Kontoführungs­gebühren: Infos & Tipps

Da heutzutage ein Großteil des Zahlungsverkehrs nur noch elektronisch oder übers Netz per Online Banking abgewickelt wird, ist es nahezu unmöglich, auf Girokonten zu verzichten. Insbesondere Arbeitnehmer kommen nicht umhin, ein solches Konto einzurichten, da der Arbeitslohn von den Unternehmen praktisch nur noch per Überweisung ausgezahlt wird. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Angebote der Banken nicht sonderlich, aber gerade in Sachen Kontoführungsgebühren sollten Sie beim jeweiligen Konto genau hinsehen. Diese unterscheiden sich nämlich stark von Bank zu Bank. FinanceScout24 zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Eröffnung eines Girokontos achten sollten um nicht in die Kostenfalle der Kontoführungsgebühren zu geraten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: December 19, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Was versteht man unter Kontoführungsgebühren?

    Jeder erhält das Gehalt jeden Monat per Überweisung auf dem Konto, Bargeld kann mit der Kreditkarte von überall aus abgehoben werden und Kontoauszüge werden ganz einfach per Post verschickt. Der Kontostand kann jederzeit online oder in den jeweiligen Filialen der Bank abgerufen werden und sollte man einmal unzufrieden mit seinem Finanzinstitut sein, bieten diese meist einen kostenlosen Kontowechselservice an. Doch wie werden all diese Leistungen finanziert?

    Mit der Eröffnung eines Girokontos übernimmt die Bank für Sie als Kunden verschiedene Dienstleistungen. Sie führt für Ihr Konto beispielsweise Überweisungen aus, bietet Beratung an, stellt mit einer EC-Karte oder Kreditkarte die Quelle für bargeldlose Zahlung in Geschäften dar, ermöglicht das Abheben von Bargeld an zugehörigen Automaten und die Verwaltung sämtlicher Kontobewegungen.

    Diesen Verwaltungsaufwand haben sich Banken früher fast immer mit gesonderten Gebühren im Wert stellen lassen – so wurde beispielsweise für die Ausstellung von EC-Karten oder Kreditkarten, die Kontoüberziehung oder die Tätigung von Überweisungen eine Gebühr erhoben oder aber für die Zustellung nicht abgerufener Kontoauszüge. Banken verlangen hier als Entgelte die sogenannten Kontoführungsgebühren. Dieser Praxis wurden durch verschiedene Gerichtsurteile – unter anderem auch vom Bundesgerichtshof – inzwischen aber enge Grenzen gesetzt. Verfolgt die Bank mit einer Dienstleistung vor allem ein Eigeninteresse – oder erfüllt sie lediglich gesetzliche Pflichten – darf die Bank hierfür keine Gebühren verlangen.

    Um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden aus dem Weg zu gehen, sind einige Banken dazu übergegangen, pauschale Kontoführungsgebühren zu erheben, mit der sämtliche Dienstleistungen in Bezug auf das Girokonto, wie beispielsweise die der Überweisung oder der Kontoüberziehung, abgedeckt sind. Aber nicht alle Banken verlangen immer eine solche Gebühr – viele haben auch Girokonten ohne Kontoführungsgebühren im Programm, beispielsweise für Studenten. Diese verfügen auch oft über die Option über die Ausstellung einer kostenlosen Kreditkarte. Es gibt sogar Banken ohne Kontoführungsgebühren, die komplett auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Meist handelt es sich hier um Online- oder Direktbanken, die ihr Geschäft, inklusive der Ausführung von Überweisungen, über das Internet oder das Telefon abwickeln.

    Hier eine Übersicht über die Kontoführungsgebühren bei einigen großen deutschen Banken, um Kostenfallen zu vermeiden:

    Bank Kontoführungsgebühren Startguthaben
    Commerzbank 0 Euro
    (ab mind. 700 Euro monatl. Geldeingang; sonst 9,90 Euro)
    Nein
    Deutsche Bank 0 Euro
    (u.a. für Schüler, Studenten und Auszubildende bis einschl. 30 Jahre; sonst ab 4,99 Euro)
    Nein
    DKB

    0 Euro

    (ab mind. 700 Euro monatl. Geldeingang; sonst 4,50 Euro)

    Nein
    HypoVereinsbank 0 Euro
    (u.a. für Schüler, Studenten und Auszubildende bis einschl. 26 Jahre; sonst ab 7,90 Euro)
    Nein
    ING-DiBa

    0 Euro

    (ab mind. 700 Euro monatl. Geldeingang; sonst 4,90 Euro)

    75 Euro bei Kontoeröffnung
    Postbank 3,90 Euro
    (ab 1. November 2016 unabhängig vom Geldeingang)
    Nein

    Stand: September 2022; Bedingungen für Startguthaben siehe Webseite der jeweiligen Bank; alle Angaben ohne Gewähr

    Die Wahl des richtigen Kontos

    Wie Sie sehen, unterscheiden sich die Kondition der Girokonten von Bank zu Bank zum Teil recht deutlich. Wenn Sie also auf der Suche nach einem passenden Konto sind, lohnt sich ein Vergleich. Dabei sollten Sie allerdings nicht nur auf die reinen Kontoführungsgebühren der jeweiligen Bank schauen, denn es gibt durchaus noch andere Leistungen, die hier ins Gewicht fallen. Sind Sie beispielsweise viel unterwegs und müssen öfter Bargeld an Automaten abheben, die nicht zu Ihrer Bank gehören, ist es unter Umständen günstiger, sich für ein Girokonto mit Kontoführungsgebühren zu entscheiden, wenn Sie dafür aber auch an institutsfremden Automaten kostenlos mit der Kreditkarte Bargeld abheben können.

    Beim Online-Banking entstehen hingegen oft gar keine beziehungsweise bei einigen Anbietern nur geringe Gebühren für die Dienstleistungen. Allein bei etwa 100 Überweisungen jährlich, kann durch die Nutzung von Online-Banking Geld gespart werden.

    Auch die Bereitstellung einer Kreditkarte kann beim Vergleich sowie der Wahl der Bank und des Girokontos interessant sein. Sind Sie regelmäßig im Ausland oder kaufen Sie viel im Internet ein, ist eine Kreditkarte eine praktische Erleichterung. In diesem Fall sind Konten bei Banken empfehlenswert, bei der Sie die Kreditkarte kostenlos gestellt bekommen.

    Darüber hinaus sollten Sie auch die Soll-Zinsen in den Vergleich einbeziehen, denn hierbei handelt es sich letztlich auch nur um Gebühren der Bank. Generell ist es natürlich nicht wünschenswert, das Girokonto zu überziehen, manchmal führt aber kein Weg am Dispokredit vorbei. Da sich die Zinssätze der Banken hier um bis zu fünf Prozentpunkte unterscheiden, lohnt es sich, vor Eröffnung des Kontos beim Vergleich der Soll-Zinsen genauer hinzuschauen – insbesondere, wenn Sie den Dispositionskredit öfter in Anspruch nehmen.

    Haben-Zinsen bei Girokonto derzeit zu vernachlässigen

    Während es bei den Soll-Zinsen große Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten der Banken gibt, sieht das bei den Haben-Zinsen im Moment ganz anders aus. Die meisten Banken verzinsen das Geld auf dem Girokonto gar nicht mehr, einige wenige bieten zwischen 0,1 und 0,25 Prozent Zinsen.

    Diese Zinsen sind bei der Wahl der Bank und des Girokontos aber zu vernachlässigen, denn selbst bei einer Einlage von 5.000 Euro kommen im Jahr nur zwischen 5 und 12,50 Euro an Zinsen zusammen. Die Zinsen sind in keinem Fall ausreichend hoch, um hohe Kontogebühren in Kauf zu nehmen. Abgesehen davon ist es nicht empfehlenswert, einen so hohen Betrag an Geld auf dem Girokonto zu belassen. Deutlich mehr Zinsen gibt es zum Beispiel auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto.

    Regionale Unterschiede

    Möglicherweise haben Sie bei der Übersicht oben bereits zwei Banken vermisst: Die Sparkasse und Volksbank. Das hat einen sehr einfachen Grund: Es gibt nicht die eine Sparkasse oder die eine Volksbank. Sparkassen und Volksbanken sind in bestimmten, klar definierten Regionen tätig. So gibt es beispielsweise die Sparkasse Wuppertal oder die Volksbank Göppingen, die jeweils nur in diesen Regionen ihre Dienste anbieten. Zwar arbeitet sowohl die Sparkasse als auch die Volksbank in einem Verbund zusammen, um bestimmte Dienstleistungen deutschlandweit anbieten zu können, die einzelnen Banken wirtschaften aber unabhängig voneinander und haben daher teils auch unterschiedliche Konditionen für bestimmte Produkte wie etwa das Girokonto und die zugehörigen Kontoführungsgebühren.

    Die Unterschiede können von Bank zu Bank, hier am Beispiel der Sparkassen, übrigens sehr groß ausfallen. So hat die Frankfurter Sparkasse beispielsweise ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren im Programm, das mit einem Haben-Zins von 0,15 Prozent und einem Soll-Zins von 7,09 Prozent zudem auch sehr günstige Zins-Konditionen bietet. Darüber hinaus erhält der Kunde hier kostenlos eine MasterCard. Bei der Hamburger Sparkasse werden hingegen monatlich 6,90 Euro Kontoführungsgebühren fällig, außerdem sind die Zinsen mit 0 Prozent auf der Haben-Seite und 11,81 Prozent für Kontoüberziehungen wesentlich ungünstiger. Die MasterCard schlägt hier zudem mit 20 Euro jährlich zu Buche.

    Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Kontoführung erhoben werden, lässt sich allerdings nicht an bestimmten Regionen oder Bundesländern festmachen. Eine exakte Auflistung der Kontogebühren bei der Sparkasse existiert nicht. Jedes einzelne Institut entscheidet selbst über die Höhe der Kontogebühren der jeweiligen Sparkasse. In der Regel kann allerdings mit einem monatlichen Betrag von drei bis acht Euro gerechnet werden. So erhebt beispielsweise die Sparkasse Dortmund keine Kontoführungsgebühren, während die Sparkasse im nur 30 Kilometer entfernten Essen monatlich 7 Euro Kontogebühren für das Girokonto verlangt. Die Höhe der Kontoführungsgebühren hängt allein vom Geschäftsmodell der Bank ab – manche versuchen über die Gebühr einen Teil der Kosten abzudecken, während andere über kostenlose Girokonten versuchen, sich einen möglichst großen Kundenstamm aufzubauen.

    Gibt es Girokonten ohne Kontoführungsgebühren?

    Prinzipiell dürfen Banken für jedes Konto auch Gebühren erheben, allerdings gibt es viele Fälle, in denen sie freiwillig darauf verzichten. Im Allgemeinen sind Girokonten kostenlos für:

    • Schüler
    • Studenten
    • Auszubildende

    Oft verzichtet die Bank auch auf Gebühren für die Kontoführung, wenn monatlich ein gewisser Mindestbetrag auf dem Konto eingeht, beispielsweise 1.000 oder 1.200 Euro. Die Bank geht in diesem Fall davon aus, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, sodass sie mit dem Geld des Kunden wirtschaften und Geld verdienen kann. Sozialhilfeempfänger haben in Sachen Kontoführungsgebühren oft das Nachsehen, da es in der Regel keine speziellen Konten für sie gibt, bei denen die Gebühr entfällt. Für sie ist es empfehlenswert, sich für eine Bank ohne Kontoführungsgebühren zu entscheiden, wie etwa:

    Abrechnung der Kontoführungsgebühren

    Wann die Kontogebühren von der Bank abgebucht werden, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Kontovertrags ab. In der Regel wird das Geld jedoch zum Ende eines Quartals vom Konto abgebucht. Sollte das Konto zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweisen, nutzt die Bank - sofern vorhanden – zunächst den Disporahmen des Kontos. Ansonsten wird die Bank in der Regel die Gebühren als geduldete Überziehung vom Konto abbuchen und den Inhaber über die Überziehung informieren.

    Gesonderte Gebühren

    Auch wenn die Erhebung von Kontogebühren durch verschiedene Gerichte mittlerweile stark eingeschränkt wurde, gibt es doch noch einige Fälle, in denen die Banken berechtigt sind, neben den regulären Kontoführungsgebühren weitere Gebühren zu erheben. Eines der bekanntesten Beispiele dürfte hier das Geldautomaten-Entgelt sein. Heben Sie als Kunde Bargeld von Ihrem Konto am Geldautomaten einer fremden Bank ab, fallen hierfür Gebühren an. Zwar haben sich mittlerweile viele Banken einem Automatenverbund angeschlossen, sodass das Abheben von Geld an fremden Automaten nicht immer mit Kosten verbunden sind, grundsätzlich sind die Banken aber weiterhin berechtigt, dieser Dienstleistung einen gesonderten Preis zuzuschreiben. Um einer Kostenfalle durch diese Gebühren zu umgehen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten hauptsächlich Banking Terminals Ihrer Bank zu nutzen.

    Ein weiterer Fall, in dem zusätzliche Gebühren zulässig sind, ist der Ersatz von Kredit- und EC-Karten. Verlieren Sie als Kunde Ihre Karte oder wird sie durch Ihr Verschulden unbrauchbar, darf die Bank die Kosten für die Ersatzkarte an Sie weiterreichen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Karte auf dem Postweg verlorengeht oder beschädigt wird. Hier muss die Bank selbst für die Kosten aufkommen.

    Ebenfalls zulässig sind Kontogebühren für die Nacherstellung von Kontoauszügen. Fordern Sie also von der Bank die Auszüge für einen bestimmten Zeitraum an, müssen Sie mit Kosten rechnen. Lediglich bei der Höhe der Kosten ist die Bank aufgrund eines Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet, sich an den tatsächlich entstehenden Kosten zu orientieren.

    Keine Gebühren für reguläre Kontoauszüge!

    Laut einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main sind die Banken nicht berechtigt, für unaufgefordert zugesandte Kontoauszüge Geld zu verlangen. Haben Sie also Ihre Auszüge über einen längeren Zeitraum nicht selbst abgeholt, darf Ihnen die Bank diese zwar zuschicken, dafür aber keine Gebühren verlangen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn Sie zum Beispiel ausdrücklich gesonderte Informationen von der Bank verlangt haben, ist eine solche Gebühr zulässig.

    Kontoführungsgebühren absetzen

    Die Kontogebühren für ein Girokonto lassen sich in der Regel problemlos steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer können für ihr Girokonto pauschal 16 Euro als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ansetzen. Das Finanzamt erkennt den Jahresbetrag von 16 Euro ohne Nachweise an. Das gleiche gilt auch für Rentner. Ein tatsächlicher Nachweis der Kosten ist nicht erforderlich. Kosten für Konten, die zur Abrechnung von Vermietungstätigkeit genutzt werden, können sogar in der vollen Höhe abgesetzt werden. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Konten ausschließlich für die Vermietungstätigkeit genutzt wird.

    Kontoführungsgebühren bei einem Kredit

    Durch die Aufnahme von Krediten, unabhängig von den Kreditarten, wird im Rahmen der Zustimmung des Kunden eine langfristige Geschäftsbeziehung begründet. Die Kreditinstitute führen dabei Buch, wann der Bankkunde welche Raten zurückgezahlt hat. Diese Kontogebühr wird "Kreditkontoführung" genannt.

    • Manche Kreditinstitute erheben für diese Tätigkeit eine Grundgebühr, die als "Kreditkonto- oder Darlehenskontoführungsgebühren" bezeichnet werden.

    • Dieses Entgelt beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 1 bis 20 Euro und wird in der Regel Ende des Jahres eingezogen.

    • Die Buchung eines Kreditführungsentgelts ist jedoch nicht zulässig, da die Buchführung eines Darlehenskontos der Bank obliegt. Der Darlehensnehmer darf mit dieser Kontogebühr nicht belastet werden. Er kann diese lediglich eine Rückforderung dessen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren anfragen und hat einen Anspruch, dass die Bank in Zukunft das Geld nicht mehr abbucht.

    Europäischer Vergleich

    Erscheinen Ihnen 7,50 Euro pro Monat als Kontogebühren für ein Girokonto hoch? Dann trügt Sie Ihr Sinn nicht, denn im Vergleich zu den Gebühren in anderen EU-Ländern sind die Kosten für ein Girokonto in Deutschland recht hoch. Durchschnittlich zahlt man bei uns pro Jahr 89 Euro für ein Girokonto – inklusive Kartennutzung an die Bank. Das ist in etwa das Doppelte von dem, was in den Niederlanden pro Jahr für ein Konto fällig wird: 46 Euro. Am günstigsten ist es in Bulgarien mit 27 Euro, am teuersten in Italien mit 253 Euro.

    Hier der Vergleich über die Kosten in einigen ausgesuchten EU-Ländern im Überblick:

    Land Kontoführungsgebühren pro Jahr
    Bulgarien 27 Euro
    Deutschland 89 Euro
    Frankreich 150 Euro
    Italien 253 Euro
    Niederlande 46 Euro
    Österreich 150 Euro
    Polen 70 Euro
    Spanien 211 Euro

    Stand: September 2022; alle Angaben ohne Gewähr

    Kritik an den Kontoführungsgebühren

    Wie sich an den zahlreichen Gerichtsurteilen ablesen lässt, sind die Kontoführungsgebühren immer wieder ein Streitpunkt zwischen Bank und Kunde. In vielen Fällen haben die Gerichte zugunsten der Verbraucher entschieden. Der Grund hierfür ist recht einfach: Die Bank verfolgt mit ihren Dienstleistungen häufig ein Eigeninteresse. Aus diesem Grund sahen es die Gerichte für unzulässig an, den Kunden für solche Leistungen auch noch Gebühren in Rechnung zu stellen.

    Es gibt aber durchaus auch Kritik in die andere Richtung. Durch die enge Begrenzung der Gebühren ist es für viele Banken oft nicht möglich, Kosten für bestimmte Dienstleistungen – etwa für nicht eingelöste Lastschriften – dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Dadurch sind sie gezwungen, diese Kosten auf alle Kunden umzulegen, sodass die Gemeinschaft für das Fehlverhalten Einzelner aufkommen muss.

    Erstattung ungültiger Bankgebühren: So geht‘s

    Bei einer pauschalen Kontoführungsgebühr besteht keine Chance auf Gebührenerstattung. Gleiches gilt für Bankgebühren, für die es gesonderte Vereinbarungen in den Vertragsunterlagen gibt. Dennoch gibt es auch weitere Bankgebühren, die von der Bank unrechtmäßig erhoben werden. 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Buchungsgebühren erheben dürfen. Generell dürften Bank und Sparkasse bei Girokonten keinen pauschalen „Preis pro Buchungsposten“ festsetzen, entschied der BGH.

    Verjährungsfrist für die Erstattung beträgt drei Jahre

    Für die Erstattung unrechtmäßig erhobener Gebühren der Banken gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das heißt, bis Ende 2015 konnten betroffene Bankkunden alle seit Jahresbeginn 2012 unrechtmäßig gezahlten Buchungsgebühren von der Bank zurückfordern. Auch wenn es sich dabei jeweils nur um Cent-Beträge handelt, könnte sich aufgrund des langen Zeitraums eine Rückforderung der Leistungen für viele Bankkunden lohnen. Stiftung Warentest hat dafür einen Musterbrief bereitgestellt, den Sie kostenlos herunterladen können. Sollte die Bank oder Sparkasse darauf nicht reagieren oder sich weigern, die unrechtmäßig eingezogenen Gebühren zu erstatten, empfiehlt es sich, den zuständigen Ombudsmann hinzuzuziehen.

    Zahlreiche BGH-Urteile zu ungültigen Bankgebühren

    Das BGH-Urteil ist das jüngste Urteil in einer Reihe von Fällen, in denen Gerichte von Banken erhobene Gebühren als unrechtmäßig erklärt haben. Im Herbst vergangenen Jahres hatten die Karlsruher Richter beschlossen, dass die Bearbeitungsgebühr für Kreditverträge nicht rechtmäßig sei (Az.: XIZR 348/13 und 17/15). Das Urteil veranlasste die Banken dazu zum Jahresende an mehr als 100.000 Bankkunden die Rückzahlung der unrechtmäßigen Gebühr auszuführen.

    Erhobene Bankgebühren genau prüfen

    Banken dürfen grundsätzlich keine Grundgebühr für Leistungen im Bereich des eigenen Interesse verlangen. Hierzu zählt auch das Bearbeiten der Vertragsunterlagen für Kredite. Zuvor war schon die Gebühr bei der Ablehnung von Lastschriften bei unzureichender Kontodeckung von Seiten der Banken (Az.: XI ZR 5/97, XI ZR 296/96, XI ZR 197/00 und XI ZR 154/04) vom BGH gekippt worden. Die Gebühren für Ersatzkarten bei von der Bank verschuldetem Verlust wurden vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 U 186/99) für unrechtmäßig erklärt. Da Banken nach Informationen der „Welt“ immer wieder zusätzliche Gebühren von ihren Kunden verlangen, rät das Blatt Bankkunden dazu, regelmäßig nachzuforschen, ob nur erlaubte Kosten in Rechnung gestellt werden.

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