Stromanbieter wechseln und Geld sparen

Seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahre 1998 ist es dem Verbraucher freigestellt, von welchem Anbieter er Strom beziehen will. Das Angebot ist groß: Es gibt Ökostromtarife, Pakettarife, Tarife mit Preisbindung oder mit Neukundenboni. Der Wechsel ist – vor allem dank der Möglichkeiten des Internets – sehr einfach. Trotzdem gibt es einige Dinge beim Wechsel zu beachten.

Melanie Seifert

Autorin für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: December 11, 2023

Author Melanie Seifert

Melanie Seifert

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Melanie ist freischaffende Autorin mit langjähriger Erfahrung. Zuvor hat Melanie Kommunikationswissenschaften studiert und Ihr Wissen bei zahlreichen Finanz- und Versicherungskunden aufgebaut.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein günstiger Stromtarif spart Haushaltskosten

    Seit vielen Jahren steigen nun die Strompreise und belasten Deutschlands private Haushalte immer mehr. Um in Zukunft durch günstigen Strom Geld zu sparen, sollte regelmäßig ein Stromvergleich durchgeführt werden und zum günstigeren Stromanbieter gewechselt werden. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel des Stromversorgers und den damit günstigeren Strom mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.

    Wie der Stromwechsel funktioniert

    Den Stromanbieter zu wechseln ist sehr einfach: Hat man sich für ein bestimmtes Angebot entschieden, kann der Wechsel weitgehend online erfolgen. Dabei übernimmt der neue Anbieter meist auch die Kündigung beim bisherigen Stromversorger – Sie müssen hierfür lediglich eine Vollmacht erteilen. Der neue Stromversorger benötigt in der Regel nur wenige Angaben. Vor allem die Stromzählernummer ist wichtig. Nach dem Übergang zum neuen Stromversorger ändert sich am Strom selbst nichts. Allerdings hat man als Kunde für alle Fragen in Bezug auf die Stromversorgung nach dem Wechsel einen neuen Ansprechpartner.

    Tipps für Erstwechsler

    Falls das erste Mal zu günstigem Strom gewechselt wird, ist der momentane Anbieter immer der örtliche Grundversorger. Mit einem Vergleich der Anbieter besteht nun die Möglichkeit einen Versorger zu wählen, bei dem langfristig gespart werden kann. Vor allem im ersten Vertragsjahr lässt sich bei manchen Stromanbietern von einem Neukunden- sowie Sofortbonus profitieren. Neukundenboni werden am Jahresende verrechnet und nur einmalig gezahlt.

    Auf diese Einzelheiten sollten Sie bei jedem Stromtarif achten

    • Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?
    • Welche Kündigungsfristen gelten?
    • Von welchen Bedingungen hängen eventuelle Neukunden-Boni ab?
    • Handelt es sich um ein Paket-Angebot?
    • Ist die Zahlung einer Kaution erforderlich?
    • Muss für den Strom im Voraus bezahlt werden?
    • Gilt die Preisgarantie für den gesamten Strompreis oder nur für einzelne Bestandteile?
    • Bei Ökostrom: Welche Gütesiegel sind vorhanden?

    Den richtigen Anbieter finden

    Für den direkten Vergleich der Stromtarife bietet sich die Gegenüberstellung verschiedener Angebote im Internet an. Dabei sollten allerdings nicht nur die Preise verglichen werden. Selbstverständlich spielt das Sparen eine große Rolle und viele Verbraucher zahlen zu viel Geld, weil sie immer noch die Strompreise des Grundversorgungstarifs bezahlen.

    Wer jedoch ausschließlich auf den Preis achtet, kann sehr schnell enttäuscht werden. Es lohnt sich, genauer hinzusehen. Bei der Auswahl der infrage kommenden Anbieter spielt die eigene Postleitzahl eine entscheidende Rolle. Viele Tarife sind nämlich nur regional verfügbar.

    Beim Vergleich können individuelle Einschränkungen gemacht werden:

    • Ausschluss von Tarifen mit Vorkasse oder Kaution
    • Beschränkung auf Ökostromtarife
    • Begrenzung (oder Ausschluss) von Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
    • Beschränkung auf Tarife mit guten Kunden- oder Verbraucherschutzbewertungen

    Die vielen Stromangebote können direkt mit dem bisherigen Tarif verglichen werden. Als Orientierungshilfe dient der eigene Jahresstromverbrauch, der auf der letzten Stromrechnung vermerkt ist. Wenn Sie diesen nicht kennen, können grobe Richtwerte zur Hilfe genommen werden.

    Der durchschnittliche Stromverbrauch in Deutschland sieht so aus:

    • Single-Haushalt: 2700 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr
    • 2 Personen: 3200 kWh
    • 3 Personen: 4000 kWh
    • 4 Personen: 4400 kWh
    • 5 und mehr Personen: 5500 kWh

    Quelle: Die Stromsparinitiative

    Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

    Bei allen Stromlieferungsverträgen ist es wichtig, auf Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten zu achten. Viele besonders günstige Stromlieferungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Man ist als Verbraucher dann zwei Jahre an die Konditionen dieses Vertrags gebunden. Als Faustregel gilt: Je günstiger der Preis, desto länger sind die Mindestvertragslaufzeiten. Wer flexibel bleiben will, muss für kurze Vertragslaufzeiten in der Regel höhere Strompreise bezahlen.

    Der Vorteil ist hier jedoch, dass man sehr schnell auf günstigere Angebote reagieren und rasch einen neuen Stromlieferungsvertrag abschließen kann. Vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann ein Stromvertrag nicht gekündigt werden. Danach gilt die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist. In der Regel gelten monatliche oder vierteljährliche Kündigungsfristen. Erhöht der Stromversorger einseitig die Preise, besteht für den Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – selbst dann, wenn eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, gilt die Kündigung fristlos. Dies ergibt sich aus § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

    Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlagen

    Laden Sie sich hier einfach das für Sie zutreffende PDF herunter. Sie müssen nur noch Ihre Daten ergänzen, die Vorlage ausdrucken und am besten per Einschreiben dem Stromlieferanten zusenden.

    Fallstricke und Risiken beim Stromwechsel

    Um es vorweg zu nehmen: Unterbrechungen bei der Stromversorgung sind bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht zu befürchten, denn die Versorgung erfolgt über den Netzbetreiber und hat mit den Abrechnungen zwischen Kunde und Stromversorger technisch nichts zu tun. Der Netzbetreiber ist meist auch für die Ablesung des Stromzählers zuständig. Risiken für den Kunden bestehen aber in finanzieller Hinsicht. Die größte Gefahr ist die Insolvenz des Stromversorgers.

    Hat man als Kunde bereits für ein Jahr im Voraus bezahlt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man dieses Geld zurückbekommt – was nichts daran ändert, dass man einen neuen Stromlieferungsvertrag für die aktuelle Versorgung abschließen muss. Bei einer Insolvenz des Stromversorgers besteht also bei einem Tarif mit Vorkasse das Risiko, für den Strom doppelt bezahlen zu müssen. Die gleiche Gefahr besteht bei Tarifen mit Kautionszahlungen.

    Auch bei Neukunden-Boni lohnt sich ein Blick auf das Kleingedruckte: In vielen Fällen wird die Vergünstigung erst nach einem Jahr wirksam. Wenn vorher gekündigt wird, entfällt auch der Bonus. Preisgarantien erlauben dem Kunden eine vorausschauende Kalkulation. Oft handelt es sich bei Preisgarantien aber faktisch um sogenannte Preisfixierungen. Hier erstreckt sich die Garantie nur auf einen bestimmten Teil des Strompreises – meist auf die Kosten für den Einkauf der Energie. Doch der Gesamtstrompreis setzt sich aus vielen Einzelteilen zusammen.

    Dazu gehören zum Beispiel Steuern und Netznutzungsentgelte. Wer nicht nur auf günstige Preise, sondern auch auf Sicherheit setzen will, sollte bei sogenannten Pakettarifen überlegen, ob diese wirklich sinnvoll sind. Bei einem Strompaket wird ein festgesetzter Preis für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Strommenge bezahlt. Günstig sind diese Tarife meist nur dann, wenn auch genau die Strommenge verbraucht wird, für die bezahlt wurde.

    Bei einem Mehrverbrauch werden in der Regel sehr hohe Aufschläge fällig. Und wer weniger verbraucht, hat eigentlich zu viel bezahlt. Auch hier besteht bei der Insolvenz des Stromversorgers das Risiko der Doppelzahlung, wenn das Geld für den Strom im Voraus verlangt wird.

    Welche Angaben sind für die Kündigung wichtig?

    Die Übernahme der Kündigungsformalitäten durch den bevollmächtigten neuen Stromversorger ist natürlich eine bequeme Sache. Werden die Fristen für den Ausstieg aus dem alten Vertrag knapp, ist es allerdings sinnvoll, sich eigenhändig um die Kündigung zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Anbieter den Verbrauchern häufig eine Frist von lediglich 14 Tagen gewähren. Damit der Anbieterwechsel reibungslos klappt, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass Sie die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen haben. In jedem Fall sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Manchmal genügt auch eine E-Mail an den alten Versorger. Um sich abzusichern, ist es aber in jedem Fall sinnvoll, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.

    Im Folgenden finden Sie alle Punkte, die in einem Kündigungsschreiben erwähnt werden müssen:

    • Name, Adresse, eventuell Telefonnummer für Rückfragen
    • Adresse des Stromversorgers
    • Angabe, dass der Stromlieferungsvertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll
    • Im Falle eines Sonderkündigungsrechts:
      Hinweis auf das Schreiben des Stromversorgers, mit dem die Preiserhöhung mitgeteilt wurde
    • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung (nicht unbedingt nötig, aber ratsam)
    • Stromzählernummer
    • Kundennummer
    • Adresse der Wohnung, die mit Strom beliefert wird, falls diese von der Rechnungsadresse abweicht

    Was bei einem Umzug zu beachten ist

    Bei einem Umzug spielen vor allem Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten eine Rolle. In den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Stromversorger finden sich Hinweise darauf, ob im Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei den meisten Stromanbietern ist dies der Fall. Viele Anbieter schließen ein Sonderkündigungsrecht jedoch aus, wenn der neue Wohnsitz des Kunden im selben Netzgebiet liegt.

    Er kann dann nämlich weiterhin zu den vereinbarten Konditionen mit Strom beliefert werden. Es ist wichtig, den Umzug rechtzeitig mitzuteilen – auch dann, wenn man den bisherigen Vertrag weiterlaufen lassen will. Sechs Wochen sind hier in der Regel ausreichend. Am Tag des Auszugs ist es ratsam, den Stand des Stromzählers zu notieren.

    Umzug ohne Info an Stromlieferanten

    In der neuen Wohnung kommt automatisch ein Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger zustande – und zwar zum Grundversorgungstarif, der in der Regel alles andere als preiswert ist. Dieser Grundversorgungsvertrag ist jedoch schnell kündbar: Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.

    Wer die Abmeldung seines Stromzählers versäumt, kann unter Umständen gegenüber dem bisherigen Stromversorger für einen anschließenden Stromverbrauch durch den Nachmieter zahlungspflichtig werden, wenn dieser den Stromzähler nicht auf seinen Namen neu anmeldet. Der vormalige Mieter muss sich dann an den Nachmieter wenden, um sein Geld zurückzuverlangen. Dies zeigt ebenfalls, wie wichtig die rechtzeitige Anzeige des Umzugs beim Stromversorger ist.

    Mit Ökostrom die Energiewende fördern?

    Ein Stromanbieterwechsel ist eine gute Gelegenheit, etwas für die Umwelt zu tun. Wer sich für einen Ökostromtarif entscheidet, bezahlt nur für Strom aus regenerativen Energien – doch auch bei diesen Tarifen bestehen Unterschiede. Wer sichergehen will, dass seine persönliche Entscheidung für Ökostrom einen messbaren Umwelt-Effekt hat, orientiert sich an Gütesiegeln wie „ok-power“ oder „Grüner Strom Label“. Viele Verbraucher setzen auf Unternehmen, die ausschließlich mit Ökostrom handeln.

    Stromversorger wie Lichtblick, Naturstrom, EWS Schönau und Greenpeace Energy bieten diesen Interessenten ein bundesweit verfügbares Angebot. Doch gleichgültig, für welchen Grünstromtarif Sie sich entscheiden: Auf jeden Fall erhöhen Sie dadurch die Nachfrage nach ökologisch produziertem Strom – und setzen ein deutliches Zeichen für die Energiewende.

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