Tagesgeld: Rendite sichern und Steuern sparen
Die Tagesgeld-Rendite wird oftmals auch besteuert, wenn sie am Jahresende unterhalb des Sparerpauschbetrages liegt. Damit die kontoführende Bank die zu viel entrichtete Abgeltungssteuer auf die Zinserträge nicht sofort ans Finanzamt abführt, stellen Sparer einen Freistellungsauftrag. Bis Ende des laufenden Jahres ist Zeit dafür.
Trotz verhältnismäßig niedriger Zinsen bleiben Tagesgeldkonten eine
beliebte Anlageform. Sie versprechen ein Maximum an Sicherheit und
Flexibilität und attraktive Neukundenboni ermöglichen auch aktuell
noch gute Abschlüsse. Jetzt zum Ende des Jahres schütten viele
Banken die Zinsen für diese Tagesgeldkonten aus. Die
Tagesgeld-Rendite ist dabei in Deutschland prinzipiell
abgabenpflichtig, denn sie unterliegt der
Abgeltungssteuer. Ratsam ist es, mittels eines
Freistellungsauftrags diese Steuer, die erst bei höheren Beträgen
fällig wird, gar nicht erst entrichten zu müssen.
Trotz Sparerpauschbetrag wird Steuer zunächst
abgeführt
So gibt es einen Sparerpauschbetrag, unterhalb
dessen die Erträge steuerfrei bleiben. Dieser liegt bei 801 Euro
pro Jahr, bei Ehepaaren doppelt so hoch. Zunächst einmal wird die
immerhin 25-prozentige Abgeltungssteuer auf die
Tagesgeld-Rendite plus Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer allerdings über das
Kreditinstitut abgeführt. Erst bei der jährlichen
Einkommenssteuererklärung holen sich Sparer die zu viel entrichtete
Abgeltungssteuer zurück.
Freistellungsauftrag erteilen und Tagesgeld-Rendite
sichern
Mit einer einfachen Maßnahme sorgen Bankkunden dafür, dass die
Abgaben nicht sofort abgeführt werden. Dafür
bedarf es eines sogenannten
Freistellungsauftrages, mit dem das kontoführende
Institut die Steuer nicht entrichten muss, sofern die
Tagesgeld-Rendite unterhalb des Sparerpauschbetrages liegt. So wird
nicht unnötig viel Geld an den Fiskus abgeführt.
Aufteilung des Freistellungsauftrages
Wer über mehrere Geldanlagen bei verschiedenen Banken verfügt,
sollte den Freistellungsauftrag sinnvoll
aufteilen. Es ist möglich, dem einen Institut einen
Auftrag in Höhe von 200 Euro zu erteilen und der anderen Bank 601
Euro freizustellen. Diese Beträge richten sich idealerweise nach
der zu erwartenden Höhe der Zinsen.
Rechtzeitig zum neuen Jahr
Ein Freistellungsauftrag kann nur für das
laufende und das kommende Jahr
gestellt werden, aber nicht rückwirkend. Wer also
jetzt noch sicherstellen möchte, dass die
vollständige Tagesgeld-Rendite bis zum
Sparerpauschbetrag am Jahresende ausgezahlt und gar nicht erst
besteuert wird, sollte seiner Bank jetzt noch für
das Jahr 2012 einen Freistellungsauftrag erteilen.
