Der Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag wird von einem Anleger mit einer Bausparkasse abgeschlossen und zur Baufinanzierung verwendet. Er zählt zu den populärsten Finanzprodukten in ganz Deutschland, da er sich langfristig kalkulieren lässt. Die Bausparmittel lassen sich dabei für den Bau einer Immobilie, für die Renovierung sowie die Modernisierung eines Wohngebäudes verwendet werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: May 12, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    So funktioniert ein Bausparvertrag

    Der Bausparvertrag ist eine Mischung aus Sparplan und Immobiliendarlehen – deshalb wird oftmals auch von einem Baudarlehen oder Bauspardarlehen gesprochen. Bausparen unterteilt sich in drei Phasen: beginnend mit der Sparphase, anschließend die Zuteilungsphase und letztendlich Darlehensphase. Ein Bausparvertrag muss zuerst bespart werden, bis er schließlich zuteilungsreif ist. Anschließend ist die vollständige Bausparsumme inklusive Darlehen für die Finanzierung verfügbar. Die restliche Summe wird ihm außerdem als zinsgünstiges Darlehen angeboten. Der Zins ist in diesem Fall niedriger als auf dem Markt üblich, wobei er sich an der derzeitigen Zinssituation orientiert.

    Kleiner Exkurs in die Geschichte

    In der englischen Stadt Birmingham gab es die erste Bausparkasse bereits 1775, während die Deutschen noch genau 100 Jahre warteten. Der Pastor Bodelschwingh gründete in Bielefeld die erste „Bausparkasse für Jedermann“. Allerdings dauerte es noch knapp 50 Jahre, bis die Bausparkassen sich vollständig durchsetzten. Zwischen 1924 und 1934 wurden über 400 Bausparkassen gegründet, von denen auch heute noch viele auf dem Markt sind.

    Wann lohnt sich der Bausparvertrag?

    Wenn Sie den Traum von den eigenen vier Wänden leben wollen und diesen möglichst günstig finanzieren möchten, empfiehlt sich ein Bausparvertrag. Aufgrund der langen Laufzeit eignet sich Bausparen nicht für kurzfristige Ziele. Wer also seine Wohnung oder sein Haus in einem Jahr renovieren lassen möchte, für den ist ein Bausparvertrag nicht sinnvoll. Anleger sollten mindestens sieben Jahre im Voraus planen.

    Den Vertrag absichern

    Auch wenn eine Absicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bestehen die meisten Bausparkassen für ihre Verträgeauf eine Risikolebensversicherung, sobald das Darlehen ausbezahlt wird. Sollte der Kreditnehmer plötzlich sterben, zahlt die Versicherung das ausstehende Darlehen. Diese Art der Versicherung schützt allerdings nur bei plötzlichem Versterben, nicht aber vor schwerer Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit.

    Um auch gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine Restschuldversicherung abzuschließen.

    Bausparen: Förderung vom Staat?

    Das Bausparen wird vom Staat gefördert. So soll nicht nur die Bauwirtschaft angekurbelt, sondern auch eine angemessene Altersvorsorge der Menschen ermöglicht werden. Diese Bausparförderung kann durch Wohnungsbauprämien erfolgen oder durch die Eigenheimrente, die umgangssprachlich als „Wohn-Riester“ bekannt ist.

    Die Wohnungsbauprämie

    Im Rahmen der Wohnungsbauprämie zahlt der Staat bis zu 8,8 Prozent der Bausparsumme als Prämie, maximal jedoch 45,06 Euro bei Ledigen und 90,11 Euro bei Verheiraten. Allerdings ist dieser Zuschuss einkommensabhängig. Derzeit liegt die Summe des zu versteuernden Einkommens bei 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten. Zusätzlich müssen mindestens 50 Euro pro Jahr vom Anleger selbst eingezahlt werden.

    Die Eigenheimrente oder Wohn-Riester

    Bei dieser staatlichen Förderung benötigt der Anleger eine Riester-Rente. Er kann sich die staatlich geförderte Summe bereits vor dem Erreichen des Rentenbeginns auszahlen lassen. Jedoch ist diese Summe zweckgebunden: Sie muss also in die Immobilienfinanzierung fließen, wozu auch die Tilgung bei der Bausparkasse zählt.

    Wie setzt sich die Bausparsumme zusammen?

    Die Bausparsumme setzt sich aus dem angesparten Betrag sowie dem Bauspardarlehen der Bausparkasse zusammen. Häufig wird festgelegt, dass der Anleger 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme anspart, um das zinsgünstige Darlehen erhalten zu können.

    In diesem Zusammenhang spielt die Bewertungszahl eine wichtige Rolle, denn sie entscheidet wesentlich über den Zeitpunkt auf einen Anspruch der Zuteilung. In ihr vereinen sich die beiden Faktoren Laufzeit und angespartes Geld. Letzteres umfasst nicht nur das eigens angesparte Geld, sondern das gesamte Geld aller Kunden. Daher dürfen die Bausparkassen keinen festen Termin nennen, ab wann der Vertrag zuteilungsreif ist, denn eine präzise Kalkulation des zukünftigen Tilgungs- und Sparverhaltens aller Bausparer ist nicht möglich.

    4 Bausparkassengesetz

    § 4 des Bausparkassengesetzes verbietet den Bausparkassen, einen verbindlichen Termin zu nennen, ab wann der Vertrag zuteilungsreif ist.

    Je höher die Bewertungszahl ist, desto näher liegt der Anleger an der Zuteilung. Sie kann folglich über zwei Szenarien erreicht werden:

      1. Im kurzen Zeitraum wird hoher Betrag angespart durch hohe Beträge.
      2. In einem langen Zeitraum wird ein Betrag gespart. Die Methoden der Berechnung für diese Bewertungszahl variieren je nach Institut oder Bank. Die meisten Anbieter veröffentlichen aber eine Mindestbewertungszahl bzw. Mindestsparzeit, die Sie beim Bausparen erreichen müssen, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird.

    Vor- und Nachteile des Bausparens

    Bevor Sie einen Bausparvertrag abschließen, ist es ratsam, sich eingehend mit den Konditionen sowie mit den Vor- und Nachteilen beim Bausparen auseinanderzusetzen.

    Bausparen Vorteile Bausparen Nachteile
    Das Kapital ist garantiert Unsicherheit über Zuteilung
    Unterliegt keinen Kursrisiken und ist überaus sicher Guthabenzinsen während Ansparphase geringer als bei anderen Anlagen
    Es gibt staatliche Förderungen Hohe Bearbeitungsgebühren bei Abschluss
    Flexibilität bezüglich des Verwendungszwecks Monatliche Belastung höher, da schnellere Rückzahlung als bei anderen Darlehen
    Bauspardarlehen muss nicht genutzt werden  

    Übrigens: In die SCHUFA-Auskunft wird der Bausparvertrag nicht eingetragen. Allerdings verlangen viele Institute eine SCHUFA-Auskunft vor dem Abschluss des Vertrags, damit sie sichergehen können, dass Sie über eine gute Bonität verfügen.

    Allerdings muss ein Bausparvertrag in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, wenn man dadurch Zinseinkünfte erwirtschaftet. Diese nämlich müssen versteuert werden.

    Die drei Phasen des Bausparens

    Damit der Anleger in den Genuss der Vorteile des Bausparens kommt, muss er drei Phasen durchlaufen.

    Sparphase

    In der ersten Phase beim Bausparen zahlt der Anleger die vertraglich vereinbarte monatliche Summe (Sparrate) ein, bis ein vorher festgesetzter Prozentsatz der ebenfalls vertraglich vereinbarten Bausparsumme erreicht ist. Sollte der Anleger in finanzielle Schwierigkeiten geraten, muss er nicht unbedingt den Bausparvertrag kündigen. Unter Umständen reicht es, den monatlichen Betrag zu reduzieren. Steht dem Anleger monatlich mehr Geld zur Verfügung, kann er den Betrag erhöhen und so die Bausparsumme schneller erreichen.

    Rechtsanspruch!

    Der Bausparer kann seinen Rechtsanspruch auf das Baudarlehen wahrnehmen. Dieser Anspruch kann vererbt werden.

    Zuteilungsphase

    Sobald die Bausparsumme erreicht ist, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. In solchen Fällen können Sie als Anleger den Anspruch auf die Zuteilung annehmen. Sie erhalten Ihr Guthaben plus Zinsen und Darlehen. Anschließend beginnen Sie mit der Tilgung.

    Sie haben auch die Möglichkeit, sich den gesamten Betrag auszahlen zu lassen und ihn für andere Zwecke als die Immobilienfinanzierung auszugeben. Bedenken Sie in diesen Fällen aber, dass Sie staatliche Prämien sowie alle steuerlichen Vergünstigungen zurückzahlen müssen, die Sie in den Jahren durch den Bausparvertrag genossen haben.

    Wenn Sie weiter sparen wollen, erhöhen Sie die Bausparsumme und zahlen weiter die monatlichen Prämien.

    Auszahlung des Darlehens

    Es kann durchaus passieren, dass Sie bis zu eineinhalb Jahren warten müssen, bis Ihnen das Bauspardarlehen ausgezahlt wird. Da nämlich alle in der Bausparkasse befindlichen Gelder berücksichtigt werden, erhalten Sie nur dann Ihr Darlehen, wenn genügend Bausparer vorhanden sind. Die Bewertungszahl entscheidet hierbei darüber, welcher Sparer wann sein Darlehen erhält.

    Darlehensphase

    Sobald die Zuteilung erfolgt ist, erhalten Sie den fehlenden Betrag als Darlehen. In dieser sogenannten Darlehensphase müssen Sie das Darlehen tilgen: Ihre Tilgungsrate setzt sich aus der Tilgung und dem Zinssatz der Darlehenszinsen zusammen, den Sie beim Abschluss des Vertrags als vereinbarten Darlehenszins festgesetzt haben. Das Bauspardarlehen kann jederzeit außerplanmäßig vollständig getilgt werden, ohne dass die üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden müssen. Für das Grundbuch genügt übrigens ein zweitrangiger Eintrag.

    Die Konditionen und Tarife

    Beim Vertragsschluss müssen Sie als Anleger in erster Linie die Bausparsumme und die Sparphase festlegen. Zusätzlich sollten Sie sich über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung informieren. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte festzulegen:

    Die Laufzeiten

    Gesetzlich vorgeschrieben sind die Laufzeiten beim Bausparvertrag nicht, allerdings haben sich gewisse Laufzeiten herauskristallisiert. Die Ansparphase beträgt meist sieben bis zehn Jahre. Diese Sparphase kann jedoch auch verlängert werden, wenn Sie als Anleger keinen Bedarf für das Darlehen haben. Bedenken Sie aber, dass sich in solch einem Fall die Konditionen des Vertrages ändern können. Bei der Tilgungszeit gibt es keine festen Laufzeiten, oftmals wird hier allerdings ein Zeitraum von bis zu drei Jahren festgelegt.

    Die Zinsen

    Bis zum 1. Januar 1998 waren die Zinsen bei Bausparverträgen festgeschrieben: Die Bausparkasse zahlte 4,5 Prozent während der Ansparphase und verlangte 6 Prozent bei der Tilgung des Darlehens. Wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase sind die Zinsen so niedrig wie noch nie zuvor, denn schließlich müssen Bausparkassen das Geld auch auf dem Markt anlegen. Aktuell zahlen Bausparkassen einen Zins von bis zu 1,5 Prozent. Auch sollten Sie darauf achten, sich einen möglichst günstigen Darlehenszins zu sichern – aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ist dies vergleichsweise einfach möglich. Zu den Themen Kreditgeber vergleichen und günstigste Darlehenskonditionen sichern, unterstützt Sie FinanceScout24 zudem auch in dem Ratgeber Baufinanzierungsvergleich.

    Üblicherweise fällt bei Abschluss eines Vertrages eine Abschlussprovision an, die bei einem bis drei Prozent liegt.

    Die verschiedenen Tarifarten

    Etliche Bausparkassen bieten unterschiedliche Tarife an, die sich vor allem hinsichtlich der Laufzeit unterscheiden. Die vier Fördertöpfe eines Bausparvertrages sind:

    • Standardtarif: Dessen Laufzeit liegt bei diesem Tarif meist bei 18 bis 20 Jahren – etwa sieben bis zehn Jahre davon sind die Ansparzeit.
    • Schnellspartarif: Die Bausparsumme setzt sich aus 50 Prozent Guthaben und 50 Prozent Darlehen zusammen. Spar- sowie Tilgungszeiten sind hierbei deutlich kürzer, dafür ist die monatliche Belastung höher.
    • Langzeittarif: Dieser Tarif zeichnet sich durch einen hohen Guthabenzins aus. Die Ansparzeit beträgt häufig etwa 11 Jahre, die Tilgungszeit ist ebenfalls im Vergleich deutlich länger als beim Standardtarif.
    • Variabler Tarif: Bei dieser Tarifart können die Bausparer nach Vertragsabschluss verschiedene Ansparzeiten, Zinshöhen, Tilgungsbeiträge und weitere Aspekte wählen. Sie müssen sich also nicht schon vorab für einen festen Vertrag entscheiden.

    Bauspartarife vergleichen

    Es ist sinnvoll, vor Abschluss eines Bausparvertrags immer die verschiedenen Anbieter von Bausparverträgen zu vergleichen. Wir empfehlen, dies über entsprechende Online-Portale zu tun: Dort erhalten Sie als Verbraucher beim Vergleich eine unabhängige Meinung und können sich über die Konditionen der einzelnen Anbieter informieren.

    Lassen Sie sich allerdings in einer Filiale beraten, kann dies im Ernstfall dazu führen, dass die Bausparkasse Ihnen einen Tarif aufzwingt, der nicht optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ähnliches kann Ihnen auch bei einer Beratung passieren, die durch den Abschluss eines Vertrags eine Provision erhält. Natürlich gibt es viele Bausparkassen und Berater, die Sie auch ideal beraten und neutral arbeiten. In Vergleichsportalen im Internet erhalten Sie jedoch die beste Möglichkeit, verschiedene Tarife auf einen Blick zu vergleichen.

    Baufinanzierungsanfragen nach Finanzierungshöhe

    Einen Bausparvertrag kündigen

    Kündigung durch die Bausparkasse

    Bausparkassen können Bausparverträge wirksam kündigen, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist. Das gilt auch, wenn der Bausparvertrag schon länger als zehn Jahre zuteilungsreif ist.

    Ist ein Bausparvertrag zwar zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart, dann ist die Rechtslage noch nicht eindeutig. In einem aktuellen Beschluss (Stand 02/2016) des Oberlandesgericht (OLG) Hamm durfte eine Bausparkasse einen Vertrag mit festem Zinssatz kündigen, der seit 10 Jahren zuteilungsreif und die Bausparsumme noch nicht komplett angespart war. Ein Bausparer hatte noch lange nach der Zuteilung seines Vertrags weiter gespart und sich so die vereinbarte Verzinsung von 3 Prozent gesichert. Die Richter entschieden in dem Fall, dass die Bausparkasse ihr gesetzlich festgelegtes Kündigungsrecht zehn Jahre nach Ablauf zu Recht wahrgenommen hatte.

    Die große Kündigungswelle der Bausparkassen

    Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase versuchen Bausparkassen vermehrt, gut verzinste Altverträge zu kündigen. Denn die alten, hochverzinsten Verträge liegen deutlich über dem aktuellen Zinsniveau, welches sich zunehmend weiter zugunsten der Bausparkassen entwickelt. Die Rechtslage ist noch nicht vollständig geklärt (bisher existiert keine höchstrichterliche Entscheidung).

    Betroffene Kunden können versuchen, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Sie sollten die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen und sich zur aktuellen Rechtslage beraten lassen.

    Bausparkassen schlagen oft Vertragsumwandlung vor

    Viele Bausparkassen versuchen, den Kunden zu einem Wechsel des Vertrags auf freiwilliger Basis zu überreden. So beispielsweise möchten sie den Kunden den Wechsel schmackhaft machen, indem sie auf eine teure Abschlussgebühr verzichten oder bestimmte Boni vorzeitig auszahlen. Oftmals wird auch angeboten, die Zinsgutschriften des alten Vertrags mitzunehmen.

    In der derzeitigen Niedrigzinsphase sind Bausparverträge jedoch eine lukrative Geldanlage. Kunden sollten deshalb bei einem vorgeschlagenen Wechsel zunächst skeptisch bleiben und die Konditionen genau überprüfen. Denn oftmals lohnt sich diese Vertragsumwandlung für den Kunden nicht: Häufig erhalten die Sparer durch den neuen Vertrag schlechtere Einlagenzinsen. Aus diesem Grund raten viele Experten dazu, möglichst lange in den alten Bausparvertrag einzuzahlen. Denn kündigen können die Bausparkassen erst den Vertrag, wenn dieser mindestens zehn Jahre alt ist oder die angepeilte Summe zu 100 Prozent eingezahlt wurde.

    Kündigung durch den Anleger

    Während der Ansparphase können Kunden problemlos, jederzeit und ohne Angaben von Gründen den Vertrag kündigen. Die einzuhaltende Frist ist in den Verträgen nachzulesen, meistens liegt sie bei drei bis sechs Monaten.

    Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden; oftmals ist ein Brief mit Unterschrift erforderlich. Schicken Sie die Kündigung per E-Mail, muss diese ebenfalls Ihre Unterschrift enthalten. Kündigen Sie Ihren Vertrag jedoch nicht fristgerecht, müssen Sie mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.

    Unter Umständen kann es sich lohnen, den Bausparvertrag zu verkaufen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie schnell Geld benötigen und Ihnen die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kündigung zu hoch ist.

    Alternative: Bausparvertrag verkaufen

    Eine Alternative zur Kündigung bildet der Verkauf des Bausparvertrags. In der Regel ist es bei den Bausparkassen nicht möglich, den kompletten Bausparvertrag zu verkaufen, jedoch das angesparte GuthabenFür Sie birgt diese Methode zwei Vorteile:

    1. Sie erhalten das erforderliche Geld schneller – oftmals wird der Kauf innerhalb von vier Wochen abgewickelt.
    2. Sie erhalten in der Regel mehr, als wenn Sie den Vertrag kündigen, da Sie keine Abschläge zahlen müssen.

    Verkaufen können Sie den Vertrag an einen professionellen Finanzdienstleister oder sie treten das Ganze an ein Familienmitglied ab. Der professionelle Käufer verlangt jedoch ein angespartes Mindestguthaben. Anhand dessen sowie der Laufzeit und des Gewinnanspruchs kann er berechnen, wie hoch die Verkaufssumme für Sie ausfallen kann.

    Beachten Sie jedoch, dass für beide Verkaufsvarianten die Zustimmung der Bausparkasse erforderlich ist. Wichtig ist außerdem, dass die neuen Besitzer des Vertrags über eine ausreichende Bonität verfügen.

    Anbieter unbedingt vergleichen

    Wenn Sie Ihren Bausparvertrag verkaufen möchten, vergleichen Sie vorab gründlich die verschiedenen Angebote. Nur so finden Sie einen Anbieter, dessen Konditionen zu Ihren Gunsten sind.

    Baufinanzierungsangebote nach Region

    Wie flexibel ist ein Bausparvertrag?

    Die Belange eines Bausparers können sich kurzfristig und schlagartig ändern: Arbeitslosigkeit, Jobwechsel, Erbe – die Gründe sind mannigfaltig. Glücklicherweise kann sich der Bausparvertrag den jeweiligen Gegebenheiten anpassen:

    • So können Sie den Darlehensanspruch erhöhen, indem Sie die Bausparsumme anheben. Dasselbe erreichen Sie auch, wenn Sie mehrere Bausparverträge zusammenlegen. Die involvierten Verträge müssen dazu über den gleichen Tarif sowie die gleiche Tarifvariante verfügen.
    • Sollte es finanziell eng aussehen, bieten die Bausparkassen die Möglichkeit an, die Bausparsumme oder die monatlichen Raten zu verringern.
    • Im schlimmsten Fall kann der Vertrag auch ruhen. Es ist daher ratsam, bei einer sich verändernden finanziellen Situation das Gespräch zu suchen.

    Sie möchten nicht mehr bauen?

    Haben Sie zwar einen Bausparvertrag, möchten mit dem Geld jedoch kein Bauvorhaben mehr umsetzen, können Sie das Geld auch anderweitig einsetzen. Das Guthaben kann auch für den Kauf eines neuen Autos oder eine Weltreise verwendet werden. Sie können jedoch die staatlichen Förderungen verlieren, wenn Sie die gesparte Summe vor Ablauf von sieben Jahren für einen anderen Zweck verwenden.

    Fragen und Antworten zum Bausparvertrag Vergleich

    Wann lohnt sich ein Bausparvertrag nicht?

    Trotz Inflation und gestiegener Baukosten bleibt der Traum vom Eigenheim ungebrochen. Die eigenen vier Wände sind also weiterhin für viele Menschen erstrebenswert. Trotzdem ist ein Bausparvertrag allein nicht immer die beste Lösung. Generell gilt auch, dass ein Bausparvertrag sich für Verbraucher weniger eignet, wenn sie eine Geldanlage zum Sparen oder für den Aufbau von Vermögen suchen. Hier bieten andere Finanzprodukte oft ein besseres Angebot, die auch mehr Rendite und höhere Zinsen aufwarten können. Ein Bausparvertrag sollte daher stets mit dem Wunsch nach einer Immobilie verbunden sein, wie eben dem vielfachen Traum vom Eigenheim, gleich ob Haus oder Eigentumswohnung.

    Entscheidend ist für Bausparer, welche Summe sie letztlich für eine Immobilie benötigen. Handelt es sich um eine Erstfinanzierung für einen Neubau, reicht oft die Summe des Bausparvertrags nicht aus und ein weiterer Kredit wird nötig. Im Durchschnitt beläuft sich der vereinbarte Wert eines Bausparvertrags auf etwas höher als 50.000 Euro. Jedoch reichen 50.000 Euro mittlerweile allein kaum noch für den Immobilienerwerb, besonders für den Bau einer neuen Immobilie. Lässt sich der fehlende Betrag für die Finanzierung Ihrer Immobilie nicht komplett durch Eigenkapital begleichen, empfiehlt sich daher eher ein Baukredit einer Bank oder sonstiger Kreditanbieter, als ein weiteres und ergänzendes Angebot Ihrer Bausparkasse.

    Worauf sollte ich beim Bausparvertrag Vergleich achten?

    Zunächst sollte natürlich Ihr Bausparvertrag zu Ihren Wünschen passen. Daher helfen schon ein paar Schritte im Voraus, bevor Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden. Generell ist es hilfreich zu wissen, wie viel Eigenkapital Sie selbst für die Baufinanzierung aufbringen können. Dies erleichtert die Ermittlung nach der Höhe der in Frage kommenden Bauspartarife. Ansonsten ist es für die Auswahl von Ihrem Bauspartarif sinnvoll, wenn Sie schon eine genauere Vorstellung über die zukünftige Immobilie haben. Verschiedene Faktoren wie Standort, Zustand etc. bestimmen, wie hoch letztlich die Finanzierung ausfällt und welchen Betrag Sie durch Bausparen erreichen wollen.

    Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Bausparsumme, denn sie bestimmt unter anderem, wann Ihr Bausparguthaben zuteilungsreif ist, wie zum Beispiel ab 50 Prozent der Bausparsumme oder 40 Prozent der Bausparsumme. Mit einer guten Planung lässt sich einschätzen, wann der richtige Zeitpunkt für die Auszahlung von Ihrem Guthaben erreicht ist. Bei einer falschen Berechnung der Summe Ihres Bausparvertrages und der Zuteilung besteht sonst die Gefahr, dass Sie Ihr Guthaben nicht zum richtigen Zeitpunkt erhalten.

    Außerdem ist es stets angebracht, beim Bausparvertrag Vergleich die Höhe der Einzahlung auf Ihr Bausparguthaben zu berücksichtigen. Zahlen Sie beim Bausparen hohe Beiträge ein, desto schneller ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, was wiederum einen Verzicht auf höhere Erträge durch Zinsen bedeutet.

    Was ist der Unterschied zwischen Bausparvertrag und Baukredit?

    Der Unterschied zwischen einem Bausparvertrag mitsamt Bauspardarlehen und einem Kredit für die Baufinanzierung ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Bei einem Kredit haben Sie sofort einen Anspruch, direkt nachdem der Kreditvertrag mit der Bank oder Ihrem Kreditgeber erfolgreich vereinbart wurde. Bei einem Bausparvertrag müssen Sie im Vergleich zum herkömmlichen Kredit zunächst ein Bausparguthaben ansparen. Die Auszahlung des Bauspardarlehen erfolgt jedoch erst nach der vereinbarten Laufzeit. Ob Sie sich für das Bausparen oder die Aufnahme eines Kredits entscheiden, ist vor allem abhängig davon, wann Sie Ihre Immobilie kaufen wollen. Gerade wenn es sich um einen Zeitpunkt in der langfristigen Zukunft handelt, und Sie nicht sofort Ihr neues Eigenheim suchen, ist wohl eher ein Bausparvertrag im Vergleich zum Kredit für Sie als Bausparer das passende Angebot.

    Welche staatliche Förderung gibt es beim Bausparvertrag?

    Für Bausparer stehen verschiedene Formen für die staatliche Förderung zur Verfügung. Die bekannteste Förderung für das Bausparen ist die Wohnungsbauprämie. Außerdem gibt es noch die Eigenheimrente (auch als Wohn Riester Förderung bezeichnet) und als weitere staatliche Förderung lässt sich zudem die Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen einsetzen.

    Wie wirkt sich die Inflation auf meinen Bausparvertrag aus?

    Wie sich die Inflation auf Ihren Bausparvertrag auswirkt, hängt maßgeblich von den Vertragskonditionen, der aktuellen Entwicklung der Zinsen ab, sowie der derzeit geltenden Inflationsrate ab.

    Eine hohe Inflationsrate lässt die Kaufkraft abschwächen. Für den Bau oder die Immobilienfinanzierung bedeutet dies, dass die Kosten für Baumaterialien, Rohstoffe usw. ansteigen. Kurzum: Bauen beziehungsweise eine Immobilienfinanzierung wird aufgrund der hohen Bauzinsen teurer. Bietet ein Bausparvertrag nicht ausreichend hohe Zinsen, welche die Inflation ausgleichen können, verliert das angesparte Geld an Kaufkraft und der Bausparvertrag bringt nicht mehr ausreichend Mittel auf, um Ihre Pläne für eine Immobilie umzusetzen.

    Außerdem kann die Inflation Auswirkungen auf die Zinssätze haben, die für ihr Bauspardarlehen berechnet werden. Üblicherweise steigen bei einer hohen Inflation die Zinssätze und gerade Bausparverträge, die mit niedrigen Zinssatzes abgeschlossen wurden, sind dann unter Umständen nicht mehr so günstig wie zum ursprünglichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    Darüber hinaus kann die Inflation die Zinssätze (in diesem Fall die Darlehenszinsen Ihres Bausparvertrages) beeinflussen, die für Bauspardarlehen berechnet werden. Wenn die Inflation steigt, erhöhen sich in der Regel auch die Zinssätze, um mit der höheren Inflation Schritt zu halten. Dies bedeutet, dass Bausparverträge, die zu einem niedrigeren Zinssatz abgeschlossen wurden, möglicherweise nicht mehr so günstig sind wie zum Zeitpunkt des Abschlusses. Manche Bausparverträge weisen aber eine Inflationsschutz aus und erlauben eine Anpassung der Zinssätze. Achten Sie daher beim Bausparvertrag Vergleich auch auf, wie das Angebot und die Konditionen die Inflationen behandeln, beziehungsweise schauen Sie genau hin, wie sich im Vergleich unterschiedlicher Bausparverträge jeweils das Bauspardarlehen zu welchen Bedingungen zusammensetzt.

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