Tipps für den Autokauf

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 06, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die besten Tipps zur Preisverhandlung

      • Zahlen Sie bar: Verhandeln Sie einen guten Barzahler-Rabatt. Preisnachlässe bis zu 10 Prozent sind möglich. Bei Neuwagen sogar bis zu 20 Prozent auf den Listenpreis.
      • Sparen Sie Kreditkosten: Finanzieren Sie Ihr Auto lieber über einen normalen Kredit, anstatt eine meist viel teurere Händlerfinanzierung abzuschließen. Den passenden Kredit finden Sie über einen Kreditvergleich.
      • Jahreswagen statt Neuwagen: Firmen und Autohäuser geben Neuwagen relativ häufig bereits nach einem oder anderthalb Jahren zurück. Solche Jahreswagen sind mit Abschlägen von über 25 Prozent auf den Listenpreis erhältlich.
      • Gratis Zusatzleistungen: Können Sie sich mit dem Autoverkäufer auf keinen preislichen Kompromiss einigen, dann verhandeln Sie über Zusatzleistungen (z. B. gratis Inspektion) oder hochwertiges Zubehör (z. B. ein Satz Reifen gratis).
      • Verhandlungsgeschick: Verbergen Sie Ihre Begeisterung und bringen Sie Schwächen des Autos ins Gespräch. Sie sollten dem Verkäufer nie das Gefühl geben, dass Sie mit der Verhandlung zufrieden sind.

    Besichtigung: Vor allem bei Gebrauchtwagen sinnvoll

    Am Anfang steht das Fahrzeug, für das Sie sich näher interessieren und das vom Händler oder einem Privatverkäufer angeboten wird. Doch anhand der Angaben können Sie nur kleinere Vergleiche anstellen, nicht selten fehlen auch wichtige Angaben.

    Es ist also unbedingt notwendig, das Fahrzeug einmal zu besichtigen und eine Probefahrt zu machen. Suchen Sie zunächst in Datenbanken von Prüforganisationen oder Automobilclubs, ob bestimmte Mängel schwerpunktmäßig bei dem Modell vorkommen.

    Wichtig sind bei der Besichtigung vor allem die Wartungsunterlagen, die Ihnen der Verkäufer vorlegen kann. Wann und wo wurde welche Wartung durchgeführt? Kann der Verkäufer dazu auch Originalrechnungen vorlegen? Zusätzlich sollten Sie den letzten HU-Prüfbericht zur Hand nehmen und einen sachkundigen Bekannten bitten, die Angaben darauf stichpunktartig zu überprüfen.

    Je mehr Vorbesitzer das Fahrzeug aufweist, desto wahrscheinlicher sind grundlegende Beschädigungen. Und desto schwieriger ist es, ein „Scheckheft“-gepflegtes Fahrzeug zu bekommen.

    Nutzen Sie diese Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

    Damit Sie beim Autokauf nichts übersehen: Hier finden Sie eine Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf vor Ort. Drucken Sie die Liste einfach aus und nehmen Sie sie zur Besichtigung mit.

    Probefahrt: Darauf sollten Sie achten

    Die Probefahrt gibt Ihnen ausführlich Gelegenheit, das Fahrzeug auf „Herz und Nieren“ zu testen. Nicht zuletzt bekommen Sie dadurch ein Gefühl, ob Sie mit dem Auto im Alltag zurechtkommen und ob es alle typischen Anforderungen erfüllt. Bevor Sie den Autokauf ernsthaft verhandeln, sollten Sie diese Probefahrt vereinbaren.

    Zuvor gibt es aber einige Dinge, die Sie vor allem beim Autokauf von Privat beachten sollten. Wurde das Fahrzeug bereits abgemeldet, müssen Sie sich hierfür ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen. Nur so genießen Sie Versicherungsschutz in der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung.

    Achten Sie darauf, dass Sie einen Termin außerhalb der üblichen Stoßzeiten vereinbaren. Dieser sollte möglichst bei Tageslicht stattfinden, denn das Fahrzeug ist für Sie neu und ungewohnt, die üblichen Handgriffe sitzen noch nicht auf Anhieb. Legen Sie sich zuvor eine Route zurecht, die möglichst Ortskerne, Landstraßen und Autobahnen abschnittsweise durchläuft. Eben in der Art, wie Sie im Alltag unterwegs sind.

    Bringen Sie Führerschein und Personalausweis mit, überprüfen Sie das Fahrzeug auf Mängel und lassen sich dann die Übernahme-Bestätigung gegenzeichnen. Sofern das Fahrzeug vollkaskoversichert ist, sollte das in der Übernahme-Bestätigung mit der jeweiligen Selbstbeteiligung festgehalten werden. Teilweise werden Vereinbarungen getroffen, wer im Schadensfall die Selbstbeteiligung trägt. Anschließend lassen Sie sich in den Funktionen des Fahrzeugs einweisen und starten die Route.

    Während der Probefahrt sollten Sie Ihren Beifahrer alle Auffälligkeiten notieren lassen. Versuchen Sie, möglichst in Schrittgeschwindigkeit durch Ortschaften zu fahren, um dadurch Klappergeräusche leichter ausfindig zu machen. Falls Sie eine Garage oder einen Stellplatz haben, sollten Sie überprüfen, ob das Fahrzeug darin Platz findet. Es empfiehlt sich außerdem, kurz Rast zu machen und alle möglichen Klappen und Ablagen zu öffnen und die Lichtfunktionen des Autos zu überprüfen. Nach Rückgabe beim Verkäufer sollten Sie Testberichte vergleichen und über die Kaufentscheidung eine Nacht schlafen, gegebenenfalls mit anderen Probefahrten vergleichen.

    Hier finden Sie eine nützliche Checkliste für Ihre Probefahrt zum Herunterladen. Einfach ausdrucken und zur Probefahrt mitnehmen!

    Was passiert, wenn man während der Probefahrt einen Unfall verursacht?

    Bevor Sie überhaupt eine Probefahrt vereinbaren, sollten Sie sich über den Versicherungsschutz des Fahrzeugs im Klaren sein. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, dass Sie in jedem Fall eine Probefahrtvereinbarung schriftlich festhalten und mit dem Verkäufer treffen. Hierin wird festgehalten, welche Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) gilt und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt. Nur bei einer Vollkaskoversicherung sind auch selbst verschuldete Unfälle abgesichert. Vor allem beim Privatkauf kann es sein, dass der Verkäufer durch den Unfall seine gute Schadenfreiheitsklasse verliert. Lassen Sie sich zumindest die KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Ansonsten handeln Sie gesetzeswidrig und müssen für alle Unfallfolgen selbst aufkommen. In jedem Fall sollten Sie direkt mit dem Autohaus oder dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und die Polizei verständigen.

    Ungenaue Angaben vom Händler zur Versicherung. Was gilt im Zweifelsfall?

    Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung aufweisen, sonst wird es nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Nach vorherrschender Rechtsprechung trägt Haftpflichtschäden die Versicherung des Händlers, weil Sie dabei als „berechtigter Fahrer“ gelten. Werden gar keine Angaben zum Versicherungsschutz gemacht, dürfen Sie bei einem Händlerfahrzeug darauf vertrauen, dass dieses vollkaskoversichert ist (vgl. OLG Koblenz, Az. 12 U 1360/01). Diese „stillschweigende Haftungsfreistellung“ gilt bei Unfällen infolge leicht fahrlässigen Verhaltens. Unabhängig davon darf der Händler aber Kosten für eine Selbstbeteiligung auf Sie übertragen. Grob fahrlässig handeln Sie dann, wenn Sie gar keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen können oder alkoholisiert fahren.

    Preisverhandlung: So holen Sie mehr raus

    Der deutsche Neu- und Gebrauchtwagenmarkt ist stark durchmischt. Viele Modelle weisen selbst nach vielen Jahren und entsprechenden Kilometerleistungen noch einen vergleichsweise guten Restwert auf. Dementsprechend hart umkämpft sind vor allem gefragte Modellreihen deutscher Hersteller.

    Relevant beim Kauf eines Neuwagens ist, wie viel Spielraum der Händler vom Hersteller bekommt – dieser kann bis zu 35 Prozent vom Listenpreis abweichen. Die Spanne hängt von der Verkaufsstrategie des Herstellers ab. Entscheidend ist auch, um welches Modell Sie verhandeln. Bei einem beliebten Auto wird der Händler einen niedrigeren Rabatt gewähren als bei einem Ladenhüter. Sie können außerdem im Vorfeld eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen um ein Gefühl für den aktuellen Marktwert des angebotenen Fahrzeugs zu erhalten. Vielleicht können Sie auch eine Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeugs ins Gespräch bringen und profitieren so von Nachlässen.

    Ob neu oder gebraucht, bei sehr vielen Fahrzeugen hat der Händler Spielraum in der Preisgestaltung - mit den folgenden Tricks holen Sie das Beste aus den Verhandlungen heraus (die ebenfalls für den Privatkauf gelten):

    • Als Barzahler wecken Sie Interesse
    • Greifen Sie offensiv den Listenpreis an
    • Verbergen Sie Ihre Begeisterung
    • Bringen Sie Schwächen des Autos ins Gespräch
    • Vermitteln Sie nie das Gefühl, mit der Verhandlung zufrieden zu sein
    • Verhandeln Sie auch über Zusatzkosten (z.B. Überführung)

    Auch beim Privatkauf sollten Sie gut verhandeln

    Wenn der Verkäufer schon länger auf dem Fahrzeug sitzt und womöglich schon einen Neuwagen fährt, sind oft größere Preisnachlässe möglich. Denn mit der Zeit steigen die Kosten für Versicherung und Haltung, der Restwert sinkt. Ein Händler kann das womöglich aussitzen, wenn dieser nur im Kundenauftrag verkauft - ein Privatverkäufer will sein Auto in dem Fall schnell loswerden.

    Als Barzahler haben Sie größeren Verhandlungsspielraum

    Unabhängig vom Fahrzeugtyp haben Sie dann eine große Verhandlungsposition, wenn Sie den Kaufpreis direkt und in bar leisten können. Das geht auch, wenn Sie über einen normalen Ratenkredit abschließen. In dem Fall läuft die Finanzierung unabhängig vom Händler, der Effekt ist derselbe. Dadurch entfällt dem Händler zeitaufwendiger Papierkram für Finanzierungen, die dieser in vielen Fällen übrigens querfinanzieren muss. Das ist immer dann der Fall, wenn eine herstellereigene Autobank die Finanzierung im Hintergrund leistet.

    Für günstige Zinssätze übernimmt der Händler ohne Ihr Wissen eine Art Garantie, sodass er nur geringere Preisnachlässe geben kann. Ist er jedoch frei in seiner Entscheidung und kann beispielsweise mit Zubehör verhandeln, haben Barzahler naturgemäß die besten Karten. Handeln beim Autokauf bedeutet dann, die zuvor angefertigte Checkliste für Gebrauchtwagen konsequent abzuhaken und für Mängel jeweils Preisnachlässe auszuhandeln. 

    Verdeutlichen Sie dem Verkäufer, dass Sie nicht zwangsläufig auf das Auto angewiesen sind. Besonders offensives Vorgehen schreckt ab, denn damit nehmen Sie sich selbst die eigenen Verhandlungsmöglichkeiten. Dann ist es auch möglich, den Händler oder Privatverkäufer zu Kompromissen zu drängen. In der Hinsicht sind das Komplettpreise, über die Sie verhandeln. Also inklusive möglicher Winterreifensets, besonderer Ausstattungsmerkmale und dergleichen.

    Steht ein Angebot und möchten Sie dieses überdenken und vergleichen, sollten Sie es sich für ein paar Tage schriftlich geben lassen. Hadert der Verkäufer mit diesem Zugeständnis, will er Sie zu schnellem Handeln drängen oder er steht selbst unter Druck, dass das Fahrzeug verkauft werden muss. In dem Fall könnten Sie darauf spekulieren, einen weiteren kleinen Abschlag zu vereinbaren und das Auto direkt zu kaufen. Das Ganze ist aber nur dann empfehlenswert, wenn bereits Vergleiche stattgefunden haben, Sie eine Probefahrt gemacht haben und alle Dokumente überprüft wurden.

    Beachten Sie anfallende Nebenkosten

    In manchen Fällen müssen Fahrzeuge erst teuer überführt werden, in anderen Situationen fallen durch die Finanzierung entsprechende Zusatzkosten an. Wie bereits erwähnt, können Sie nur dann als Barzahler auftreten, wenn Sie tatsächlich die nötigen Eigenmittel haben oder über eine unabhängige Direktbank finanzieren. Bei FinanceScout24 finden Sie derartige Kredite von einer großen Bandbreite an Kreditinstituten. Diese Autokredite sind zweckgebunden, das Fahrzeug dient als Kreditsicherheit.

    Hierdurch liegen die Zinssätze deutlich unter denen vergleichbarer Ratenkredite. Kalkulieren Sie daher genauestens, ob das Finanzierungsangebot vom Händler wirklich besser ist. Zwar mag die Zinsbelastung aufgrund der besseren Konditionen niedriger sein, dafür haben Sie keinerlei Spielraum beim Kaufpreis. Eine herstellerunabhängige Finanzierung hingegen ermöglicht Preisnachlässe, die nicht selten zehn Prozent oder mehr betragen.

    Vereinbaren Sie Kompromisse

    Die wichtigsten Tipps zum Gebrauchtwagenkauf zielen darauf ab, Mängel am Fahrzeug möglichst vollständig zu erkennen und damit Preisnachlässe rauszuholen. Und in der Tat, die meisten werden sich darauf beschränken und sich mit kleineren Abschlägen zufriedengeben.

    Doch selbst dann, wenn Preisnachlässe nicht möglich sind, können Sie Vorteile daraus schlagen. Und zwar indem Sie einen Kompromiss schließen und in den Kaufpreis beispielsweise ein neues Set Markenräder oder ein bestimmtes Ausstattungsmerkmal einschließen. Die Gewinnmarge bei solchen Einzelheiten kann niedriger als beim Auto selbst ausfallen. Und auf diese Weise kann der Händler beispielsweise Lagerware loswerden und Sie sparen die teure Anschaffung von neuem Zubehör.

    Eine Besonderheit stellen zudem Jahreswagen dar, die beispielsweise aus Rückläufern von Leasingverträgen stammen. Viele Firmen nutzen Fahrzeuge teilweise nur ein oder zwei Jahre, auch die Vorführwagen in Autohäusern gelten oftmals als Jahreswagen. Gegenüber dem Listenpreis sind Preisnachlässe von 25 Prozent keine Seltenheit. Und hier handelt es sich praktisch um neuwertige Fahrzeuge, die ein lückenlos geführtes Scheckheft über Inspektionen aufweisen können. Damit haben Sie für einen gewissen Zeitraum auch noch Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.

    Bestimmte Modelle werden außerdem vermehrt als EU-Import eingeführt. Aufgrund von unterschiedlichen Listenpreisen sind vor allem gängige Modelle der Golf-Klasse zu teilweise deutlich niedrigeren Kaufpreisen bei guten Erhaltungszuständen verfügbar.

    Autokauf: Diese Dokumente sind notwendig

    Nachdem Sie sich für ein Fahrzeug entschieden haben und mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln konnten, steht der Kauf kurz vor einem Abschluss. Wenn Sie den Kauf nun rechtlich abschließen wollen, sind einige Dokumente vorzuweisen. Sie sollten schon aus Gründen der Nachweisbarkeit darauf bestehen, sämtliche Vereinbarungen schriftlich festzulegen. Gegenüber einem Händler haben Sie hier sogar einen Vorteil, denn dieser darf viele Formulierungen nicht zu Ihren Ungunsten in den Kaufvertrag mit übernehmen.

    Seit Oktober 2005 haben die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II die vorherigen Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe ersetzt. Den Teil I (ehemals Fahrzeugschein) müssen Sie stets mit sich führen. Nur dann, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, muss der Verkäufer Ihnen einen Kfz-Schein vorlegen. Wenn nicht, muss die Abmeldebescheinigung übergeben werden.

    Der Besitzer eines Fahrzeuges ist derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) genannt wird. Überprüfen Sie, ob Fahrzeughalter und Fahrzeugbesitzer identisch sind. Der Fahrzeughalter muss nicht zwangsläufig mit dem Fahrzeugbesitzer übereinstimmen. Falls nicht, sollten Sie sich unbedingt eine Verkaufsvollmacht vorlegen lassen und die Identität über einen amtlichen Ausweis feststellen.

    Gleichen Sie außerdem die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief und dem Kaufvertrag ab. Zudem müssen Sie die Prüfbescheinigung der letzten HU erhalten, die reinen Plaketten genügen nicht. Hier können Sie auch sehen, ob Auflagen zu bestimmten Mängeln vom Vorbesitzer tatsächlich erfüllt wurden. Wird bald eine neue HU fällig, sollten Sie die Prüfung vorziehen. Anstelle eines Scheckhefts, in welchem alle Inspektionen nachgewiesen werden, können auch Wartungsrechnungen im Original eingereicht werden. Anschließend wird der Kaufvertrag besiegelt, üblich sind die Barzahlung und die gleichzeitige Fahrzeugübergabe.

    Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

    Kaufen Sie über einen gewerblichen Händler, muss dieser Ihnen eine mindestens 12-monatige „Sachmängelgarantie“ geben. In dem Fall greift innerhalb der ersten sechs Monate die sogenannte „Beweislastumkehr“. Bei Problemen muss der Händler also nachweisen, dass der Mangel neu ist und bei der Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war. Ein Privatverkäufer kann diese Haftung rechtlich wirksam im Kaufvertrag ausschließen.

    Wie zahle ich am sinnvollsten beim Autokauf?

    Der gute, alte Sparstrumpf ist beim Autokauf passé. Mehr als die Hälfte aller neu zugelassen Autos wird heute finanziert oder verleast. Auch Gebrauchtwagen werden zunehmend finanziert. Doch welche Variante – Finanzierung oder Leasing – ist die richtige? Darauf gibt es keine Pauschalantwort. Jeder Autofahrer sollte und muss für sich prüfen und rechnen.

    Ratenkredit

    Beim klassischen Ratenkredit wird die komplette Summe, abzüglich der möglicherweise geleisteten Anzahlung, mit konstanten, monatlichen Raten über eine gewisse Laufzeit bei einem festen Zinssatz abgezahlt. Das Auto geht nach dieser Zeit in das Eigentum des Kreditnehmers über. Gerade hier lohnt sich auch ein Blick ins Internet: Online-Kredite bieten häufig attraktivere Konditionen als der traditionelle Kredit bei der Hausbank.

    Vorteil Konstante, monatliche Raten, der Käufer wird zum Eigentümer des Fahrzeugs.
    Nachteil Soll das Fahrzeug dann doch verkauft werden, ist das meist mit erheblichem Aufwand verbunden, oftmals erhält man weitaus weniger, als beim Kauf gezahlt wurde. Als größter Nachteil gut die Gefahr, dass es relativ einfach möglich ist, in eine Schuldenfalle zu geraten.
    Für wen Jemand, der unbedingt Eigentum erwerben will und aller Voraussicht nach das Fahrzeug am Ende der Laufzeit behalten möchte.

    3-Wege-Finanzierung

    Bei einer zweiten Variante, der 3-Wege-Finanzierung (je nach Anbieter werden auch andere Namen dafür verwendet, wie zum Beispiel Auswahlfinanzierung) entscheidet am Vertragsende der Käufer, was mit dem Auto passiert. Behält er das Auto, wird der Restbetrag der Finanzierungssumme (abzüglich der Anzahlung und der monatlichen Raten) fällig. Oder er entscheidet sich, den Restbetrag über einen Ratenkredit zu finanzieren. Dritte Möglichkeit: Er gibt den Wagen, ähnlich wie bei einem Leasingvertrag, wieder zurück.

    Vorteil Konstante, monatliche Raten, keine langfristige Bindung wie bei einer Finanzierung. Der Käufer entscheidet, was mit seinem Fahrzeug passiert.
    Nachteil Leider nicht immer die günstigste Variante. Bei gleichem Zinssatz fallen die Gesamtkosten höher aus als bei einem gewöhnlichem Ratenkredit ohne Schlussrate.
    Für wen Jemand, der sich nicht langfristig binden möchte und eventuell bald in eine höhere Klasse wechseln will.

    Privatleasing

    Dritte Variante: Privatleasing mit Kilometerabrechnung oder Gebrauchtwagenabrechnung. Im Leasing wird nur für die Nutzung des Autos gezahlt. Nach der festgelegten Laufzeit wird das Fahrzeug wieder zurückgegeben. Beim Leasing mit Kilometerabrechnung wird zu Vertragsbeginn eine Kilometerleistung festgelegt. Wird diese Kilometerleistung überschritten, werden die Mehrkilometer, die über oder unter einer Kulanzgrenze liegen, dem Käufer berechnet beziehungsweise erstattet.

    Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung eignet sich dann, wenn zu Vertragsbeginn noch gar nicht abzuschätzen ist, wie hoch die Kilometerleistung sein wird. Im Vertrag wird dann ein zu erwartender Gebrauchtwagenerlös vereinbart. Dieser wird bei Vertragsende dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös gegenüber gestellt, der Leasingnehmer trägt die Differenz.

    Vorteil Konstante, oft niedrige monatliche Raten entlasten den Geldbeutel und ermöglichen Freiräume für weitere Investitionen. Es wird nur für die Nutzung des Fahrzeugs gezahlt, die Vermarktung des Autos bei Wiederverkauf entfällt. Unvorhersehbare Risiken trägt die Leasinggesellschaft.
    Nachteil Es wird kein Eigentum erworben.  Eine Entscheidung, ob Kilometer- oder Gebrauchtwagenabrechnung muss zu Vertragsbeginn getroffen werden. Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar.
    Für wen Jemand der Wert darauf legt, immer ein neues Modell zu fahren, die modernste Motorisierung zu haben oder interessiert ist an den neuesten Umwelt- und Sicherheitsstandards.

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