Bagatellschaden: Nur Versicherung, keine Polizei?

FinanceScout24

17.08.2012

Keine Polizei bei Bagatellschaden

Die meisten Beteiligten an einem Autounfall schalten anschließend die Polizei ein. Jetzt allerdings fordert der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber, dass die Ordnungshüter bei einem Bagatellschaden nicht mehr ausrücken müssen. ADAC und Versicherer sind für den Ansatz offen.

Eine kleine Delle im Blech, eine Schramme im Kotflügel - wenn dies die schlimmsten Folgen eines Autounfalls sind, haben die Beteiligten Glück gehabt. Dennoch schalten die meisten auch bei einem solchen Bagatellschaden die Polizei ein. Zu groß ist die Unsicherheit, ob andernfalls alles seinen geregelten Gang geht. Hubert Wimber, Polizeipräsident in Münster, fordert nun jedoch, dass zukünftig nicht mehr die Ordnungshüter diese Schäden aufnehmen sollen. "Mit einem Personalaufwand von regelmäßig zwei Kollegen und einem Zeitaufwand von ein bis eineinhalb Stunden klären wir Sachverhalte für die Haftpflichtversicherer", kritisierte er laut Bild.de die aktuellen Zustände.

Bagatellschaden: ADAC fordert klare Regeln
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) zeigt sich grundsätzlich offen für diesen Ansatz. Sprecherin Katharina Bauer sagte gegenüber dem Online-Portal: "Auch der ADAC hält es nicht für nötig, dass die Polizei zu jedem Bagatellschaden ausrücken muss, etwa wenn einer dem anderen den Spiegel abfährt." Allerdings müsse der Gesetzgeber regeln, wann auf die Polizei verzichtet werden und wie der Schaden dann geregelt werden könne.

Wichtige Tipps für die eigenständige Abwicklung
Auch Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beetont, dass ein Bagatellschaden auch ohne Einbeziehen der Polizei einfach bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden kann. Dazu sollten die Beteiligten:

  • Personalien und Versicherungsdaten austauschen,
  • das Kennzeichen des anderen notieren,
  • idealerweise Fotos von der Unfallsituation bereitstellen sowie Zeugen nennen.

 

Um die Abwicklung zu vereinfachen stellt der GDV zudem den Vordruck eines Unfallberichts zum Download bereit.

Polizei bei schweren Unfällen unbedingt hinzuziehen
Bei Unfällen mit Personenschäden oder größeren Sachschäden sollten die Beteiligten allerdings unbedingt die Polizei einschalten. Das gilt auch in solchen Fällen, "wenn einem irgendetwas komisch vorkommt", so Schweda. Als Beispiel nennt er den Verdacht, dass der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

Tarifvergleich

Sie befinden sich auf unserem News Portal. Für aktuelle Tarifvergleiche besuchen Sie uns auf:

financescout24.de

Newsletter abonnieren

Tipps und News zu Finanzen und Versicherungen erhalten und Shopping-Gutschein sichern!

Folgen Sie uns auf

Google+ RSS

FinanceScout24 Blog

Frischer. Aktueller. Kritischer. Lesen und diskutieren Sie aktiv mit!

zum FinanceScout24 Blog

400 € Gutschein gewinnen

Facebook-Fan werden und mit etwas Glück einen Amazon-Gutschein gewinnen.

zum Gewinnspiel