Autounfall: Versicherung zahlt ohne Polizei
Auch bei einem Bagatellschaden wollen die meisten Autofahrer alles richtig machen und melden den Autounfall nicht nur der Versicherung, sondern auch der Polizei. Diesen Schritt und den damit verbundenen Aufwand können sich Betroffene jedoch sparen, wenn sie eigenständig die wichtigen Maßnahmen einleiten.
Gerade im Winter kommt es bei Auffahrunfällen immer wieder zu
einem Bagatellschaden: Häufig ist der Bremsweg auf
dem rutschigen Untergrund nur wenige Zentimeter länger als gedacht
und der Wagen touchiert noch den des Vordermanns. Sind die
entstandenen Kratzer auch keine große Sache, möchten die
Unfallgegner doch trotzdem sicher sein, dass die Reparaturen von
der Kfz-Versicherung
übernommen werden - und schalten die Polizei
ein.
Autounfall: Versicherung akzeptiert eigenes
Protokoll
Das ist nicht nötig, betont nun noch einmal der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bei einem
Autounfall zahlt die Versicherung auch ohne offiziellen
Polizeibericht, wenn es sich nur um einen Bagatellschaden
handelt, das heißt keine Personen- oder schweren Sachschäden
vorliegen. Wichtig ist, dass die am Unfall Beteiligten ein
gemeinsames Protokoll anfertigen. Dieses sollte
sich im Inhalt am offiziellen Polizeiprotokoll orientieren, damit
alle wichtigen Fakten zum Autounfall die
Versicherung erreichen. Das schließt Folgendes ein:
- Das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs
- Personalien beider beteiligten Fahrer
- Zeit und Ort des Unfalls
- Ggf. Name und Adressen von Zeugen
- Im besten Fall ein Foto oder eine Skizze vom Unfall
Das richtige Verhalten im Ernstfall
Die Angaben zu den Personalien des Unfallgegners
sowie zu dessen Versicherung sollten sich die Beteiligten durch
einen Blick in die entsprechenden Papiere
bestätigen lassen. Von einem
Schuldanerkenntnis sollten sie jedoch absehen.
Schließlich muss der Autounfall der Versicherung
schnellstmöglich gemeldet werden. Auch die Polizei
begrüßt es, wenn sie zu einem Bagatellschaden gar nicht erst
hinzugezogen wird. Der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimbert
forderte sogar ausdrücklich, dass den
Ordnungshütern diese Pflicht abgenommen wird.
