oder tragenden Teilen am Auto oder Motorrad vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlöschen. In solchen Fällen kann ein Sachverständiger Ihnen helfen, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug wiederzuerlangen.

    Zulassungsarten und Unterschiede

    Bei der Kfz-Zulassung können unterschiedlichste Szenarien entstehen. Besonders wenn Fahrzeuge aus dem europäischen oder nichteuropäischen Ausland eingeführt werden, müssen bei der Zulassungsstelle zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Ähnliches gilt bei der Anmeldung von Oldtimern, welche durch ein Sachverständigen-Gutachten als solche ausgewiesen werden müssen. Auch wenn Sie gar kein Fahrzeug, sondern einen Anhänger zulassen möchten, weicht die Prozedur vom Regelfall ab. In der folgenden Tabelle können Sie häufige Besonderheiten bei den unterschiedlichen Zulassungsarten ablesen und sich so optimal für Ihren Besuch beim Verkehrsamt vorbereiten:

    Zulassungsart Zusätzlich erforderliche Unterlagen und Besonderheiten
    Neuwagen Kfz Zulassung läuft wie oben beschrieben ab.
    Importierter EU-Neuwagen
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Dokument: Diese Bescheinigung belegt, dass das Fahrzeug nach EU-Standards geprüft wurde.
    • Eigentumsnachweis: Sie müssen anhand der Originalrechnung nachweisen können, dass Sie der Eigentümer sind.
    • Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhrsteuer fällt nur für Neuwagen an. Als Neuwagen gilt in der EU ein Fahrzeug, das nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km gefahren ist.
    Importierter Nicht-EU-Neuwagen
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung: s.o.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes: Die Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurden.
    • Fahrzeugpapiere: Die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere müssen vorgelegt werden. 
    Gebrauchtwagen Vorteilhaft: Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
    Importierter EU-Gebrauchtwagen
    • Ausländische Originalfahrzeugpapiere
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC-Dokument
    Importierter Nicht-EU-Gebrauchtwagen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
    • Ausländische Originalfahrzeugpapiere
    • Eigentumsnachweis
    • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung nach deutschen Richtlinien
    Oldtimer (H-Kennzeichen)
    • Oldtimer-Gutachten: Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass das Fahrzeug ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt.
    Saisonzulassung Gewünschter Zulassungszeitraum muss angegeben werden. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen.
    Kurzzeitkennzeichen Kann für Probefahrten und Überführungen beantragt werden.
    Wechselkennzeichen Kann nur für ähnliche Fahrzeuge beantragt werden. Baugleichheit ist jedoch nicht erforderlich.
    Anhänger-Zulassung
    • Herstellerbescheinigung über die Tempo100-Eignung des Anhängers
    • Alternativ: TÜV- oder Dekra-Bescheinigung über die Tempo100-Eignung
    Wiederzulassung
    • Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
    • Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
    • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Falls nicht mehr vorhanden und die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre her ist, wird eine Übereinstimmungsbescheinigung benötigt.
    Internationaler Zulassungsschein Kann zusätzlich für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

    Das gilt es noch bei der Kfz Zulassung zu beachten

    Wann Sie Ihr Fahrzeug anmelden, ist prinzipiell Ihnen überlassen. Allerdings dürfen Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung nicht bewegen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen und diesen mit den Nummernschildern des Vorbesitzers überführen dürfen, sollten Sie darauf achten, dass Sie das Fahrzeug nicht unnötig bewegen und rasch Ummelden, um das Vertrauen des Vorbesitzers nicht zu missbrauchen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema Kfz-Ummeldung. Im Regelfall sollten Sie Ihren neuen Gebrauchten jedoch erst mit den Fahrzeugpapieren auf Ihren Namen zulassen und ihn dann mit den neuen Nummernschildern überführen. Zur Zulassungsstelle können Sie praktisch jederzeit, sobald Sie Ihr Fahrzeug versichert haben.

    Unter Umständen kann es passieren, dass Sie mangels einer gültigen Abgas- oder Hauptuntersuchung bei der Zulassungsstelle zunächst nur ein Kennzeichen, aber noch nicht die benötigten Plaketten erhalten. Ist das der Fall, dürfen Sie Fahrten, die im Zusammenhang mit der Anbringung der Stempelplakette stehen sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirks und einem angrenzenden Bezirk mit ungestempelten Kennzeichen durchführen.

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