Ab 2013: Höhe des Elterngeldes neu berechnet
Eine neue Berechnungsweise für die Höhe des Elterngeldes führt dazu, dass alle werdenden Eltern 2013 ein paar Euro weniger erhalten. Wirklich teuer kann es aber für Verheiratete werden, die den richtigen Zeitpunkt für einen Steuerklassewechsel verpassen. Ihnen drohen Einbußen im dreistelligen Bereich.
Eine Gesetzesänderung trifft ab diesem Jahr
alle verheirateten Eltern in spe. So wird bei der Berechnung der
Höhe des Elterngeldes jetzt jene
Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt, welche die
betreuende Mutter beziehungsweise der betreuende Vater in den
vergangenen zwölf Monaten am längsten innehatte.
Frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse
empfohlen
Ein cleverer Wechsel der Steuerklasse muss nun
also spätestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes
stattfinden, wenn werdende Eltern die maximale
Leistung in Anspruch nehmen möchten. Lassen sie sich
länger Zeit, "wartet ein herber Dämpfer fürs Konto", warnt Uwe
Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der
Lohnsteuerhilfevereine (NVL), gegenüber dem "Spiegel". Auf Nummer
sicher gehen Betroffene, wenn sie bereits beim aufkommenden
Kinderwunsch wechseln.
Beispielrechnung verdeutlicht Einbußen
Wie viel niedriger die Höhe des Elterngeldes bei einem zu späten
Handeln ausfällt, hängt zum einem vom monatlichen
Bruttoeinkommen, zum anderen von der Lohnsteuerklasse ab.
Experte Rauhöft hat für eine werdende Mutter, die 2.000 Euro
verdient und in Klasse II wechselt, einen
Unterschied von 59 Euro monatlich berechnet, falls
sie zuvor Steuerklasse III hatte. Bei Klasse V wären es sogar 114
Euro.
Weitere Abzüge für alle
Einen weiteren Abzug bei der Höhe des Elterngeldes von etwa sieben
bis zehn Euro haben zudem alle werdenden Eltern zu erwarten. Dieser
ist darauf zurückzuführen, dass fortan bei der Berechnung statt des
Nettolohns das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt wird. Dabei werden
für die Sozialversicherungsabgaben Abzüge von 21
Prozent angenommen, der tatsächliche Wert liegt jedoch gut einen
dreiviertel Prozentpunkt darunter. Auch die Beantragung höherer
Freibeträge - bis 2012 ein legaler Steuerkniff - bringt ab sofort
nichts mehr für die Höhe des Elterngeldes.
