Bagatellschaden: Nur Versicherung, keine Polizei?
Die meisten Beteiligten an einem Autounfall schalten anschließend die Polizei ein. Jetzt allerdings fordert der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber, dass die Ordnungshüter bei einem Bagatellschaden nicht mehr ausrücken müssen. ADAC und Versicherer sind für den Ansatz offen.
Eine kleine Delle im Blech, eine Schramme im Kotflügel - wenn
dies die schlimmsten Folgen eines Autounfalls sind, haben die
Beteiligten Glück gehabt. Dennoch schalten die meisten auch bei
einem solchen Bagatellschaden die Polizei ein. Zu
groß ist die Unsicherheit, ob andernfalls alles
seinen geregelten Gang geht. Hubert Wimber, Polizeipräsident in
Münster, fordert nun jedoch, dass zukünftig nicht mehr die
Ordnungshüter diese Schäden aufnehmen sollen. "Mit einem
Personalaufwand von regelmäßig zwei Kollegen und einem Zeitaufwand
von ein bis eineinhalb Stunden klären wir Sachverhalte für die
Haftpflichtversicherer", kritisierte er laut Bild.de die aktuellen
Zustände.
Bagatellschaden: ADAC fordert klare Regeln
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) zeigt sich
grundsätzlich offen für diesen Ansatz. Sprecherin Katharina Bauer
sagte gegenüber dem Online-Portal: "Auch der ADAC hält es nicht für
nötig, dass die Polizei zu jedem Bagatellschaden ausrücken muss,
etwa wenn einer dem anderen den Spiegel abfährt." Allerdings müsse
der Gesetzgeber regeln, wann auf die Polizei verzichtet werden und
wie der Schaden dann geregelt werden könne.
Wichtige Tipps für die eigenständige
Abwicklung
Auch Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) beetont, dass ein Bagatellschaden
auch ohne Einbeziehen der Polizei einfach bei der Kfz-Versicherung
gemeldet werden kann. Dazu sollten die Beteiligten:
- Personalien und Versicherungsdaten austauschen,
- das Kennzeichen des anderen notieren,
- idealerweise Fotos von der Unfallsituation bereitstellen sowie Zeugen nennen.
Um die Abwicklung zu vereinfachen stellt der
GDV zudem den Vordruck eines Unfallberichts zum Download bereit.
Polizei bei schweren Unfällen unbedingt
hinzuziehen
Bei Unfällen mit Personenschäden oder größeren Sachschäden sollten
die Beteiligten allerdings unbedingt die Polizei einschalten. Das
gilt auch in solchen Fällen, "wenn einem irgendetwas komisch
vorkommt", so Schweda. Als Beispiel nennt er den Verdacht, dass der
Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
